Abgetretene Forderung der E-Plus aus Vollstreckungstitel vom 03.06.1998
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 3
- Beiträge: 98
- Registriert: 7. Dez 2018, 08:35
Re: Abgetretene Forderung der E-Plus aus Vollstreckungstitel vom 03.06.1998
Nein Caffery Natürlich glaub ich nicht daran, wollte nur mal erwähnt haben das die sich nicht melden, ich hebe das Fax was ich an denen geschickt habe als Beweis auf, es ist korrekt an denen raus gegangen.
0
-
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 3
- Beiträge: 98
- Registriert: 7. Dez 2018, 08:35
Re: Abgetretene Forderung der E-Plus aus Vollstreckungstitel vom 03.06.1998
Hallo Guten Abend
Soooo die HFG hat sich endlich gemeldet seitdem ich am 10.01.2019 denen ein Fax mit folgenden inhalt geschickt habe. Das Fax ging ordnungsgemäß raus und als ok dort angekommen, datum 10.01 um 14.37Uhr
Betreff: Abgetretene Forderung der E-Plus Service GmbH aus Vollstreckungstitel vom 03.06.1998
Unser Zeichen PL981xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte übersenden Sie mir zu der o.g. Forderung die entsprechende detaillierte Forderungsaufstellung, sowie den Vollstreckungstitel in Kopie zur Prüfung der Forderung. Ich werde selbständig nach Prüfung auf Sie zukommen um die Angelegenheit zu klären. Dieses Schreiben stellt keine Anerkennung einer Rechtspflicht, insbesondere kein Schuldanerkenntnis dar!"
Mit freundlichen Grüßen
Nun was soll ich sagen, es kam heute derselbe Brief und genauso Formuliert wie ich schon auf seite 1 post 1 geschrieben habe. Die schreiben wieder, sehr geehrte Frau sowieso, in der oben bezeichneten Sache haben sie bisher nicht auf unser vorangegangenes Schreiben reagiert oder die Forderung ausgeglichen. blablabla u.s.w.
die kosten waren ja 2039,40€ wie auf seite 1 post 1 ich geschrieben habe, nun wollen die 2048,73€ haben weil wir uns ja angeblich nicht gemeldet haben und haben jetzt Zeit bis 05.04.19 uns zu melden. Hallo? ich habe es hier schwarz auf weiß das dass Fax Ordnungsgemäß raus ging mit datum und Uhrzeit sowie ein OK das es raus ging. Was soll ich denn jetzt noch bitte machen?
Tom
Soooo die HFG hat sich endlich gemeldet seitdem ich am 10.01.2019 denen ein Fax mit folgenden inhalt geschickt habe. Das Fax ging ordnungsgemäß raus und als ok dort angekommen, datum 10.01 um 14.37Uhr
Betreff: Abgetretene Forderung der E-Plus Service GmbH aus Vollstreckungstitel vom 03.06.1998
Unser Zeichen PL981xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte übersenden Sie mir zu der o.g. Forderung die entsprechende detaillierte Forderungsaufstellung, sowie den Vollstreckungstitel in Kopie zur Prüfung der Forderung. Ich werde selbständig nach Prüfung auf Sie zukommen um die Angelegenheit zu klären. Dieses Schreiben stellt keine Anerkennung einer Rechtspflicht, insbesondere kein Schuldanerkenntnis dar!"
Mit freundlichen Grüßen
Nun was soll ich sagen, es kam heute derselbe Brief und genauso Formuliert wie ich schon auf seite 1 post 1 geschrieben habe. Die schreiben wieder, sehr geehrte Frau sowieso, in der oben bezeichneten Sache haben sie bisher nicht auf unser vorangegangenes Schreiben reagiert oder die Forderung ausgeglichen. blablabla u.s.w.
die kosten waren ja 2039,40€ wie auf seite 1 post 1 ich geschrieben habe, nun wollen die 2048,73€ haben weil wir uns ja angeblich nicht gemeldet haben und haben jetzt Zeit bis 05.04.19 uns zu melden. Hallo? ich habe es hier schwarz auf weiß das dass Fax Ordnungsgemäß raus ging mit datum und Uhrzeit sowie ein OK das es raus ging. Was soll ich denn jetzt noch bitte machen?
Tom
0
-
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 2
- Beiträge: 82
- Registriert: 30. Okt 2018, 13:58
Re: Abgetretene Forderung der E-Plus aus Vollstreckungstitel vom 03.06.1998
Tja, vielleicht an eine Schuldnerberatungsstelle wenden (wir haben die Erfahrung gemacht das hier oft schneller und ausführlicher geantwortet wird) oder an einen Anwalt (wenn man ihn denn bezahlen kann) und den Gläubiger um eine aktuelle Schuldenaufstellung ersuchen und gleichzeitig die Einrede für alle verjährten Kosten und Zinsen erheben und bitten dies Forderungsaufstellung um diese Kosten zu bereinigen.
0
Re: Abgetretene Forderung der E-Plus aus Vollstreckungstitel vom 03.06.1998
gekonnt ignoriert würd ich sagenTombay1969 hat geschrieben: ↑27. Mär 2019, 23:24 Nun was soll ich sagen, es kam heute derselbe Brief und genauso Formuliert wie ich schon auf seite 1 post 1 geschrieben habe. Die schreiben wieder, sehr geehrte Frau sowieso, in der oben bezeichneten Sache haben sie bisher nicht auf unser vorangegangenes Schreiben reagiert oder die Forderung ausgeglichen. blablabla u.s.w.
die kosten waren ja 2039,40€ wie auf seite 1 post 1 ich geschrieben habe, nun wollen die 2048,73€ haben weil wir uns ja angeblich nicht gemeldet haben und haben jetzt Zeit bis 05.04.19 uns zu melden. Hallo? ich habe es hier schwarz auf weiß das dass Fax Ordnungsgemäß raus ging mit datum und Uhrzeit sowie ein OK das es raus ging. Was soll ich denn jetzt noch bitte machen?
Tom
Ich würde wohl nochmal ein Fax hinsenden mit dem lapidaren Text:
in Kopie das alte Schreiben vom Januar und weg..Solange ich von Ihnen keine Forderungsaufstellung + Kopie des Vollstreckungsbescheides, wie bereits am XX.XX.XXXX per Fax angefordert bekomme kann ich diese Forderung nicht prüfen. Weitere Kontaktversuche Ihrerseits werden nicht mehr beantwortet. Dieses Schreiben stellt, wie auch mein letztes Schreiben, keine Anerkennung einer Rechtspflicht, insbesondere kein Schuldanerkenntnis dar.
wenn du möchtest schick das per Einwurf-Einschreiben - ansonsten wieder per Fax.
Und alles was dann kommt ignorieren - es sei denn sie senden dir tatsächlich mal die Forderungsaufstellung. Nichts zahlen, nicht anrufen - gar nichts.
Deine Frau ist - wie ich gelesen habe - unpfändbar. Also habt keine Angst euch da stur zu stellen.
Edit:
Wie S.Nitschke sagt:
Natürlich kannst du auch zu einer Schuldnerberatung gehen, die Erfolgschancen, dass die dort eine Forderungsaufstellung hinsenden ist deutlich größer.
Doch ich würde diesen Schritt aktuell noch nicht gehen - ich bin da aber vielleicht auch etwas "robuster". Wenn ihr euch besser fühlt, dann nehmt natürlich gern eine Schuldnerberatung in eurer Nähe in Anspruch.
0
-
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 3
- Beiträge: 98
- Registriert: 7. Dez 2018, 08:35
Re: Abgetretene Forderung der E-Plus aus Vollstreckungstitel vom 03.06.1998
Hallo danke für eure Antworten, ich werde den Vorschlag von tidus82 mal in Angriff nehmen.
0
-
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 3
- Beiträge: 98
- Registriert: 7. Dez 2018, 08:35
Re: Abgetretene Forderung der E-Plus aus Vollstreckungstitel vom 03.06.1998
Hallo Tidus82
Ich hab die Antwort von HFG mal hier hoch geladen, als Privat Nachricht kann ich keins schicken da es ein link per img oder http benötigt da weiß ich nicht wie ich das machen muß. Was soll ich denen jetzt Antworten? wie gesagt meine Frau ist Hausfrau und hat kein einkommen, die schulden sind von ihr. Es können sich auch andere gerne beteiligen, ich bin für jeden Rat dankbar.
Tom
Ich hab die Antwort von HFG mal hier hoch geladen, als Privat Nachricht kann ich keins schicken da es ein link per img oder http benötigt da weiß ich nicht wie ich das machen muß. Was soll ich denen jetzt Antworten? wie gesagt meine Frau ist Hausfrau und hat kein einkommen, die schulden sind von ihr. Es können sich auch andere gerne beteiligen, ich bin für jeden Rat dankbar.
Tom
0
Zuletzt geändert von tidus82 am 2. Apr 2019, 20:51, insgesamt 4-mal geändert.
Grund: Bearbeitung der Anhänge, da noch persönliche Daten ersichtlich waren
Grund: Bearbeitung der Anhänge, da noch persönliche Daten ersichtlich waren
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Abgetretene Forderung der E-Plus aus Vollstreckungstitel vom 03.06.1998
Ich darf ja bestimmt mal eben kurz "abkotzen":
Also in meiner Wunschwelt sollte es ja eine Art Behörde geben, die "Rechtsdienstleistern" die Zulassung entziehen wenn sie auf eine Einrede so einen offensichtlichen Blödsinn schreiben. Da geht mir echt der Hut hoch.
Zudem ist es schon erstaunlich, dass an mich (oder auch an andere Beratungsstellen oder Anwälte wie ich vermute) adressierte Post von denen niemals solch einen groben Wort-Unfug enthält. Das legt die Vermutung nahe, dass hier auf die Unwissenheit und Unsicherheit der Schuldner spekuliert wird und man scheinbar der Meinung ist, man kann den Leuten jeden Vollquatsch in herrischer Formulierung vor den Latz knallen da die ja eh alle keine Ahnung haben.
Im Prinzip schreiben die ja in anderen Worten nicht anderes als:
"Unsere Forderung wurde am 03.06.1998 tituliert. Aus diesem Grunde ist auch jeder erdenkliche Müll den wir uns danach ausgedacht haben gleich mit in Stein gemeißelt - damit das mal klar ist! ... und nachgerichtliche Zinsen verjähren sowieso auch nie. Wo wir das jetzt geklärt haben: Zahlen Sie endlich alles was wir sagen!"
Das ist in meinen Augen nichts anderes als eine freche wissentliche Lüge und hat eigentlich keine andere Antwort als eine negative Festellungsklage und u.U. sogar noch eine Unterlassungsklage verdient. Das ist aber leider nicht jedermanns Sache - was die ja auch leider wissen.
Ihr kommt bei denen also nicht weiter weil die euch offensichtlich nicht ernst nehmen. Das ist zwar ungerecht, scheint aber nicht zu ändern zu sein. Da Deine Frau unpfändbar ist, kann ihr ohnehin nichts passieren. Ich kann also nur empfehlen eine Beratungsstelle um Hilfe zu bitten. Denen werden sie mit hoher Wahrscheinlichkeit so eine Wortkotze nicht auftischen.
Ich entschuldige mich für die offensive Formulierung - ich konnte nicht anders;)
Also in meiner Wunschwelt sollte es ja eine Art Behörde geben, die "Rechtsdienstleistern" die Zulassung entziehen wenn sie auf eine Einrede so einen offensichtlichen Blödsinn schreiben. Da geht mir echt der Hut hoch.
Zudem ist es schon erstaunlich, dass an mich (oder auch an andere Beratungsstellen oder Anwälte wie ich vermute) adressierte Post von denen niemals solch einen groben Wort-Unfug enthält. Das legt die Vermutung nahe, dass hier auf die Unwissenheit und Unsicherheit der Schuldner spekuliert wird und man scheinbar der Meinung ist, man kann den Leuten jeden Vollquatsch in herrischer Formulierung vor den Latz knallen da die ja eh alle keine Ahnung haben.
Im Prinzip schreiben die ja in anderen Worten nicht anderes als:
"Unsere Forderung wurde am 03.06.1998 tituliert. Aus diesem Grunde ist auch jeder erdenkliche Müll den wir uns danach ausgedacht haben gleich mit in Stein gemeißelt - damit das mal klar ist! ... und nachgerichtliche Zinsen verjähren sowieso auch nie. Wo wir das jetzt geklärt haben: Zahlen Sie endlich alles was wir sagen!"
Das ist in meinen Augen nichts anderes als eine freche wissentliche Lüge und hat eigentlich keine andere Antwort als eine negative Festellungsklage und u.U. sogar noch eine Unterlassungsklage verdient. Das ist aber leider nicht jedermanns Sache - was die ja auch leider wissen.
Ihr kommt bei denen also nicht weiter weil die euch offensichtlich nicht ernst nehmen. Das ist zwar ungerecht, scheint aber nicht zu ändern zu sein. Da Deine Frau unpfändbar ist, kann ihr ohnehin nichts passieren. Ich kann also nur empfehlen eine Beratungsstelle um Hilfe zu bitten. Denen werden sie mit hoher Wahrscheinlichkeit so eine Wortkotze nicht auftischen.
Ich entschuldige mich für die offensive Formulierung - ich konnte nicht anders;)
0
-
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 3
- Beiträge: 98
- Registriert: 7. Dez 2018, 08:35
Re: Abgetretene Forderung der E-Plus aus Vollstreckungstitel vom 03.06.1998
Danke für deine pulsierende Antwort und gebe dir voll recht, wo ich den Brief gelesen habe, habe ich mir auch nur gedacht was schreiben die da? Und von meiner letzten Antwort wo kein Schreiben kam am 10.01 bis heute wo mal ne Antwort kam hauen die wieder 9€ oben drauf weil meine Frau sich angeblich nicht gemeldet hatte. Meine Frau kann und wird nichts bezahlen, ich war ja selbst in Insolvenz was ich erfolgreich beendet habe und weiß auch das sie nicht zahlen muss und kann. Sie will aber nicht in die Insolvenz wegen den 2000€, ich bin am überlegen was ich HFG schreiben soll, oder meine Frau zur einer beratungsstelle schicke. Da wo ich war in der Diakonie ist nur für insolvenz zuständig, also ich weiß nicht ob die da meine Frau unterstützen.
0
Re: Abgetretene Forderung der E-Plus aus Vollstreckungstitel vom 03.06.1998
Deine Frau muss ja auch nicht in Insolvenz wegen 2000 Euro.
Sie könnte über eine Beratungsstelle versuchen einen Vergleich auszuhandeln oder einfach nichts tun. Pfänden können die doch eh nichts.
Wenn ihr mit denen verhandelt wollt, macht das am besten wirklich mit Hilfe. Das sind Profis, die erkennen, wenn sie jemanden verunsichern können.
Sie könnte über eine Beratungsstelle versuchen einen Vergleich auszuhandeln oder einfach nichts tun. Pfänden können die doch eh nichts.
Wenn ihr mit denen verhandelt wollt, macht das am besten wirklich mit Hilfe. Das sind Profis, die erkennen, wenn sie jemanden verunsichern können.
0
Re: Abgetretene Forderung der E-Plus aus Vollstreckungstitel vom 03.06.1998
Also, wie wir ja bereits per PN besprochen haben hast du noch keine Einrede der Verjährung eingelegt.
Da davon natürlich der Größte Teil nicht nur Quatsch, sondern auch verjährt ist würde ich dies nun ungefähr wiefolgt nachholen:
Insgesamt sollten dann bummelig 789,54 Euro + Zinsen aus den letzten 3 Jahren drauf sein - also vielleicht 870 Euro oder sowas.. Ich habs nicht nachgerechnet.
Und wenn die dann die neue Forderungsaufstellung geschickt haben, dann gehts weiter mit einem spannenden Angebot für die - immerhin ist die Forderung ja schon über 20 Jahre alt und hat bereits einen abgeschriebenen Stellenwert.
Da davon natürlich der Größte Teil nicht nur Quatsch, sondern auch verjährt ist würde ich dies nun ungefähr wiefolgt nachholen:
Weiterhin kannst du - solltet ihr in den letzten 8 Jahren nicht umgezogen sein der Anschriftenermittlung widersprechen. Da kann man sich aber drüber streiten.Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Zusendung der Forderungsaufstellung.
Hiermit lege ich ausdrücklich die Einrede der Verjährung ein und bitte Sie mir eine bereinigte Forderungsaufstellung ohne die bereits verjährten Posten zuzusenden.
Nach erfolgter Zusendung werde ich proaktiv wieder auf Sie zukommen.
Dieses Schreiben stellt - wie immer - keine Anerkennung einer Rechtspflicht oder der Schuld dar.
Mit freundlichen Grüßen
Insgesamt sollten dann bummelig 789,54 Euro + Zinsen aus den letzten 3 Jahren drauf sein - also vielleicht 870 Euro oder sowas.. Ich habs nicht nachgerechnet.
Und wenn die dann die neue Forderungsaufstellung geschickt haben, dann gehts weiter mit einem spannenden Angebot für die - immerhin ist die Forderung ja schon über 20 Jahre alt und hat bereits einen abgeschriebenen Stellenwert.
0