Hallo zusammen und danke für die doch sehr kontroversen Ansichten.
Da habe ich ja was losgetreten. Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber hier wieder klare Verhältnisse schafft.
Ja, mein Arbeitgeber ist "speziell". Besonders die Personalchefin meint sich in alles einmischen zu müssen, obwohl wenig Ahnung vorhanden. Anfrage beim ausgelagerten Lohnbüro läuft und vielleicht händelt dieses das doch anders.
Mit dem Treuhänder bzw. dessen Sachbearbeiterin habe ich gestern telefoniert und man sieht das Problem der Verstrickung dort auch. Unmittelbar nach Erteilung der RSB wird der Treuhänder die KfW anschreiben. Telefonisch hat die KfW der Sachbearbeiterin schon mitgeteilt, dass man die Forderung quasi abgeschrieben hat, da der Insoverwalter eh' die drei erfolgten Pfändungen bestritten hat und die Forderung von der RSB erfasst wird.
Mit dem Treuhänder bzw. vorher Inso-Verwalter habe ich auf jeden Fall Glück gehabt.
Ehem. Lohnpfändung nach Erteilung Restschuldbefreiung
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Re: Ehem. Lohnpfändung nach Erteilung Restschuldbefreiung
Wenn der Gläubiger verzichtet, dann bitte § 843 ZPO beachten: Die Verzichtleistung erfolgt durch eine dem Schuldner zuzustellende Erklärung. Die Erklärung ist auch dem Drittschuldner zuzustellen.
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Re: Ehem. Lohnpfändung nach Erteilung Restschuldbefreiung
Danke, so hatte es die Sachbearbeiterin sinngemäß auch erwähnt. Werde ich ihr dann nochmals vorlegen, sobald es akut wird.
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Re: Ehem. Lohnpfändung nach Erteilung Restschuldbefreiung
Es hat sich zum Guten gewendet, denn der ehemalige Pfändungsgläubiger (KfW) hat nach Erteilung der RSB und nachdem ihn freundlicherweise der Treuhänder angeschrieben hat, die Pfändung aufgehoben und meinen Arbeitgeber darüber informiert.
Ich habe jedoch keine Erklärung darüber bekommen. Sehe jedoch kein Problem, denn bei einem evtl. Arbeitgeberwechsel wäre eine Pfändung dort ja sowieso nicht mehr zulässig.
Ich habe jedoch keine Erklärung darüber bekommen. Sehe jedoch kein Problem, denn bei einem evtl. Arbeitgeberwechsel wäre eine Pfändung dort ja sowieso nicht mehr zulässig.
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Re: Ehem. Lohnpfändung nach Erteilung Restschuldbefreiung
Glückwunsch !
Aber das war bei einem deutschen öffentlich rechtlichem Gläubiger ja irgendwie auch zu erwarten.
Nehm ich direkt wieder zurück, denn:
Auch JC können ja auch ör Gläubiger sein.
Aber die KfW ist ja was anderes als ein JC ...
Immerhin ist die KfW im greisen / weisen "Rentneralter" (geb. 1948)
und die JC werden ersr im nächsten Jahr "erwachsen" ... (geb. 2005, also in 2023 dann 18).
Aber das war bei einem deutschen öffentlich rechtlichem Gläubiger ja irgendwie auch zu erwarten.
Nehm ich direkt wieder zurück, denn:
Auch JC können ja auch ör Gläubiger sein.
Aber die KfW ist ja was anderes als ein JC ...
Immerhin ist die KfW im greisen / weisen "Rentneralter" (geb. 1948)
und die JC werden ersr im nächsten Jahr "erwachsen" ... (geb. 2005, also in 2023 dann 18).
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Re: Ehem. Lohnpfändung nach Erteilung Restschuldbefreiung
Danke und danke noch mal allen, die Ratschläge/Hinweise hatten.
Es war nicht aus der Luft gegriffen, mein Arbeitgeber hätte das tatsächlich so durchgezogen. Der Personaltante war etwas die Enttäuschung anzumerken. Mich hält, auch deshalb, aber im wesentlichen aus anderen Gründen, bei dem Arbeitgeber auch nichts mehr.
Es war nicht aus der Luft gegriffen, mein Arbeitgeber hätte das tatsächlich so durchgezogen. Der Personaltante war etwas die Enttäuschung anzumerken. Mich hält, auch deshalb, aber im wesentlichen aus anderen Gründen, bei dem Arbeitgeber auch nichts mehr.
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Re: Ehem. Lohnpfändung nach Erteilung Restschuldbefreiung
Klugsche*sser-OffTopic:
Beweis: guck' aus dem Fenster...
volljährig heisst noch lange nicht erwachsen.Witwe Bolte hat geschrieben: ↑13. Jan 2022, 17:13 und die JC werden ersr im nächsten Jahr "erwachsen" ... (geb. 2005, also in 2023 dann 18).
Beweis: guck' aus dem Fenster...
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