Vergleich mit der Bank
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Re: Vergleich mit der Bank
@Witwe Bolte: ich glaub, dass er sagen wollte: Oh jeh, was für ein Aufwand für JEMANDEN, der im Glauben schon vor einer Anfrage hier überaus gefestigt war
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Re: Vergleich mit der Bank
Tja, darüber kann man hier nur spekulieren, wenn er sich selbst nicht dazu äussert
(was er sagen wollte und was er geglaubt hat).
(was er sagen wollte und was er geglaubt hat).
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Re: Vergleich mit der Bank
Hallo
ich glaube Ihr versteht mich falsch.
Ja ich hatte oder habe einen Plan diesen mit meinem Anwalt auch durchgespielt und durch gesprochen.
Aber es hätte ja möglicherweise sein können das hier jemand eine überzeugende andere Idee zur Vorgehensweise hat.
Was ich immer noch nicht verstehen kann ist, das die Bank nicht in irgendeiner Form antwortet und sei es mit einer Ablehnung des Vergleichsvorschlags.
ich glaube Ihr versteht mich falsch.
Ja ich hatte oder habe einen Plan diesen mit meinem Anwalt auch durchgespielt und durch gesprochen.
Aber es hätte ja möglicherweise sein können das hier jemand eine überzeugende andere Idee zur Vorgehensweise hat.
Was ich immer noch nicht verstehen kann ist, das die Bank nicht in irgendeiner Form antwortet und sei es mit einer Ablehnung des Vergleichsvorschlags.
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Re: Vergleich mit der Bank
Offensichtlich kannst Du ja noch zahlen.
Du willst es nur nicht mehr.
Aber so lange Du (noch?) pfändbares Einkommen oder Vermögen hast,
wird es keinen anderen Weg geben, als weiter zu zahlen.
Warum sollte die Bank verzichten ?
Und warum sollte sie sich unnötige Arbeit machen und mit Dir korrespondieren ?
Du zahlst ja brav.
Du willst es nur nicht mehr.
Aber so lange Du (noch?) pfändbares Einkommen oder Vermögen hast,
wird es keinen anderen Weg geben, als weiter zu zahlen.
Warum sollte die Bank verzichten ?
Und warum sollte sie sich unnötige Arbeit machen und mit Dir korrespondieren ?
Du zahlst ja brav.
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Re: Vergleich mit der Bank
Nur den Betrag den ich zahle reicht in meinem Leben nicht mehr die 150.000€ abzuzahlen.
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Re: Vergleich mit der Bank
Das ist das Risiko jeder Bank, jedes Kreditgebers, dass er nie weiß, ob sein Kreditnehmer die Kreditlaufzeit überlebt.
Dann vererbst Du eben Schulden.
Oder man schließt eine Kreditausfall-Versicherung ab.
Dann vererbst Du eben Schulden.
Oder man schließt eine Kreditausfall-Versicherung ab.
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Re: Vergleich mit der Bank
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum man mit diesem Betrag nicht in die Verbraucherinsolvenz geht. Never würde ich mir die Mühe machen mit meinen paar Kröten 150.000 Euro abzahlen zu wollen. Wie lange willst du da zahlen? Und das alles ohne eine schriftliche Vereinbarung mit der Bank zu haben. Nachher wollen die von einem Vergleich nichts gewusst haben und du musst entweder quasi bis ans Lebensende weiter zahlen oder doch in die Insolvenz. Die dauert doch nur noch drei Jahre und dann hat der Schrecken ein Ende.
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Re: Vergleich mit der Bank
Das ist ja mein bzw das Ansinnen von meinem Anwalt und mir wenn mein Vergleichsvorschlag ausläuft zu sagen bei einer Verbraucherinsolvenz stehen Euch x Eur zu und Ihr habe xy EUR bekommen. Um somit die Sache vom Tisch zu bekommen
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Re: Vergleich mit der Bank
Der Vorschlag kam von Deinem Anwalt ?
Jetzt noch 14x260,00 Euro zahlen, was Dir schwerfällt, und dann in die Inso ?
Merkwürdiger Anwalt.
Mal wieder ...
Also ich sehe das so:
Wenn Du im Jan 2023 eine Inso-Antrag stellst, dann meldet die Bank ihre Restforderung an
(wenn sie was meldet, muss sie ja nicht) - was Du bis dahin gezahlt hast, ist doch völlig egal.
Wenn der Anwalt glaubt, die Bank würde einem 'aussergerichtlichen Einigungsversuch' zustimmen,
und darauf das bisher bezahlte quasi anrechnen - tja dann ...
Wieviel Erfahrung hat Dein Anwalt mit Insolvenzverfahren ?
Und mit 'aussergerichtlichen Einigungsversuchen' ?
Frag ihn doch mal, wieviel Bescheinigungen er ausgestellt hat darüber,
dass ein 'AEV' gescheitert ist ?
(Ist ja die Voraussetzung für ein Verbraucher-Inso-Verfahren)
Viel Glück!
Wirst Du brauchen, bei D E M Anwalt ...
Jetzt noch 14x260,00 Euro zahlen, was Dir schwerfällt, und dann in die Inso ?
Merkwürdiger Anwalt.
Mal wieder ...
Also ich sehe das so:
Wenn Du im Jan 2023 eine Inso-Antrag stellst, dann meldet die Bank ihre Restforderung an
(wenn sie was meldet, muss sie ja nicht) - was Du bis dahin gezahlt hast, ist doch völlig egal.
Wenn der Anwalt glaubt, die Bank würde einem 'aussergerichtlichen Einigungsversuch' zustimmen,
und darauf das bisher bezahlte quasi anrechnen - tja dann ...
Wieviel Erfahrung hat Dein Anwalt mit Insolvenzverfahren ?
Und mit 'aussergerichtlichen Einigungsversuchen' ?
Frag ihn doch mal, wieviel Bescheinigungen er ausgestellt hat darüber,
dass ein 'AEV' gescheitert ist ?
(Ist ja die Voraussetzung für ein Verbraucher-Inso-Verfahren)
Viel Glück!
Wirst Du brauchen, bei D E M Anwalt ...
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