Vergleich mit der Bank

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Max19
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Vergleich mit der Bank

Beitrag von Max19 »

Hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig. Nach einer GmbH Insolvenz (ohne Privatinsolvenz) war die GmbH Mieter in einer Privaten Gewerbeimmobilie. Mit Einverständnis zwischen der Hausbank und mir wurde die Immobilie an den Erwerber der GmbH mit veräußert. Allerdings blieb noch eine Testschuld von ca 150.000€ offen.
Hierauf zahle ich seit 2013 einen Betrag den ich festgelegt habe.
Die Bank hat dann 2016 eine Wertberichtung gemacht und das Finanzierungskonto auf 0,00€ gesetzt.
Es gab zwischenzeitlich mal ein Gespräch und der Bankmitarbeiter wollte mal die Verträge raussuchen um eine Vereinbarung auszuarbeiten. Die ist nie passiert.
Ich habe dann 2018 einen Vergleichsvorschlag gemacht auf diesen Vorschlag kam nie eine Reaktion von seitens der Bank. Ich leiste treu meine Zahlungen wie im Vorschlag angeboten. Dies noch bis 12.2022 und dann ??
Der eigentliche Kreditvertrag ist schon 2019 ausgelaufen.
Frage
Muss die Bank mir eine Abrechnung schicken nach der Veräußerung 2013?
Was passiert wenn ich 12.2022 das Zahlen einstelle ?
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Re: Vergleich mit der Bank

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Hi Max19,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vergleich mit der Bank" geschaut?
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Witwe Bolte
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Re: Vergleich mit der Bank

Beitrag von Witwe Bolte »

Es ist schwierig, sich zum Sachverhalt zu äussern, wenn man die Verträge nicht kennt.
Und wenn Du Dich dazu auch etwas unklar äusserst.
Ich versuche es mal:
Max19 hat geschrieben: 12. Nov 2021, 10:54 ...
Nach einer GmbH Insolvenz (ohne Privatinsolvenz) war die GmbH Mieter in einer Privaten Gewerbeimmobilie.
...
Den Rechtsbegriff "Privatinsolvenz" gibt es nicht.
Es gibt das "Regelinsolvenzverfahren" und das "Verbraucherinsolvenzverfahren"
und bei einer GmbH folglich nur das RI.

Die GmbH hat also ihren Geschäftsbetrieb trotz Inso-Verfahren fortgesetzt ?
Und dann eine Gewerbeimmobilie von einem Privatmensch gemietet / gepachtet ?
Max19 hat geschrieben: 12. Nov 2021, 10:54 ...
Mit Einverständnis zwischen der Hausbank und mir wurde die Immobilie an den Erwerber der GmbH mit veräußert. Allerdings blieb noch eine Testschuld von ca 150.000€ offen.
Hierauf zahle ich seit 2013 einen Betrag den ich festgelegt habe.
...
Und wer bist "Du" ?
GF der GmbH oder (alleiniger?) Gesellschafter der GmbH oder gf Gesellschafter der GmbH ?
Redest Du von ein und derselben Immobilie?
Geht es nur um EINE Immo oder um zwei verschiedene ?
Und die verkaufte Immobilie gehörte zuvor der GmbH ?
Gibt es zu der Vereinbarung zwischen Dir und der Bank bez. Tilgung der Restschuld in Höhe von 150.000,- keinen Vertrag ? Das wäre schon sehr komisch.
Wieviel von den 150 T€ sind denn inzwischen getilgt
(Du bezahlst ja nun schließlich schon acht Jahre) ?
Max19 hat geschrieben: 12. Nov 2021, 10:54 ...
Die Bank hat dann 2016 eine Wertberichtung gemacht und das Finanzierungskonto auf 0,00€ gesetzt.
Es gab zwischenzeitlich mal ein Gespräch und der Bankmitarbeiter wollte mal die Verträge raussuchen um eine Vereinbarung auszuarbeiten. Die ist nie passiert.
Ich habe dann 2018 einen Vergleichsvorschlag gemacht auf diesen Vorschlag kam nie eine Reaktion von seitens der Bank. Ich leiste treu meine Zahlungen wie im Vorschlag angeboten. Dies noch bis 12.2022 und dann ??
Der eigentliche Kreditvertrag ist schon 2019 ausgelaufen.
Frage
Muss die Bank mir eine Abrechnung schicken nach der Veräußerung 2013?
Was passiert wenn ich 12.2022 das Zahlen einstelle ?
Es gibt ja meist viele Wege ...
Du könntest einfach Deine Zahlung einstellen und sehen, was passiert.
Du könnest die Bank (schriftlich, versteht sich hoffentlich) auffordern, eine Abrechnung vorzulegen.
Oder zumindest die Kontoauszüge von dem Finanzierungskonto.
Du könntest Dir einen kompetenten (versteht sich!) Anwalt suchen, ihm alle Unterlagen vorlegen und Dich mit ihm beraten, was zu tun ist - aber das kostet Dein Geld.
Du könntest ... - mehr fällt mir hier gerad nicht ein, aber vielleicht noch jemand anderem ?

Viel Glück!
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Max19
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Re: Vergleich mit der Bank

Beitrag von Max19 »

Danke für die Antworten..

Ich war GF der GmbH und privater Eigentümer der Immobilie. Es gibt zwischen mit und der Bank keinen Vertrag zur Tilgung der Restschuld, nur meinen Vergleichsvorschlag auf den die Bank nicht geantwortet hat. eS SIND 25.000€ bisher bezahlt/getilgt.
Bei einem Anwalt war ich schon...wollte nur nochmal eine andere Meinung hören.
Vorallem zu dem Punkt das die Bank nicht reagiert.
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Witwe Bolte
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Re: Vergleich mit der Bank

Beitrag von Witwe Bolte »

Ich dachte immer, wenn man ein Haus, eine Halle oder auch nur ein Grundstück kauft und diesen Kauf nicht aus der Portokasse bezahlt, sondern finanziert (in der Regel mit einer Bank), dass dann im Grundbuch eine Grundschuld eingetragen wird, die beim Weiterverkauf quasi mitverkauft wird.
Also dass eine "Grundschuld" an den "Grund" (und Boden) gebunden ist.
Dann wäre doch der neue Eigentümer der Immo eigentlich zuständig für den Restbetrag.

Deswegen verstehe ich schon gar nicht, dass da noch 150 T€ "offen" geblieben sind, die Du (als jetzt nicht mehr Grundbesitzer) seit acht Jahren abbezahlst.
Und das auch noch ganz ohne Vertrag ?

Das ist hier wirklich die reine Glaskugel-Lesung.

Was sagt denn der Anwalt ?

Hast Du Deiner Bank schon mal geschrieben und um die Abrechnung, bez. Kontoauszüge gebeten ?

Wenn die nicht reagieren, dann kannst Du Dich bei der BaFin beschweren:
https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bes ... _node.html

Als ich zuletzt mal Ärger mit einer Bank hatte, da hat es schon gereicht, dass ich denen schrieb:
"Wenn ich jetzt nicht bis dann und dann das und das von Ihnen erhalte, dann werde ich mich bei der BaFin beschweren".
Ein paar Tage später bekam ich die gewünschte Post von der Bank.

Viel Glück!
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Max19
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Re: Vergleich mit der Bank

Beitrag von Max19 »

Hallo

klar hatte die Bank eine Grundschuld. Das Objekt war über ein Lebensversicherung finanziert.
Die Bank hat die LV abgelöst und das Objekt veräußert. Aus der Zahlung der LV und dem Verkaufserlös blieb eine dann ungesicherte Restschuld von den ca 150.000EUR.

Ich habe die Bank angeschrieben und auch im persönlichen Gespräch aufgefordert mir eine Abrechnung und die Unterlagen bereitzustellen. Es kam bisher aber zu keiner Antwort der Bank.

Mein Anwalt ist der Meinung es gibt 2 Möglichkeiten
a) jetzt das zahlen einstellen
b) weiterzahlen wie im Vergleichsvorschlag angekündigt und dann einstellen.

Aufgrund einer Krebserkrankung und einem zur Zeit geringeren Einkommen, fällt mir en schwer den monatlichen Betrag aufzubringen.
Frage mich nur, wie das verhalten der Bank (keine Abrechnung, keine Unterlagen, kein Antworten auf Vergleichsvorschläge) gewertet werden kann, auch im Hinblick einer eventuellen Gerichtsverhandlung.
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Witwe Bolte
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Re: Vergleich mit der Bank

Beitrag von Witwe Bolte »

Wieso steht denn jetzt eine Gerichtsverhandlung im Raum ?

Bisher hast Du geschrieben, dass Du nur eine Abrechnung von der Bank willst und dass die Bank nicht reagiert. An Deiner Stelle würde ich die Zahlung sofort einstellen, denn dann wird die Bank reagieren, wenn sie meint, sie habe noch Geld von Dir zu bekommen.
Da kann doch von "Gericht" erstmal noch gar keine Rede sein.

Oder gibt es schon eine Drohung der Bank ?
(aber dann HÄTTE sie ja reagiert)

Oder hast Du nur viel Angst vor einer Gerichtsverhandlung ?
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Max19
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Re: Vergleich mit der Bank

Beitrag von Max19 »

Hallo

nein noch steht nichts im Raume.

Ich überlege nur wie es am geschicktesten ist und wie evtl meine Chancen aussehen um das ganze zu beenden ohne das ich evtl eine Insolvenz anmelden müsste.
Die Bank ist doch sicherlich auch in irgendeiner Verpflichtung ?
So etwas wie eine stillschweigende Annahme des Vergleichvorschlges gibt es ja ebensowenig wie eine Verjährung da ich ja bezahle...
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Witwe Bolte
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Re: Vergleich mit der Bank

Beitrag von Witwe Bolte »

Oder hast Du in Deinen Vergleichsvorschag vielleicht reingeschrieben:
"Wenn ich bis zum ... keine Antwort von Ihnen dazu erhalte, dann gehe ich davon aus, dass Sie mit meinem Vorschlag einverstanden sind und werde danach verfahren."

So oder so ähnlich ?

Wenn die Bank wirklich meint, sie hätte noch Geld von Dir zu bekommen, dann wird sie sicher nicht aus Mitgefühl mit Deiner Situation darauf verzichten.

Ein Verzicht klappt meist nur, denn die Bank ernsthaft davon ausgehen kann: Dies oder Nichts.

Wenn Du z.B. Deine Zahlung jetzt einstellst, der Bank freundlich mitteilst:
"Du mir leid, aber ich kann nicht mehr zahlen",
dass dann wirklich auch ne Weile durchhältst,
auch wenn ein Mahnbescheid und dann ein Vollstreckungsbescheid und dann der Gerichtsvollzieher (oder eine Kontopfändung) kommt
und Du ggf. auch die "Eidesstattliche Erklärung" (heisst heute: Vermögensauskunft) abgibst.

Und wenn dann eine professionelle Schuldnerberatung schreibt:
"Liebe Bank, ich biete Dir im Auftrag meines Kunden folgenden Vergleich an:
... - friß oder stirb, ansonsten wird der Inso-Antrag gestellt."

Erst dann könnte Dein Bank (wohlgemerk: KÖNNTE) bereit sein, einen Vergleichsvorschlag anzunehmen (oder weiter zu verhandeln).

Meine Meinung.

Ich glaube nicht, dass es einen anderen Weg gibt.

Warum sollte ein Profi-Gläubiger (und das sind ja alle Banken, das ist ja ihr Geschäft) ansonsten auf ihre Forderung verzichten ? Wenn sie denn rechtmäßig ist.

Nachsatz: Wenn Du den Weg gehen willst, dann weise die Bank gleich in Deinem ersten Brief auf Ihre "Kostenminderungspflicht gem. § 254 BGB" hin und dass Du gem. §§ 788, 91 ZPO nicht notwendige Kosten nicht tragen wirst.

Viel Glück!

Aber so lange es bei Dir noch was zu holen gibt, wird die Bank es sich holen.
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Max19
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Re: Vergleich mit der Bank

Beitrag von Max19 »

Ich werde es wohl so machen, bis Ende 2022 lt meinem Vorschlag bezahlen (mein Anwalt hat mir den Brief verfasst)und dann das Zahlen einstellen und in die Verhandlungen gehen.
Analog zum Insolvenzverfahren, dann schauen was die Bank dann evtl bekommen würde und dies mit der Zahlung verrechnen. So war der Vorschlag von meinem Anwalt.
Hätte ja sein können das hier ein anderer eine Zündende Idee gehabt hätte oder Erfahrung was ist wenn die Bank auf kein schreiben reagiert.
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Vergleich mit der Bank

Beitrag von imker »

mhh
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