Bitte um Hilfe! Arbeitgeber hat ausversehen doppelt Lohn überwiesen.
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Bitte um Hilfe! Arbeitgeber hat ausversehen doppelt Lohn überwiesen.
Der Arbeitgeber meines Mannes hat ausversehen diesen Monat doppelt lohn gezahlt. Nun hat die bank das natürlich alles eingezogen was drüber war. Der Arbeitgeber wollte es wieder zurück buchen nun meckert die Bank dass nicht genug auf dem konto ist bzw der pfandungsfreie Betrag für eine Rücklast schrift nicht ausreicht. Wenn der AG zurück bucht.. Dann ist auch das Geld von diesem Monat weg... Da ja der Gesamtbetrag über der Freigrenze ist... Somit haben wir diesen Monat null Lohn ahhhhh wie können wir hier handeln.. Dass die Bank kapiert dass es falsch vom AG war.. Das eine Onlinebank und man kann nur mit denen chatten habt ihr ähnliches erlebt? Bitte um Rat!
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Re: Bitte um Hilfe! Arbeitgeber hat ausversehen doppelt Lohn überwiesen.
Hi Noname2010,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Bitte um Hilfe! Arbeitgeber hat ausversehen doppelt Lohn überwiesen." geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Bitte um Hilfe! Arbeitgeber hat ausversehen doppelt Lohn überwiesen." geschaut?
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Re: Bitte um Hilfe! Arbeitgeber hat ausversehen doppelt Lohn überwiesen.
Der Arbeitgeber kann nicht zurückbuchen - was einmal überwiesen ist kann nicht vom Überweisenden zurückgeholt werden.
Heißt: ihr braucht erstmal keine Sorge haben, dass ihr mit „nix“ da steht.
Jetzt hat halt der Arbeitgeber eine Forderung gegen deinen Mann.
Heißt: ihr braucht erstmal keine Sorge haben, dass ihr mit „nix“ da steht.
Jetzt hat halt der Arbeitgeber eine Forderung gegen deinen Mann.
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Re: Bitte um Hilfe! Arbeitgeber hat ausversehen doppelt Lohn überwiesen.
Naja aber das zuviel gezahlte Geld ist ja weg... Das hat die bank gleich eingezogen.. Und mein mann kann ja nichts dafür... Wie soll er jetzt dem ag den zuviel gezahlten lohn zurück überweisen
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Re: Bitte um Hilfe! Arbeitgeber hat ausversehen doppelt Lohn überwiesen.
Allerdings ... man höre und staune:
Einmal hat ein JobCenter auf das falsche (alte) Kontoüberwiesen (welches zudem im Minus war).
Ein JC-SB hat mit der Bank telefoniert ... und siehe da, die Bank hat das Geld an das JC zurücküberwiesen
(konnte man online sehen).
"Irgendwie" geht es also doch - oder ?
Was sagst Du dazu, shopgirl ?
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Re: Bitte um Hilfe! Arbeitgeber hat ausversehen doppelt Lohn überwiesen.
Die mir bekannte Rechtsprechung dazu sagt folgendes:
Das AG Wuppertal hat in so einem Fall einer Klage eines Arbeitgebers gem. § 771 ZPO stattgegeben und im Sinne des Klägers einer einstweiligen Einstellung der Vollstreckung zugestimmt. (AG Wuppertal 5.2.16, 44 M 5789/03)
Das LG Köln hat in dem betreffenden Falle zwar die Erhöhung des P-Kontofreibetrages zum Zwecke der Rückführung des Doppel-Betrags an den AG abgelehnt, aber in der Urteilsbegründung einen wunderbaren Hinweis hinterlassen, welcher Fehler von der Antragstellerin in dem Fall gemacht wurde und auf welchem Weg der Antrag (vermutlich) Erfolg gehabt hätte.
"Die Schuldnerin hat nicht geltend gemacht, dass die zu viel gezahlte Vorschusszahlung als (verfrühte) Vorauszahlung für einen der Folgemonate gelten sollte, so dass eine Erhöhung gem. § 850k Abs. 4 ZPO mit dieser Begründung nicht in Betracht kommt. Vielmehr hat die Schuldnerin vorgetragen, dass ihre Arbeitgeberin diesen Betrag von ihr zurückfordere. "
(LG Köln, Beschl. v. 28.12.2017 - 39 T 205/17)
Das AG Wuppertal hat in so einem Fall einer Klage eines Arbeitgebers gem. § 771 ZPO stattgegeben und im Sinne des Klägers einer einstweiligen Einstellung der Vollstreckung zugestimmt. (AG Wuppertal 5.2.16, 44 M 5789/03)
Das LG Köln hat in dem betreffenden Falle zwar die Erhöhung des P-Kontofreibetrages zum Zwecke der Rückführung des Doppel-Betrags an den AG abgelehnt, aber in der Urteilsbegründung einen wunderbaren Hinweis hinterlassen, welcher Fehler von der Antragstellerin in dem Fall gemacht wurde und auf welchem Weg der Antrag (vermutlich) Erfolg gehabt hätte.
"Die Schuldnerin hat nicht geltend gemacht, dass die zu viel gezahlte Vorschusszahlung als (verfrühte) Vorauszahlung für einen der Folgemonate gelten sollte, so dass eine Erhöhung gem. § 850k Abs. 4 ZPO mit dieser Begründung nicht in Betracht kommt. Vielmehr hat die Schuldnerin vorgetragen, dass ihre Arbeitgeberin diesen Betrag von ihr zurückfordere. "
(LG Köln, Beschl. v. 28.12.2017 - 39 T 205/17)
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Re: Bitte um Hilfe! Arbeitgeber hat ausversehen doppelt Lohn überwiesen.
War der Kontoinhaber einverstanden, bzw. wusste der davon? Es bestand zudem keine Pfändung?Witwe Bolte hat geschrieben: ↑12. Nov 2021, 07:47 Ein JC-SB hat mit der Bank telefoniert ... und siehe da, die Bank hat das Geld an das JC zurücküberwiesen
(konnte man online sehen).
"Irgendwie" geht es also doch - oder ?
Was sagst Du dazu, shopgirl ?
Aber auch wenn du mir 2x mit ja antwortest, ist das Vorgehen zumindest fragwürdig. Eigentlich muss so was über den Interbankenweg beauftragt werden - und nicht durch einen läppischen Anruf des Sachbearbeiters.
Wusste der Kontoinhaber da nichts von und hat sein Okay auch nicht gegeben, ist das ganz klar rechtswidrig gelaufen.
Man kann grundsätzlich natürlich Überweisungen zurückrufen, auch wenn sie schon auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben sind. ABER der Empfänger muss seine Zustimmung geben. Bei einer bestehenden Pfändung kann er das nur nicht, weil er keine Verfügung über die Beträge oberhalb des Freibetrags hat.
Solche Fälle kommen in der Praxis gar nicht so selten vor. Das ist richtig dumm gelaufen, aber ich sehe keine Möglichkeit der Rücküberweisung. Ich würde versuchen, mich mit dem Chef irgendwie zu einigen.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Bitte um Hilfe! Arbeitgeber hat ausversehen doppelt Lohn überwiesen.
Wie gesagt - es gibt zwei Möglichkeiten das auf dem Rechtsweg zu lösen. Einen Weg den der Arbeitgeber gehen müsste in Form einer Drittwiderspruchsklage (siehe oben AG Wuppertal).
Oder den anderen Weg den der Schuldner gehen kann mit einem Antrag auf Vollstreckungsschutz gem. § 850k Abs. 4 ZPO (siehe oben LG Köln mit ihrem freundlichen Hinweis).
Beides geht natürlich nicht "mal eben so" und man müsste sich mit einem Rechtsantrag und Gerichten "rumschlagen" - was die allermeisten Menschen ja (leider) per se scheuen.
In Bezug auf "mit dem Chef irgendwie einigen" wäre es mir ein Anliegen kurz mitzuteilen, dass Dein Chef rechtlich nur pfändbare Beträge verrechnen dürfte. Unpfändbares Einkommen darf nicht verrechnet werden (guckstu § 394 BGB) bzw. dies würde Deiner "freiwilligen" Zustimmung bedürfen. Also lass Dich in dem Fall nicht zu sehr unter Druck setzen!;)
Oder den anderen Weg den der Schuldner gehen kann mit einem Antrag auf Vollstreckungsschutz gem. § 850k Abs. 4 ZPO (siehe oben LG Köln mit ihrem freundlichen Hinweis).
Beides geht natürlich nicht "mal eben so" und man müsste sich mit einem Rechtsantrag und Gerichten "rumschlagen" - was die allermeisten Menschen ja (leider) per se scheuen.
In Bezug auf "mit dem Chef irgendwie einigen" wäre es mir ein Anliegen kurz mitzuteilen, dass Dein Chef rechtlich nur pfändbare Beträge verrechnen dürfte. Unpfändbares Einkommen darf nicht verrechnet werden (guckstu § 394 BGB) bzw. dies würde Deiner "freiwilligen" Zustimmung bedürfen. Also lass Dich in dem Fall nicht zu sehr unter Druck setzen!;)
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