Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Kurze Frage zum Weihnachtsgeld, da ich dazu leider nichts passendes gefunden habe.
Also soweit ich das verstanden habe, geht von meinem Konto alles automatisch zum Inso Verwalter was über die Pfändungsfreigrenze von derzeit ca. 1252€ geht. Wie läuft das dann mit Zahlung des Weihnachtsgeldes ab?(Auf meiner Lohnabrechnung heisst es auch wirklich Weihnachtsgeld)
Wird mir dann der Rest vom Inso Verwalter zurück überwiesen oder hab ich es falsch verstanden und es bleibt auf dem Konto aber ich kann einfach so lange nicht darüber verfügen bis der Inso Verwalter es sozusagen freigegeben hat?
Wenn Dein Konto nicht bereits vom Insolvenzbeschlag freigegeben wurde, müsste es in dem Fall, dass das eingehende Gehalt den Kontofreibetrag überschreitet im Einzelfall freigegeben werden. Entweder der Verwalter machts (und die Bank erkennt das an), oder Du musst einen Vollstreckungsschutzantrag ans Insolvenzgericht stellen.
Wenn du in der Insolvenz bist, müsste ja eigentlich dein AG, den Pfändbaren Betrag an den IV abtreten und es müsste eine Quellenfreigabe geben.
Du hast zwar ein P-Konto aber in der Insolvenz ist der Freibetrag irrelevant...wegen eben dieser Quellenfreigabe.