kurze Fragen zur Vermögensauskunft
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kurze Fragen zur Vermögensauskunft
so, nun muss es wohl doch passieren - ein erster Schritt zur Insolvenz...
Zur Abgabe der Vermögensauskunft habe ich noch Fragen, zu denen ich bisher keine sichere Antwort gefunden habe:
- wenn ich das richtig sehe, müssen geliehene Sachen auch genannt werden - wenn ich also mit dem geliehenen Fahrrad zur VA fahre, muss ich das angeben. Und sollte es zeitnaah wieder zurückgeben/umtauschen, falls einer der Gläubiger da trotzdem auf 'dumme' Gedanken kommen sollte, richtig? Oder fällt das eh' unter den letzten Punkt 'gebräuchliche Gegenstände'?
- ein altes (länger als ursprüngliche Vertragslaufzeit [24 Monate]) Smartphone (kein Festnetz vorhanden) dürfte unschädlich sein?
- wie wird eine Kreditkarte angegeben? Bzw: Muss eine Partnerkarte überhaupt angegeben werden? Ist ja kein eigenes Konto, sondern lediglich eine Karte auf das Konto eines Freundes!
- Paypal-Konto ist auch so ein Thema - uralt, mit 'kreativem' Namen erstellt - zählt das als eigenes Konto? Oder wäre das ohne Guthaben eh' unschädlich?
- "Haben Sie Rechte an ... Internetdomain usw." - als lediglich eingetragener Ansprechpartner (nicht Inhaber!) sollte das doch nicht mal anzugeben sein, oder?
- "Personen, mit denen ich in häuslicher Gemeinschaft ... gelebt habe" -> eine WG, die auch beim Jobcenter genauso lief, und eben keinen gemeinsamen Haushalt darstellte, zählt nicht dazu, oder?
- was meint "haben Sie ... unentgeltlich über Gegenstände (auch Geld) verfügt? Gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke sind nicht anzugeben." -> also das mal geliehene Rad/Auto ist genausowenig anzugeben wie den Internetanschluss oder Übernachtungen? Sind ja keine Gegenstände (auch Geld)...
Im nächsten Leben mache ich alles anders, vor allem 'sauberer' in Sachen Trennung von Vermögen, Nachweisbarkeit von Nicht-Vermögen etc... *seufz*
Danke für Eure Antworten! Ich denke, die Punkte kann ich dann ja auch, soweit keine Änderungen kommen, 1:1 zur Inso übernehmen, oder?
Zur Abgabe der Vermögensauskunft habe ich noch Fragen, zu denen ich bisher keine sichere Antwort gefunden habe:
- wenn ich das richtig sehe, müssen geliehene Sachen auch genannt werden - wenn ich also mit dem geliehenen Fahrrad zur VA fahre, muss ich das angeben. Und sollte es zeitnaah wieder zurückgeben/umtauschen, falls einer der Gläubiger da trotzdem auf 'dumme' Gedanken kommen sollte, richtig? Oder fällt das eh' unter den letzten Punkt 'gebräuchliche Gegenstände'?
- ein altes (länger als ursprüngliche Vertragslaufzeit [24 Monate]) Smartphone (kein Festnetz vorhanden) dürfte unschädlich sein?
- wie wird eine Kreditkarte angegeben? Bzw: Muss eine Partnerkarte überhaupt angegeben werden? Ist ja kein eigenes Konto, sondern lediglich eine Karte auf das Konto eines Freundes!
- Paypal-Konto ist auch so ein Thema - uralt, mit 'kreativem' Namen erstellt - zählt das als eigenes Konto? Oder wäre das ohne Guthaben eh' unschädlich?
- "Haben Sie Rechte an ... Internetdomain usw." - als lediglich eingetragener Ansprechpartner (nicht Inhaber!) sollte das doch nicht mal anzugeben sein, oder?
- "Personen, mit denen ich in häuslicher Gemeinschaft ... gelebt habe" -> eine WG, die auch beim Jobcenter genauso lief, und eben keinen gemeinsamen Haushalt darstellte, zählt nicht dazu, oder?
- was meint "haben Sie ... unentgeltlich über Gegenstände (auch Geld) verfügt? Gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke sind nicht anzugeben." -> also das mal geliehene Rad/Auto ist genausowenig anzugeben wie den Internetanschluss oder Übernachtungen? Sind ja keine Gegenstände (auch Geld)...
Im nächsten Leben mache ich alles anders, vor allem 'sauberer' in Sachen Trennung von Vermögen, Nachweisbarkeit von Nicht-Vermögen etc... *seufz*
Danke für Eure Antworten! Ich denke, die Punkte kann ich dann ja auch, soweit keine Änderungen kommen, 1:1 zur Inso übernehmen, oder?
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- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: kurze Fragen zur Vermögensauskunft
Hi insolaner,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "kurze Fragen zur Vermögensauskunft" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "kurze Fragen zur Vermögensauskunft" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
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- Beiträge: 2588
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: kurze Fragen zur Vermögensauskunft
Du denkst scheinbar Dinge viel zu kompliziert und verrennst Dich dadurch in gedankliche Sackgassen. Vergiss die Nummer mit dem geliehenen Fahrrad...insolaner hat geschrieben: ↑28. Okt 2021, 00:33 - wenn ich das richtig sehe, müssen geliehene Sachen auch genannt werden - wenn ich also mit dem geliehenen Fahrrad zur VA fahre, muss ich das angeben. Und sollte es zeitnaah wieder zurückgeben/umtauschen, falls einer der Gläubiger da trotzdem auf 'dumme' Gedanken kommen sollte, richtig? Oder fällt das eh' unter den letzten Punkt 'gebräuchliche Gegenstände'?
Dito - interessiert kein Schwein
Wenn der Schuldner für das Konto eines Dritten verfügungsberechtigt ist, muss das in der VA angegeben werden.
(Was die Nummer ganz allgemein zu einer echten Scheißidee macht)
Paypalkonten sind Konten - sagt ja der Name auch schon und müssen natürlich angegeben werden.
Wird mittlerweile auch explizit nach gefragt...
Ne, nur wenn daraus Einnahmen für Dich erwachsen (können).
Nein - wenn Du Dir schon über Kokolores den Kopf zerbrichst, dann machs doch bitte richtig. Guck auf den Zusammenhang - hier gehts um "Veräußerungen von Vermögensgegenständen - an:".
Dito - hier gehts um anfechtbare Schenkungen u.ä.. Vergiss mal wieder das Rad...insolaner hat geschrieben: ↑28. Okt 2021, 00:33 - was meint "haben Sie ... unentgeltlich über Gegenstände (auch Geld) verfügt? Gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke sind nicht anzugeben." -> also das mal geliehene Rad/Auto ist genausowenig anzugeben wie den Internetanschluss oder Übernachtungen? Sind ja keine Gegenstände (auch Geld)...
Bitte!
Ich bin mal wieder unverschämt ehrlich. Auch da ich weiß, dass Du das abkannst:
Ich habe mittlerweile eigentlich Probleme damit überhaupt auf Deine allmonatlichen Fragen einzugehen und mach das ehrlich gesagt eher aus Höflichkeit. In Wahrheit denke ich aber, dass es in Deinem Fall kontraproduktiv ist.
Wenn ich Dich persönlich kennen würde, würde ich vermutlich nicht darauf eingehen und sämtliche saisionalen Diskussionen über diese und jene Randthemen-Kackerei die Dir alle paar Monate mal durch den Kopf geht abblocken um Dir allein für den Fall Hilfe anzubieten, dass Du endlich wahrhaft anfangen willst das Problem anzugehen.
Versteh das bitte (auch diesmal) nicht falsch. Ich kann Dich ja gut leiden und so aber - auch für den Fall mich zu wiederholen: Was um Himmels willen kann man Dir denn sagen, dass Du endlich mal zur Sache kommst?
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Re: kurze Fragen zur Vermögensauskunft
Danke, auch für die ehrlichen Worte!
Und ja, ich bin alles andere als einfach
Ist ein "Vermögensverzeichnis abgegeben" auch schon zur Sache gekommen? Dann frag' mich morgen nochmal.
Auch wenn es wie beim Junkie klingt: Jetzt geht's wirklich los!
Und ja, ich bin alles andere als einfach
Ist ein "Vermögensverzeichnis abgegeben" auch schon zur Sache gekommen? Dann frag' mich morgen nochmal.
Auch wenn es wie beim Junkie klingt: Jetzt geht's wirklich los!
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Re: kurze Fragen zur Vermögensauskunft
aber immerhin ein kleiner Schritt in die richtige Richtung?!
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: kurze Fragen zur Vermögensauskunft
Wo ist der Zusammenhang? Eine VA gibt man doch nicht ab weil man eines Morgens aufwacht und sich denkt: "Heute habe ich aber mal richtig Bock ne VA abzugeben - dann wird alles besser!"
Eine VA gibt man ab, weil man dazu aufgefordert wird und es dann einfach tun muss - u.a. weil man sonst gem. § 802g ZPO einen Erzwingungshaftbefehl riskiert.
Eine VA gibt man ab, weil man dazu aufgefordert wird und es dann einfach tun muss - u.a. weil man sonst gem. § 802g ZPO einen Erzwingungshaftbefehl riskiert.
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Re: kurze Fragen zur Vermögensauskunft
das stimmt. Aber es gibt durchaus Situationen, in denen mensch selbst für solche (für andere selbstverständliche) Sachen grössere Überwindung braucht.
Bock auf "mal eben Inso" wird wohl auch niemand haben...
Bock auf "mal eben Inso" wird wohl auch niemand haben...
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: kurze Fragen zur Vermögensauskunft
Auch wenn das Wort "Bock" hier natürlich nicht wirklich passt und ich "mal eben" auch nicht gesagt habe - aber im Endeffekt: Doch natürlich!
Zur Stellung eines InsO-Antrags wird man normalerweise nicht gezwungen - anders als zur VA-Abgabe.
Einen InsO-Antrag zu stellen ist also ein Weg den man aus Eigeninitiative einschlägt weil man sich aktiv dazu entscheidet - man könnte also durchaus salopp sagen, weil man "Bock hat" - das Problem zu lösen weil man es satt hat es weiter Gassi zu führen.
Auf der anderen Seite muss ich Dir natürlich recht geben: Wer sich auch angesichts der Androhung u.a. von Erzwingungshaft nicht mal dazu überwinden kann eine Vermögensauskunft abzugeben, wird vermutlich auch nicht in der Lage sein, die minimalen Erfordernisse die ein Insolvenzverfahren an einen stellt zuverlässig zu erfüllen.
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Re: kurze Fragen zur Vermögensauskunft
dann bin ich ja froh, dass die Erzwingungshaft nicht das Argument war, endlich mal in die Puschen / aus dem Quark / wieauchimmer zu kommen
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: kurze Fragen zur Vermögensauskunft
Einigen wir uns darauf, dass Du die VA abgibst weil Du es einfach musst.
Solange ich keinen Applaus dafür kriege, wenn ich meinen Wagen durchn TÜV bringe oder keine stehenden Ovationen wenn ich bei grün über die Ampel gehe, liegt es mir eigentlich fern für Dinge Begeisterung aufzubringen die ohnehin selbstverständlich sind bzw. sein sollten.
Aber gut - weil Dus bist und ich in grauer Vorzeit ja auch mal Pädagoge war: Hast Du gut gemacht!
Solange ich keinen Applaus dafür kriege, wenn ich meinen Wagen durchn TÜV bringe oder keine stehenden Ovationen wenn ich bei grün über die Ampel gehe, liegt es mir eigentlich fern für Dinge Begeisterung aufzubringen die ohnehin selbstverständlich sind bzw. sein sollten.
Aber gut - weil Dus bist und ich in grauer Vorzeit ja auch mal Pädagoge war: Hast Du gut gemacht!
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