Arbeitgeberbescheinigung PKW für Arbeitsweg

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Lisbeth
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Arbeitgeberbescheinigung PKW für Arbeitsweg

Beitrag von Lisbeth »

Hey Leute,
kurze Frage zur Arbeitgebescheinigung. Ich befinde mich noch im Eröffnungsverfahren der Insolvenz. Die Sachbearbeiterin meines Inso-Verwalters fragte ob ich irgendwie eine Arbeitgeberbescheinigung organisieren könnte, dass mein PKW für die Arbeit gebraucht wird. Arbeite im Einzelhandel und fahre jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit. Habe bei meinem Arbeitgeber nachgefragt und die dafür zuständige Dame meinte die würden solche Bescheinigungen nicht ausstellen und ich könnte ja meine jährliche Steuererklärung als Beleg nutzen dass ich jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit fahre. Reicht tatsächlich meine Steuererklärung dafür aus?

Liebe Grüße ;)
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Re: Arbeitgeberbescheinigung PKW für Arbeitsweg

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Hi Lisbeth,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Arbeitgeberbescheinigung PKW für Arbeitsweg" geschaut?
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insolaner
Allwissender
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Re: Arbeitgeberbescheinigung PKW für Arbeitsweg

Beitrag von insolaner »

die Frage ist, was die Sachbearbeiterin braucht - 'nur' einen Nachweis, dass der Wagen für den Arbeitsweg genutzt wird, oder (was ich eher vermute) dass das Auto dafür notwendig ist.

Bei letzterem würde ich, wenn der AG rumzickt (sehr mitarbeiter'freundlich' mMn, ich dachte immer die suchen nach Mitarbeitern, und wollen ihre auch halten), eine Auflistung der Arbeits-/Fahrzeiten und der nicht dazu passenden (falls überhaupt vorhandenen) ÖPNV-Verbindungen erstellen.
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Witwe Bolte
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Re: Arbeitgeberbescheinigung PKW für Arbeitsweg

Beitrag von Witwe Bolte »

Da hast Du aber wirklich einen netten Insolvenzverwalter mit einer netten Sachbearbeiterin erwischt.
Glückwunsch!

Hintergrund der Frage ist der, dass der Insolvenzverwalter Dein Kfz "zur Masse ziehen" kann.
Sprich: Er bekommt Dein Auto, verkauft es, der Erlös ist "Insolvenz-Masse" (und davon bekommt der IV im eröffneten Verfahren 40%).

Dass Du mit dem Auto (auch) zur Arbeit fährst, spielt eher weniger eine Rolle.
Eine Rolle spielt dagegen (in aller Regel), ob das auch NOTWENDIG ist.

Du könntest ja auch Laufen oder mit dem Rad oder dem ÖPNV oder was weiß ich wie fahren.

(Komischer Arbeitgeber, finde ich auch)
Vielleicht versuchst Du es einfach noch mal, erklärst die Situation und bittest sehr freundlich ?

Ansonsten wäre es gut, wenn Du nachweisen könntest, DASS das Kfz NOTWENDIG ist,
um rechtzeitig oder überhaupt zur Arbeit zu kommen.
Wie Insolaner schon schrieb.
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gurami
Wissender
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Re: Arbeitgeberbescheinigung PKW für Arbeitsweg

Beitrag von gurami »

Ich habe damals einen Auszug meiner Stempelzeiten und dazu die Fahrpläne der ÖVB dargelegt. Es fragt sich halt was in den Augen des IV zumutbar ist und wenn Du der Meinung bist das er es falsch sieht gibt es immer den Weg über die Rechtspfleger dies zu prüfen.
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Arbeitgeberbescheinigung PKW für Arbeitsweg

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Das ist sehr merkwürdig, dass dein Arbeitgeber bei so einer Bescheinigung rumzickt. Mein herzliches Beileid.

Ich kann mir gut vorstellen, dass du als Arbeitnehmer im Einzelhandel sehr früh im Geschäft sein musst oder auch ganz spät. Dann hoffe ich für dich, dass jeweils die Hin- oder Rückfahrt nicht mehr in einer angemessenen Zeit möglich ist. Zu diesem Zweck machst du Screenshots von Fahrplänen und Fahrverbindungen. Es wird keiner von dir erwarten können, dass du z.b.: 1,5 Stunden pro Fahrt zur Arbeit benötigst. Hast du eine mögliche Fahrverbindung erstellt?

Wegen der Arbeitgeberbescheinigung selbst..... ich nehme an, du arbeitest bei einer Unternehmung mit mehreren Filialen. Hast du jetzt nur bei dir in der Filiale nachgefragt? Ansonsten würde ich bei der Personalabteilung direkt mal anrufen oder auch bei der nächsthöheren Instanz, falls dies möglich ist.
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sooft
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Re: Arbeitgeberbescheinigung PKW für Arbeitsweg

Beitrag von sooft »

Hallo zusammen
Meine Inso liegt schon einige Jahre zurück. Damals war der eigene PKW und wie komme ich zur Arbeit auch schon ein heikles Thema.
Einige Tipps die die vielleicht weiter helfen .können .Kfz von einer Händler schätzen lassen . Um so niediger der Verkaufswert um so weniger hat der Insolvenzverwalter ein Interesse an dem Verkauf des Autos. Oder man versucht des Kfz auf Basis des Verkaufswertes zu einem Dial mit dem Insolvenzverwalter zu bewegen.
Du kaufst den Wagen zu einem festen Preis aus der Verwertung ,wenn dir ein Bekannter das Geld leiht,oder du vereinbarst mit dem ein Insolvenzverwalter eine Ratenzahlung aus dem Unpfändbaren.

viel Glück
mfg
Sooft
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caffery
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Re: Arbeitgeberbescheinigung PKW für Arbeitsweg

Beitrag von caffery »

Hier scheint der ein oder andere etwas zu verwechseln.

Es gibt einen gewaltigen Unterschied zwischen A: Das Auto für die Arbeit brauchen und B: Das Auto brauchen um zur Arbeit zu kommen.

A bedeutet, dass man die Arbeit inhaltlich nur ausfüllen kann, wenn man ein eigenes Auto hat. Also im Umkehrschluss, wenn der Arbeitgeber einen "nicht gebrauchen kann" wenn man kein Auto hat. Diesen Zusammenhang können und werden Arbeitgeber bescheinigen - womit man im Normalfall das Auto in trockenen Tüchern haben sollte.

B, der Weg zur Arbeit ist etwas völlig anderes und deutlich "schwammiger". Hiermit hat der Arbeitgeber überhaupt nichts zu tun. Hier muss der Schuldner selbst Argumente liefern und darlegen, dass der Weg zur Arbeit ohne Auto nicht zu bewerkstelligen oder unzumutbar ist. Das sind reine Ermessensentscheidungen die im Einzelfall getroffen werden. Dabei gewichtet jeder Richter im Zweifel die "Zumutbarkeit" ein wenig anders.
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El Torro
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Re: Arbeitgeberbescheinigung PKW für Arbeitsweg

Beitrag von El Torro »

Hallo...
Dieses Problem hatte ich auch im eröffneten Verfahren..
Bei mir reichte der Hinweis auf Schicht Dienst aus...der
Insol.verw. gab das Auto frei..es ging aber um ein relativ wertloses Auto bei mir...ein anderes Problem sehe Ich in der Definition des Schichtdienstes..da gibt es unzählige Variationen...und ein Grund ist sicherlich auch der Wert des Autos..
MfG
El Torro
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AdiDana
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Re: Arbeitgeberbescheinigung PKW für Arbeitsweg

Beitrag von AdiDana »

Hallo,
ich brauchte damals auch mein Auto, um überhaupt zur Arbeit zu fahren und mein Kind zu seinem Ausbildungsbetrieb zu fahren. Ich habe selbst einen kurzen Text geschrieben, wo ich erklärt habe warum, dann habe ich den Plan der Öffentlichen Verkehrsmittel beigelegt und den Arbeitsvertrag, so dass ersichtlich war, dass das nicht passt und habe im Internet einige Angebote von vergleichbaren Autos, die angeboten wurden, ausgedruckt und beigelegt, ebenso eine Kopie des Fahrzeugscheins. Mein Auto war alt, vielleicht knappe 1000 Euro Wert und wurde mir freigegeben.
Viele Grüße
AdiDana
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