Ne, es war ein BGH Urteil... allerdings ging es um eine Strafsache bei der die Inkassogeschichte nur mehr oder weniger ein Randthema war. Die Richter in dem Fall schienen aber bei dem Thema das Gefühl zu haben "schon immer mal was klarstellen zu wollen" und betitelten in dem Zusammenhang das im Innenverhältnis Nichtbestehen einer Forderung die im Außenverhältnis behauptet wird sogar als "betrugsrelevante Täuschung"
BGH, Urteil vom 14.03.2019, 4 StR 426/1,8
Deutscher Inkasso Dienst / EOS
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS
Danke. Da geht es aber mehr um die Höhe der Gebühr, nicht um die Frage der grundsätzlichen Erstattungsfähigkeit. Und es war zusätzlich ein Anwalt im Spiel.
Hier hat der Auftraggeber einen Dienstleister - das Inkassounternehmen - beauftragt, dafür fallen logischerweise Kosten an (umsonst arbeiten die ja nicht), die der Gläubiger somit auch geltend machen kann. In welcher Höhe die Berechnung zulässig ist, ist durch viele Entscheidungen und auch gesetzlich festgelegt. Natürlich kann man im Einzelfall vor Gericht darüber streiten, ob das im konkreten Einzelfall auch angemessen ist.
Steht der Aufwand für die Beweisführung - soweit überhaupt möglich - und das entsprechende Kostenrisiko eines gerichtlichen Verfahrens im Verhältnis zu der hier strittigen Summe?
Wenn es mich juckt und ich es mir leisten kann, streite ich über so etwas. Aber eher aus "sportlichen" Motiven. Es hilft einem Schuldner nicht, sich alleine auf ein solches Wagnis einzulassen. Schon beim MB bist Du bei knapp 100,00 Euro zusätzlich. Für ein streitiges Verfahren ohne eigenen Anwalt nochmals rd. 80,00. Plus die ursprüngliche Hauptforderung. Selbst wenn Du dann mit einem Teilerfolg und Kostenquotelung oder einem Vergleich rauskommst, zahlst Du erheblich mehr, als Du einsparen kannst.
Hier hat der Auftraggeber einen Dienstleister - das Inkassounternehmen - beauftragt, dafür fallen logischerweise Kosten an (umsonst arbeiten die ja nicht), die der Gläubiger somit auch geltend machen kann. In welcher Höhe die Berechnung zulässig ist, ist durch viele Entscheidungen und auch gesetzlich festgelegt. Natürlich kann man im Einzelfall vor Gericht darüber streiten, ob das im konkreten Einzelfall auch angemessen ist.
Steht der Aufwand für die Beweisführung - soweit überhaupt möglich - und das entsprechende Kostenrisiko eines gerichtlichen Verfahrens im Verhältnis zu der hier strittigen Summe?
Wenn es mich juckt und ich es mir leisten kann, streite ich über so etwas. Aber eher aus "sportlichen" Motiven. Es hilft einem Schuldner nicht, sich alleine auf ein solches Wagnis einzulassen. Schon beim MB bist Du bei knapp 100,00 Euro zusätzlich. Für ein streitiges Verfahren ohne eigenen Anwalt nochmals rd. 80,00. Plus die ursprüngliche Hauptforderung. Selbst wenn Du dann mit einem Teilerfolg und Kostenquotelung oder einem Vergleich rauskommst, zahlst Du erheblich mehr, als Du einsparen kannst.
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS
Ne, das hast Du wieder nicht ganz richtig wiedergegeben - ist aber im Endeffekt auch müßig. Das ist auch kein Thema fürs "Recht haben". Ich würde ich also dazu einladen wollen nicht weiter zu versuchen Deinen Standpunkt als "richtig" zu verteidigen.
Er ist genauso richtig oder falsch wie meiner. Wir reden in diesem Detailpunkt einfach über unterschiedliche Rechtsauffassungen. Da gibts - wie so oft im Leben - nicht die "eine Wahrheit".
Ganz allgemein: Ich gehe seit fast 10 Jahren regelmäßig gegen überhöhte Inkassokosten vor - manchmal ganz - manchmal teilweise - je nach Einzelfall. Ich schätze mal grob auf übern Daumen insgesamt 300 Fälle. Willst Du wissen in wie vielen dieser Fälle ich später irgendwann mal eine Klageschrift eines Inkassos bzgl. eben dieser Kosten gesehen habe? Null!
Natürlich ist das keine absolute Sicherheit - hier im Forum habe ich auch schon 1-2 mal Gegenbeispiele gesehen.
Er ist genauso richtig oder falsch wie meiner. Wir reden in diesem Detailpunkt einfach über unterschiedliche Rechtsauffassungen. Da gibts - wie so oft im Leben - nicht die "eine Wahrheit".
Ganz allgemein: Ich gehe seit fast 10 Jahren regelmäßig gegen überhöhte Inkassokosten vor - manchmal ganz - manchmal teilweise - je nach Einzelfall. Ich schätze mal grob auf übern Daumen insgesamt 300 Fälle. Willst Du wissen in wie vielen dieser Fälle ich später irgendwann mal eine Klageschrift eines Inkassos bzgl. eben dieser Kosten gesehen habe? Null!
Natürlich ist das keine absolute Sicherheit - hier im Forum habe ich auch schon 1-2 mal Gegenbeispiele gesehen.
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS
Ich habe schriftlich mitgeteilt dass ich den Betrag bestreite und EOS hätte nicht aktiv werden müssen, da der Betrag bereits einen Tag vorher auf dem Konto des Gläubigers war... Gestern habe ich ein Schreiben per E-Mail von EOS erhalten...
Der Sachverhalt wird geprüft und es kann noch was dauern, da sie auch Rücksprache mit dem Gläubiger halten müssen.
Mal sehen wie es weitergeht.
Der Sachverhalt wird geprüft und es kann noch was dauern, da sie auch Rücksprache mit dem Gläubiger halten müssen.
Mal sehen wie es weitergeht.
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS
Die Antworten per Mail? is ja witzig - unsere Mails kommen nie bei denen an, aber die schicken einfach ne Mail
Ne, im Ernst: alles richtig gemacht.
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS
Thema hat sich wohl erledigt....
Gerade wieder eine Email bekommen
Guten Tag xxxx,
der Inkassoauftrag wurde von uns an die o.g. Firma zurückgegeben. Dort wird der
Vorgang weiter bearbeitet; die Angelegenheit ist damit für uns erledigt.
Künftige Korrespondenz und Zahlungen richten Sie bitte nur noch an die oben ge-
nannte Firma unter Angabe der alten, dort geführten Kundennummer xxxxx
Freundliche Grüße
Gerade wieder eine Email bekommen
Guten Tag xxxx,
der Inkassoauftrag wurde von uns an die o.g. Firma zurückgegeben. Dort wird der
Vorgang weiter bearbeitet; die Angelegenheit ist damit für uns erledigt.
Künftige Korrespondenz und Zahlungen richten Sie bitte nur noch an die oben ge-
nannte Firma unter Angabe der alten, dort geführten Kundennummer xxxxx
Freundliche Grüße
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS
Danke an Snej für Deine Rückmeldung hier.
Vielleicht lernt ja der eine oder andere hier daraus ?
Wie z.B. 'nie_mehr_Schulden' :
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!
Aber natrlich kann man (aus lauter Angst ?) auch alles bezahlen, was solche Inkasso-Buden verlangen.
Jedem das seine.
Vielleicht lernt ja der eine oder andere hier daraus ?
Wie z.B. 'nie_mehr_Schulden' :
Und dazu mal wieder eine alte 'Bauernweisheit' ...Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: ↑6. Okt 2021, 19:19 Ich würde die Rechnung einfach bezahlen, anstatt sich damit jetzt rumzuärgern und irgendwas zu versuchen, was nur die Kosten erhöht.
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Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!
Aber natrlich kann man (aus lauter Angst ?) auch alles bezahlen, was solche Inkasso-Buden verlangen.
Jedem das seine.
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