Deutscher Inkasso Dienst / EOS

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Snej
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Deutscher Inkasso Dienst / EOS

Beitrag von Snej »

Hallo zusammen!

Heute habe ich ein Schreiben vom o.g. "Verein" erhalten.

Ich habe leider eine Zahlung an RatePay (About You) zu spät gezahlt. Zahlungsziel war der 24.09., ich habe es aber erst am 30.09. per Echtzeitüberweisung gezahlt.

Die Forderung in der Höhe wurde am 29.09. an das Inkassounternehmen übergeben. Das Schreiben vom Unternehmen datiert vom 04.10.2021

In der Forderungsaufstellung ist meine Zahlung auch schon abgezogen. Trotzdem soll ich 76,44 EUR zahlen. Die Gebühren scheinen mir etwas zu hoch zu sein? Kann man da noch was machen?

Hauptforderung 225,25
Mahnkosten 4,80
Inkassovergütung 76,44
gleistete Zahlung 230,05
Gesamtbetrag 76,44

Die Gebühr setzt sich wie folgt zusammen
Geschäftsgebühr 63,70
Kommunikationspauschale 12,74

Wenn ich nicht zahle wird gleichzeitig schon mit folgenden Kosten gedroht
Geschäftsgebühr 83,30
Kommunikationspauschale 16,66
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS

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Hi Snej,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Deutscher Inkasso Dienst / EOS" geschaut?
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caffery
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS

Beitrag von caffery »

Aus meiner Sicht ist hier nichts geschuldet, da das Inkasso erst tätig wurde nachdem die Forderung nachweislich gezahlt wurde.

Wenn man sich auf den Standpunkt stellt, dass Inkassokosten vom Grundsatz geschuldet wären, dann wären für ein Erstanschreiben laut brandaktueller Rechtslage lediglich 29,40 Euro Kosten inkl. Auslagen analog einer 0,5er Geschäftsgebühr geschuldet.

Ich würde persönlich vermutlich die Forderung bei dem Ablauf einmal ausdrücklich und nachweislich bestreiten und auf den Rechtsweg verweisen.
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Snej
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS

Beitrag von Snej »

Vielen Dank für die Antwort. Würde das per Email genügen? Gibt es ein Standardschreiben was ich dorthin senden kann?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS

Beitrag von caffery »

Nein - einfach formlos aber nachweislich bestreiten. "Ihre Forderung wird bestritten. Zur Durchsetzung steht Ihnen der Rechtsweg offen."

Aber wie gesagt: Das ist meine Rechtsauffassung - keine Garantie. Eine andere Rechtsauffassung wäre, dass Inkassokosten geschuldet sind sobald das IU beauftragt wurde. Das wäre ja bei Dir schon passiert. In diesem Fall würdest Du tatsächlich noch die o.g. 29,40 Euro schulden.

Aber egal was Du machst - Du wirst deren Automatismus damit sehr wahrscheinlich nicht unterbrechen und die werden Dir weiter Briefe schicken. So lange sie Dir aber keinen Mahnbescheid schicken ist das nicht schlimm.
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Snej
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS

Beitrag von Snej »

Dann gehen aber u.U. die Kosten in die Höhe. Die "drohen" ja immerhin schon mit höheren Kosten.
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Ich würde die Rechnung einfach bezahlen, anstatt sich damit jetzt rumzuärgern und irgendwas zu versuchen, was nur die Kosten erhöht.
Immerhin war es dein Versäumnis die Rechnung nicht rechtzeitig zu bezahlen.
Das Zahlungsziel hast du verstreichen lassen und auch deine Zahlung kam ein Tag zu spät, wo schon die Forderung übergeben worden war. Lediglich der Brief wurde erst nach deiner Zahlung erstellt.

Es ist zwar ärgerlich, dass Ratepay nicht erst einen freundlichen Hinweis schickt, aber so ist es nun mal.
Wie gesagt, ich würde es zahlen und unter eigener Schusseligkeit "abheften".

Aber das ist nur meine persönliche Meinung.
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caffery
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS

Beitrag von caffery »

Snej hat geschrieben: 6. Okt 2021, 18:41 Dann gehen aber u.U. die Kosten in die Höhe. Die "drohen" ja immerhin schon mit höheren Kosten.
Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 6. Okt 2021, 19:19 Ich würde die Rechnung einfach bezahlen, anstatt sich damit jetzt rumzuärgern und irgendwas zu versuchen, was nur die Kosten erhöht.
Sorry ,aber hier versteh ich euch wirklich nicht. Wenn ihr einfach immer das zahlen wollt, was die Branche fordert frage ich mich, warum ihr hier überhaupt um Rat fragt.

Wenn ihr alles zahlen wollt um "nur keinen Ärger" zu haben dann macht das doch einfach.

Bis jetzt dachte ich immer hier würde nach erstattungsfähigen Kosten gefragt werden weil Leute nicht einfach alles zahlen wollen was die Branche an Kosten vorlügt.

Die von EOS hier veranschlagten Kosten sind einfach in jedem Falle deutlich zu hoch für einen ersten Inkassobrief. Niemand sollte das einfach bezahlen. Nur weil es Leute gibt die es trotzdem tun um "keinen Ärger" zu haben, versuchen/machen die das bei jedem.
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tidus82
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS

Beitrag von tidus82 »

Das sehe ich genauso - bei mir könnten die sich auf den Kopp stellen, wenn die was wollen sollen die nen gelben Brief beantragen, dem ich geflissentlich und wohlwollend auch noch (wahrscheinlich) teilwidersprechen würde.
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imker
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS

Beitrag von imker »

ich habe den Text so verstanden, dass vor dem 1.10. an das Inkasso-Haus ein Auftrag erteilt wurde. Ich kenne die Neuregelung ab 1.10.2021 nicht präzise - die neue Maximal-Gebühr kann doch nur dann geschuldet sein schein, wenn das Gesetz zurückwirkt.

Ich kann verstehen, wenn man nicht zahlen will und nicht zahlt.

Wenn man auf trickreiche Ruhe aus ist, sollten die 29,40 doch gezahlt werden und abwarten.

Wenn man nicht auf einen Trick aus ist, dann sollte deren Forderung gezahlt werden.

Wenn sich Schuldner nicht korrekt verhalten und zu spät zahlen, haben die vor Gericht einen Schwarzen Peter in der Hand.

Ruhe hat der Schuldner nur, wenn er alles zahlt. Aber dann kommt wieder die Frage von caffery: Warum fragt so einer dann hier....

Gefragt wurde,ob man gegen die hohen Gebühren etwas machen kann.

anders als caffery glaube ich, dass es nicht auf die Entfaltung der Tätigkeit ankommt, sondern auf die Auftragserteilung nach Eintritt des Verzuges.

Das alles zu prüfen für konkrete Situation ist nicht einfach und leicht und auch nicht sicher zu beantworten.
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caffery
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS

Beitrag von caffery »

imker hat geschrieben: 6. Okt 2021, 22:34
Wenn man auf trickreiche Ruhe aus ist, sollten die 29,40 doch gezahlt werden und abwarten.
Hier kann ich Dir ausnahmsweise nicht ganz folgen - besonders was die Wortwahl des "Trickes" in Bezug auf den Schuldner betrifft. Aus meiner Sicht ist es allein der Gläubiger bzw. "die Branche" die hier trickst indem sie Aufwand und Kosten behauptet die es niemals gegeben hat.

Zeig mir ein Urteil in dem irgendein Richter irgendwo in der Republik jemals einer Masseninkassobude mehr als eine 0,5er RVG-Gebühr für ein standatisiertes Textbausteinschreiben zugebilligt hat.

Erklär mir als Jurist allen Ernstes wieso das Versenden eines Textbausteins eine 1,3er Mittelgebühr wert sein soll - wofür ein normalsterblicher Anwalt wesentliche Arbeitsinhalte erfüllen muss.

Nach neuem Inkassorecht (gilt seit 01.10.21) stehts da sogar schwarz auf weiß: Für die Erstaufforderung einer unbestrittenen Forderung kann nur noch eine 0,5er Gebühr geltend gemacht werden (in dem Fall hier also 29,40 Euro). Punkt.

... und da willst Du (bei allem ausgiebig vorhandenen Respekt!!) den Leuten echt erzählen, es sei ratsam auch die andere Backe hinzuhalten und einfach sozusagen als Akt der Buße und damit "Ruhe" ist, der Branche weiter einfach eine 1,3er Gebühr in den Hals zu drücken?
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