Deutscher Inkasso Dienst / EOS

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Wassermann3000
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS

Beitrag von Wassermann3000 »

Witwe Bolte hat geschrieben: 7. Okt 2021, 14:21 Ach soo ... Imker ist hier der Jurist ?

Tja ... wie findet man eine "fähigen" Anwalt ?
Und wie war das mit "eine Krähe ..."?
Ausserdem müßte er den neuen ja dann auch wieder bezahlen - und das Geld hat er zZt nicht, er hat ja voll auf den ersten Anwalt gesetzt (und den gut bezahlt), weil der ihm das Blaue vom Himmel erzählt hat.

Gibt es nicht so etwas wie einen "Ehrenkodex" für Anwälte ?
Und dann eine Schiedsstelle (wenn ein Anwalt sich nicht daran hält) ?
Oder ein Kammer, bei der man sich beschweren kann ?

Es muss doch irgendeine "Aufsichtsbehörde" geben - oder nicht ?
Schreib einen sachlichen Brief an die Anwaltskammer und schildere die Situation. Da wird sicher nichts sofort passieren. Aber wenn sich das bei einem Anwalt häuft, dann muß er seiner Kammer auch Stellungnahme abgeben. Insoweit hilfst Du anderen nach Dir damit. Es kann natürlich sein, daß gerade Dein Schreiben dann das Faß zum Überlaufen bringt.

WEB-Seiten mit Anwaltsbewertungen gibt es doch auch. Aber immer exakt belegbar wahrheitsgemäß und sachlich!
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insolaner
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS

Beitrag von insolaner »

ja, zB die Anwaltskammer - wie war das noch mit der ein Krähe, die der anderen...?!
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Wassermann3000
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS

Beitrag von Wassermann3000 »

Jein.

Natürlich gibt es einen Kollegenbonus. Aber sie wollen sich auch nicht von unrühmlichen Kollegen das Nest beschmutzen lassen. Natürlich bedarf es dazu meist mehrerer Beschwerden. Aber wenn jeder meint "bringt doch nichts", bleibt die Akte ja immer leer.
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caffery
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS

Beitrag von caffery »

Wassermann3000 hat geschrieben: 7. Okt 2021, 14:14
Der grundsätzliche Kostenerstattungsanspruch entsteht mit Beauftragung des Inkassounternehmens.
Genau das sehe ich anders und erkläre das auch gerne. Das Oberthema des ganzen Komplexes ist das Thema "Schadensersatz". Das heißt, über allem steht der Grundsatz, dass nur Schaden zu ersetzen ist, der auch tatsächlich entstanden ist.

Wenn ein Inkasso jetzt eine Email, interne Nachricht, was auch immer von einem Auftraggeber bekommt ist dadurch beim Auftragnehmer noch keinerlei Aufwand entstanden. Der Aufwand der ersatzpflichtig wäre, entsteht erst durch eine Tätigkeit. Wenn diese Tätigkeit erst dann vollbracht wird wenn sie schon überhaupt nicht mehr nötig gewesen wäre (weil schon gezahlt wurde) ist die Tätigkeit obsolet (außer eben zum Selbstzweck) und verstößt gegen die Schadensminderungspflicht.
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Wassermann3000
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS

Beitrag von Wassermann3000 »

Du mußt erst einmal zwei Dinge trennen.

Zum einen: Der Gläubiger beauftragt eine Inkassofirma und dafür ist eine Gebühr fällig. Und zwar mit dem Zeitpunkt der Beauftragung. Zum anderen: Damit entsteht dem Gläubiger ein Schaden, für den der Schuldner erstattungspflichtig ist. Vor dem Versenden muß eine Akte angelegt werden, es wird ggf. recherchiert etc. Damit ist auch Arbeit VOR dem Briefversand angefallen. Natürlich erfolgt das alles automatisiert, aber das ist ein anderes Thema.

Wenn Du einen RA beauftragst, wird die Gebühr mit Erteilung des Mandats fällig, nicht erst, wenn er den ersten Brief schreibt. Natürlich kann der RA aus Kulanz auf die Berechnung verzichten, weil er ja seinen Mandanten nicht verärgern will ... aber er muß es nicht. Und EOS hat kein Interesse an Kulanz ggü. dem Schulder. Gegenüber seinem Auftraggeber sicherlich schon, aber das kannst Du nicht beweisen.
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Wassermann3000
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS

Beitrag von Wassermann3000 »

Snej hat geschrieben: 7. Okt 2021, 12:51 Ich habe gerade nochmal nachgeschaut. Meine Echtzeitüberweisung war sogar noch früher.

28.09.2021 SEPA-Echtzeitüberweisung an About You -230,05 EUR
Wenn die Zahlung tatsächlich vor Beauftragung einging, dann bist Du komplett raus aus der Nummer.

Ich habe noch nie eine Echtzeitüberweisung gemacht, deshalb weiß ich nicht, inwieweit das außerhalb der Geschäftszeit auch tatsächlich zutrifft. Aber das kann Dir vermutlich die Bank bestätigen.
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Snej
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS

Beitrag von Snej »

Bei einer Echtzeitüberweisung ist das Geld sofort auf dem Konto des Empfängers, unabhängig von der Uhrzeit. Da ich zu spät mit der Frist war, habe ich sogar den einen Euro Gebühr dafür extra gezahlt. Siehe auch hier: https://www.norisbank.de/service/digita ... isung.html

(Nutzen Sie die SEPA-Echtzeitüberweisung, z.B. um eine überfällige Rechnung von Konto zu Konto – direkt und innerhalb von Sekunden – zu begleichen oder in dringenden Fällen sofort Geld an Familie oder Freunde zu überweisen.)

Im Brief von EOS steht: Ich habe zu spät gezahlt (stimmt ja grundsätzlich. Zahlungsziel war der 24.09) und deswegen muss ich die Inkassogebühr zahlen. Aber da die Beauftragung durch RatePay erst am 29.09.2021 an EOS stattgefunden hat, sehe ich das nun auch nicht mehr ein. Anders wäre es gewesen wenn der Betrag, wie gestern noch geschrieben, erst am 30.09.2021 von mir überwiesen worden wäre.

Ich werde ein Schreiben verfassen indem ich den Sachverhalt darlege und auf meine Echtzeitüberweisung hinweise, die vor der Beauftragung eines Inkasso Unternehmens bei AboutYou eingegangen ist.
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Wassermann3000
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS

Beitrag von Wassermann3000 »

völlig korrekt.

Trotzdem, lasse es Dir von der Bank - soweit möglich - bestätigen, wenn es nicht auf dem Beleg steht, wann das Geld eingegangen ist und schreibe dann an EOS "am 28.9. um xyz Uhr hat Ihr Auftraggeber meine Zahlung erhalten. Somit erfolgte Ihre Beauftragung zu einem Zeitpunkt, an dem die Forderung nicht mehr bestand.

Fairerweise sollte man aber folgendes wissen. Auch die Verarbeitung eines Zahlungseingangs innerhalb einer Firma dauert Zeit und es ist nicht unwahrscheinlich, daß der Sachbearbeiter zum Zeitpunkt der Beauftragung tatsächlich noch nichts von der Zahlung wußte. Aber das ist nicht Dein Problem.
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caffery
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS

Beitrag von caffery »

Wassermann3000 hat geschrieben: 7. Okt 2021, 15:00 Der Gläubiger beauftragt eine Inkassofirma und dafür ist eine Gebühr fällig.
An dieser These schieden sich in einem bekannten Rechtsstreit mal die Geister. Das Gericht forderte das Inkasso in diesem Fall auf, dem Gericht eben das zu belegen um den behaupteten Schadensersatzanspruch nachzuweisen indem der betreffende Kooperationsvertrag offengelegt werden sollte. Das Inkasso verweigerte dies (warum nur?).

Ende vom Lied: Das Gericht entschied in dem Fall: Es sind keine Inkassokosten geschuldet, da ein entstandener Schaden nicht nachgewiesen werden konnte.
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Wassermann3000
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Re: Deutscher Inkasso Dienst / EOS

Beitrag von Wassermann3000 »

Klar, es gab auch Gerichte, die Inkassokosten generell abgelehnt haben. Mir ist das Urteil nicht bekannt. Ist daraus zumindest eine OLG-Entscheidung geworden?
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