Steuererklärung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Noname2010
Fortgeschrittener
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Beiträge: 63
Registriert: 24. Jan 2021, 18:42

Steuererklärung

Beitrag von Noname2010 »

Hallo zusammen,
Habe schon das Internet durch wühlt aber nichts passendes gefunden. Mein Mann ist seit Juni in Insolvenz, wir erwarten im Februar ein gemeinsames Kind und heiraten ende November. Nun meine frage: wie machen wir nächstes Jahr die Steuererklärung? Da wir ja ab Dezember dann gemeinsam eine machen müssten. Ich will aber nicht dass mir meine Rückerstattung vom Insolvenzverwalter einfach weg genommen wird. Ich habe ja mit den Schulden meines Mannes nix zu tun. Wie muss ich hier vorgehen... Trotzdem eine gemeinsame machen und gemeinsame Veranlagung ankreuzen oder getrennt machen? Danke euch :D
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Steuererklärung

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Hi Noname2010,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Steuererklärung" geschaut?
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Nie_mehr_Schulden
Wissender
Reaktionen: 54
Beiträge: 409
Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: Steuererklärung

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Hallo,

in diesem Artikel wird dir sehr gut geholfen:
https://gruenertonline.de/blog/steuerer ... attung-zu/
Eine gemeinsame Steuererklärung hat regelmäßig für beide Ehepartner Vorteile. Auch in der Insolvenz eines Ehepartners kann eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben werden. Für den Insolvenzschuldner muss die Steuererklärung durch den Insolvenzverwalter unterschrieben werden.

Die Finanzverwaltung nimmt anhand der abgeführten Lohnsteuern im Steuerbescheid eine Aufteilung der Erstattungsbeträge für jeden Ehepartner vor. Der nicht in Insolvenz befindliche Partner muss daher nicht mit Nachteilen rechnen. Dennoch sollte vorab geprüft werden, ob eine gemeinsame Veranlagung generell sinnvoll ist.

Tipp: Im Insolvenzverfahren müssen Ehepartner die Steuerklassen so wählen, wie es wirtschaftlich denkende Partner auch ohne ein Insolvenzverfahren entscheiden würden. Das bedeutet, dass der Partner mit höheren Einkünften nicht die die schlechtere Steuerklasse (beispielsweise Klasse 5 statt Klasse 3) wählen darf. Hierin kann bereits ein Obliegenheitsverstoß liegen, der zur Versagung der Restschuldbefreiung führt.
Am reibungslosesten wäre es sicherlich, wenn ihr getrennt die Steuererklärung machen würdet. Aber das kommt natürlich auf das Ergebnis an. Aber mit jeder Steuersoftware lässt sich dieses Szenario mit einem einfachen Klick durchrechnen. Aber wie ihr euch auch entscheidet, ein finanzieller Nachteil wird dir nicht entstehen.
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