mahnbescheid & wiederspruch... Dringend hilfe nötig!

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Benutzeravatar
WitchHunter
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 21
Registriert: 16. Mai 2020, 11:35

mahnbescheid & wiederspruch... Dringend hilfe nötig!

Beitrag von WitchHunter »

Folgendes habe heute einen mahnbescheid bekommen , gothaer versicherung ... Ich habe diese Fristgerecht aber gekündigt(november 2020)und damals hatte ich von der email einen screenshot gemacht (mach ich bei sowas immer) .. hatte dann im März ne abbuchung von denen habe ich zurückgebucht und nie mehr was gehört Inkasso behauptet sie hätten mich mehrere male angeschrieben habe nie post erhalten von denen ... jetzt bekomme ich heute den Mahnbescheid.... Kann ich bez. muss ich da wiederspruch einlegen ? weil ich hatte je gekündigt und den schreenshot der email habe ich ja ... was passiert dann bei einem wiederspruch?!
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: mahnbescheid & wiederspruch... Dringend hilfe nötig!

Werbung

Hi WitchHunter,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "mahnbescheid & wiederspruch... Dringend hilfe nötig!" geschaut?
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: mahnbescheid & wiederspruch... Dringend hilfe nötig!

Beitrag von caffery »

Hi!

Wenn Du der Ansicht bist, dass der im Bescheid genannte Zahlungsanspruch nicht besteht, solltest Du dem Bescheid mit dem beigelegten Formular fristgerecht widersprechen. Links oben Datum von heute, in der Mitte das Kreuz bei "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt", Unterschrift drunter und fertig.

Wenn Du widersprichst, kann der Antragsteller die Sache nicht weiter verfolgen oder ein sog. "streitiges Verfahren" vor dem Prozessgericht anstrengen. Dort können dann die Argumente beider Seiten berücksichtigt werden und es würde entsprechend zu einer Entscheidung kommen. Wenn es dazu kommt und Du verlierst, wird es natürlich in aller Regel noch teurer. Wenn Du "gewinnst" kostet es Dich natürlich nichts.

Ob Du rechtswirksam gekündigt hast, dies auch belegen kannst und somit der Anspruch aus dem Mahnbescheid tatsächlich nicht bestehen könnte kann Dir hier natürlich anhand der gemachten Angaben aus der hohlen Hose keiner beantworten.
0
Benutzeravatar
WitchHunter
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 21
Registriert: 16. Mai 2020, 11:35

Re: mahnbescheid & wiederspruch... Dringend hilfe nötig!

Beitrag von WitchHunter »

caffery hat geschrieben: 25. Aug 2021, 17:37 Hi!

Wenn Du der Ansicht bist, dass der im Bescheid genannte Zahlungsanspruch nicht besteht, solltest Du dem Bescheid mit dem beigelegten Formular fristgerecht widersprechen. Links oben Datum von heute, in der Mitte das Kreuz bei "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt", Unterschrift drunter und fertig.

Wenn Du widersprichst, kann der Antragsteller die Sache nicht weiter verfolgen oder ein sog. "streitiges Verfahren" vor dem Prozessgericht anstrengen. Dort können dann die Argumente beider Seiten berücksichtigt werden und es würde entsprechend zu einer Entscheidung kommen. Wenn es dazu kommt und Du verlierst, wird es natürlich in aller Regel noch teurer. Wenn Du "gewinnst" kostet es Dich natürlich nichts.

Ob Du rechtswirksam gekündigt hast, dies auch belegen kannst und somit der Anspruch aus dem Mahnbescheid tatsächlich nicht bestehen könnte kann Dir hier natürlich anhand der gemachten Angaben aus der hohlen Hose keiner beantworten.
was heißt das genau dann ? das geht vor gericht oder wie ? und wird verhandelt?!
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: mahnbescheid & wiederspruch... Dringend hilfe nötig!

Beitrag von caffery »

Ja, das ist der ureigenste Zweck von Gerichten. Dort werden Dinge verhandelt.

Der Gläubiger würde dann eine Klageschrift dort einreichen - also seine Sicht der Dinge zu Papier bringen. Dies würde Dir zur Kenntnis gebracht werden, dann könntest Du alles prüfen und dem Gericht Deine Sicht der Dinge mitteilen. Danach würde sich ein Richter mit grenzenloser Weisheit die Argumente beider Seiten ansehen und eine Entscheidung von hoffentlich maximaler Weisheit treffen.
0
Benutzeravatar
WitchHunter
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 21
Registriert: 16. Mai 2020, 11:35

Re: mahnbescheid & wiederspruch... Dringend hilfe nötig!

Beitrag von WitchHunter »

caffery hat geschrieben: 25. Aug 2021, 17:49 Ja, das ist der ureigenste Zweck von Gerichten. Man verhandelt dort.

Der Gläubiger würde dann eine Klageschrift dort einreichen - also seine Sicht der Dinge zu Papier bringen. Dies würde Dir zur Kenntnis gebracht werden, dann könntest Du alles prüfen und dem Gericht Deine Sicht der Dinge mitteilen. Danach würde sich ein Richter mit grenzenloser Weisheit die Argumente beider Seiten ansehen und eine Entscheidung von hoffentlich maximaler Weisheit treffen.
ok .. hm wäre das dann ne gerichtsverhandlung wo man auch erscheinen muss oder wie ? oder anhand von den akten entschieden ? Und was passiert wenn ich verlieren würde ????? reicht so ein beweis also ne email aus ?
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: mahnbescheid & wiederspruch... Dringend hilfe nötig!

Beitrag von Witwe Bolte »

WitchHunter hat geschrieben: 25. Aug 2021, 17:43 ...
was heißt das genau dann ? das geht vor gericht oder wie ? und wird verhandelt?!
Das geht nur dann vor Gericht, wenn der Gläubiger (hier Deine Versicherung) das so will (was wohl ziemlich wahrscheinlich ist - es sei denn, Du klärst das vorher mit denen).

Hast Du in Deiner Kündigungsmail was geschrieben von:
" ... Bestätigung erbeten ..." ?

Es soll ja auch Mails geben, die einfach im Nirwana verschwinden ...
0
Benutzeravatar
WitchHunter
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 21
Registriert: 16. Mai 2020, 11:35

Re: mahnbescheid & wiederspruch... Dringend hilfe nötig!

Beitrag von WitchHunter »

MrsRob hat geschrieben: 25. Aug 2021, 19:23
WitchHunter hat geschrieben: 25. Aug 2021, 17:43 ...
was heißt das genau dann ? das geht vor gericht oder wie ? und wird verhandelt?!
Das geht nur dann vor Gericht, wenn der Gläubiger (hier Deine Versicherung) das so will (was wohl ziemlich wahrscheinlich ist - es sei denn, Du klärst das vorher mit denen).

Hast Du in Deiner Kündigungsmail was geschrieben von:
" ... Bestätigung erbeten ..." ?

Es soll ja auch Mails geben, die einfach im Nirwana verschwinden ...
bin ich gerade am klären mit denen....habe den screen der kündigung denen zugeschickt
nein nichts mit bestätigung erbeten, am telefon hatte man mir gesagt ne mail mit der kündigungs bitte reicht aus
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: mahnbescheid & wiederspruch... Dringend hilfe nötig!

Beitrag von Witwe Bolte »

Hoffentlich klärst Du das wirklich mit der Versicherung und nicht mit der Inkasso-Firma ?

Viel Glück!
0
Benutzeravatar
WitchHunter
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 21
Registriert: 16. Mai 2020, 11:35

Re: mahnbescheid & wiederspruch... Dringend hilfe nötig!

Beitrag von WitchHunter »

MrsRob hat geschrieben: 25. Aug 2021, 20:07 Hoffentlich klärst Du das wirklich mit der Versicherung und nicht mit der Inkasso-Firma ?

Viel Glück!
nee auf inkasso verlasse ich mich nicht habe mich direkt an die versicherung gewandt
0
Inso?
Wissender
Reaktionen: 15
Beiträge: 170
Registriert: 30. Apr 2019, 11:17

Re: mahnbescheid & wiederspruch... Dringend hilfe nötig!

Beitrag von Inso? »

WitchHunter hat geschrieben: 25. Aug 2021, 20:04
MrsRob hat geschrieben: 25. Aug 2021, 19:23

Das geht nur dann vor Gericht, wenn der Gläubiger (hier Deine Versicherung) das so will (was wohl ziemlich wahrscheinlich ist - es sei denn, Du klärst das vorher mit denen).

Hast Du in Deiner Kündigungsmail was geschrieben von:
" ... Bestätigung erbeten ..." ?

Es soll ja auch Mails geben, die einfach im Nirwana verschwinden ...
bin ich gerade am klären mit denen....habe den screen der kündigung denen zugeschickt
nein nichts mit bestätigung erbeten, am telefon hatte man mir gesagt ne mail mit der kündigungs bitte reicht aus

Im Falle einer Kündigung musst du den fristgerechten Zugang der Kündigung beweisen, ein Screenshot reicht da nicht. Den Zugang beweist man am besten wenn man wichtige Schreiben per Boten zustellen lässt und der Bote den Inhalt des Briefes bestätigen kann.

Es kommt natürlich vor Gericht darauf an wie glaubhaft deine Geschichte ist, aber ohne den Nachweis des Zuganges wird es schwierig. Ich würde mit der Versicherung reden und fragen wie man die Sache geregelt bekommt.
0
Antworten