Vorzeitige Restschuldbefreiung

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Joki
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Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung

Beitrag von Joki »

Nach Abzug der Insolvenzverwalterkosten und der Gerichtskosten, müssen doch von den 83.000 € noch 35 % getilgt werden um die vorzeitige Restschuldbefreiung nach drei Jahren zu erlangen. Oder sehe ich das falsch?
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caffery
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Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung

Beitrag von caffery »

Nein, nachdem was Du geschrieben hast von 66.000 - nicht von 83.
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Joki
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Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung

Beitrag von Joki »

Er hat 83000 Euro Schulden,
17000 Euro davon sind nicht angemeldet,
können aber noch nachgemeldet werden
Insgesamt hat der IV 76000 Euro an gepfändeter
Masse von Ihm .
So habe ich es Eingangs geschrieben, sollte ich mich irgendwo vertan haben, dannn sorry komme von der Nachtschicht….. :-)
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Joki
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Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung

Beitrag von Joki »

….der Groschen ist gefallen:-)) . Sorry
aber dann sollte er doch bestimmt nach 3 Jahren fertig sein . Er hat ja schon 76000 Euro eingezahlt und bis Februar kommt noch einiges dazu
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