Hallo zusammen,
ich werde nun zum 01.10. meinen Job wechseln.
Ich verdiene bei dem neuen Arbeitgeber einiges mehr. Es besteht aus Fixgehalt, und Bonus, den man hinzu verdienen kann. Es wird 2 mal monatlich ausgezahlt einmal am Ende des Monats, und der Bonus dann nochmal so um den 10. des Monats. Gibt es da noch etwas zu beachten?
Bin noch immer im eröffneten Verfahren.
Ich weiß, das ich dem Insolvenzverwalter den Jobwechsel melden muss. Möchte aber auch einmal nachfragen, ob ich auch dem Insolvenzgericht das melden muss?
Ich habe auch schonmal gehört, das man mit dem Insolvenzverwalter vereinbaren kann, das man das Geld selber an ihn überweist. Bekommt der neue Arbeitgeber dann dennoch etwas von der Insolvenz mit, also das der Insolvenzverwalter denen das meldet? Ist es dann angebracht dem AG das dann im vorfeld zu melden?
Fragen über fragen.
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Jobwechsel
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Re: Jobwechsel
Da hilft ein Blick ins Gesetz:
§295 InsO gekürzt:
§295 InsO gekürzt:
Also definitiv muss der Jobwechsel dem Gericht auch mitgeteilt werden.[…]jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen[…]
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Re: Jobwechsel
Das wollte ich auch gerade schreiben, tidus82 war schneller.
Stichwort: "Obliegenheiten des Schuldners", s. InsO § 295, z.B. hier:
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
Zur 2. Frage: Ja, es soll Insolvenzverwalter geben, mit denen man das vereinbaren kann.
Dann würde der AG eigentlich nichts vom Insolvenzverfahren mitbekommen.
Aber ist es nicht besser, es selbst dem AG zu sagen, bevor er es aus der 'Gerüchteküche' (oder wie auch immer) erfährt ?
Ist es ein großer Betrieb, dann bist Du vermutlich nicht allein und das Thema ist bekannt.
Ist es ein kleiner Betrieb, dann fördert es vermutlich die vertrauensvolle Zusammenarbeit, wenn man den Sachverhalt offen anspricht (und vielleicht kurz erklärt, wie es dazu gekommen ist ?).
Meine Meinung.
Nur Du kennst die tatsächlichen Verhältnisse und musst entscheiden.
Bedenke: "Sagen" kann man es immer noch (auch nach der Probezeit), einmal Gesagtes zurückzunehmen, das geht bekanntlich nun mal nicht.
Viel Glück!
Stichwort: "Obliegenheiten des Schuldners", s. InsO § 295, z.B. hier:
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
Zur 2. Frage: Ja, es soll Insolvenzverwalter geben, mit denen man das vereinbaren kann.
Dann würde der AG eigentlich nichts vom Insolvenzverfahren mitbekommen.
Aber ist es nicht besser, es selbst dem AG zu sagen, bevor er es aus der 'Gerüchteküche' (oder wie auch immer) erfährt ?
Ist es ein großer Betrieb, dann bist Du vermutlich nicht allein und das Thema ist bekannt.
Ist es ein kleiner Betrieb, dann fördert es vermutlich die vertrauensvolle Zusammenarbeit, wenn man den Sachverhalt offen anspricht (und vielleicht kurz erklärt, wie es dazu gekommen ist ?).
Meine Meinung.
Nur Du kennst die tatsächlichen Verhältnisse und musst entscheiden.
Bedenke: "Sagen" kann man es immer noch (auch nach der Probezeit), einmal Gesagtes zurückzunehmen, das geht bekanntlich nun mal nicht.
Viel Glück!
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