Jobwechsel

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Enterprise
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Registriert: 17. Okt 2020, 16:51

Jobwechsel

Beitrag von Enterprise »

Hallo zusammen,

ich werde nun zum 01.10. meinen Job wechseln.

Ich verdiene bei dem neuen Arbeitgeber einiges mehr. Es besteht aus Fixgehalt, und Bonus, den man hinzu verdienen kann. Es wird 2 mal monatlich ausgezahlt einmal am Ende des Monats, und der Bonus dann nochmal so um den 10. des Monats. Gibt es da noch etwas zu beachten?

Bin noch immer im eröffneten Verfahren.
Ich weiß, das ich dem Insolvenzverwalter den Jobwechsel melden muss. Möchte aber auch einmal nachfragen, ob ich auch dem Insolvenzgericht das melden muss?

Ich habe auch schonmal gehört, das man mit dem Insolvenzverwalter vereinbaren kann, das man das Geld selber an ihn überweist. Bekommt der neue Arbeitgeber dann dennoch etwas von der Insolvenz mit, also das der Insolvenzverwalter denen das meldet? Ist es dann angebracht dem AG das dann im vorfeld zu melden?

Fragen über fragen.

Enterprise
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Registriert: 26. Jan 2020

Re: Jobwechsel

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Hi Enterprise,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Jobwechsel" geschaut?
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tidus82
Admin
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Beiträge: 1562
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Jobwechsel

Beitrag von tidus82 »

Da hilft ein Blick ins Gesetz:

§295 InsO gekürzt:
[…]jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen[…]
Also definitiv muss der Jobwechsel dem Gericht auch mitgeteilt werden.
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Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Jobwechsel

Beitrag von Witwe Bolte »

Das wollte ich auch gerade schreiben, tidus82 war schneller.
Stichwort: "Obliegenheiten des Schuldners", s. InsO § 295, z.B. hier:
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html

Zur 2. Frage: Ja, es soll Insolvenzverwalter geben, mit denen man das vereinbaren kann.
Dann würde der AG eigentlich nichts vom Insolvenzverfahren mitbekommen.

Aber ist es nicht besser, es selbst dem AG zu sagen, bevor er es aus der 'Gerüchteküche' (oder wie auch immer) erfährt ?
Ist es ein großer Betrieb, dann bist Du vermutlich nicht allein und das Thema ist bekannt.
Ist es ein kleiner Betrieb, dann fördert es vermutlich die vertrauensvolle Zusammenarbeit, wenn man den Sachverhalt offen anspricht (und vielleicht kurz erklärt, wie es dazu gekommen ist ?).
Meine Meinung.
Nur Du kennst die tatsächlichen Verhältnisse und musst entscheiden.

Bedenke: "Sagen" kann man es immer noch (auch nach der Probezeit), einmal Gesagtes zurückzunehmen, das geht bekanntlich nun mal nicht.

Viel Glück!
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