Danke, nun habe ich noch eine Frage:
Damals hat die Gerichtsvollzieherin zur Vermögensauskunft geladen, da ich aber schon vorher sie darüber informierte habe, dass die Forderung so nicht korrekt ist und es Kontakt zum Gläubiger gibt zwecks Erledigung solle sie den Termin vorerst aussetzen, hat sie nicht gemacht.
Nun ist in den gängigen Auskunfteien eingetragen, dass ich die Auskunft verweigert habe, obwohl BDIU sowie das IKU kontatkiert wurde.
Hat jemand ne Idee wie dieser Eintrag gelöscht werden kann?
Forderung existiert nicht - Vollstreckungsbescheid
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Re: Forderung existiert nicht - Vollstreckungsbescheid
Dazu musst Du gegenüber dem zentralen Vollstreckungsgericht (welches diese Einträge macht/verwaltet) die Erledigung der Forderung nachweisen.
Wenn Du dies erfolgreich tust, wird der Eintrag fristlos entfernt.
Wenn Du dies erfolgreich tust, wird der Eintrag fristlos entfernt.
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Re: Forderung existiert nicht - Vollstreckungsbescheid
...und hängt dann wie lange bei der Schufa (und anderen 'Auskunfteien') nach?
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Re: Forderung existiert nicht - Vollstreckungsbescheid
Ich kram das Thema mal wieder hoch .....
Ich habe bei dem zuständigen Gereicht die Löschung aus dem Register beantragt, diese kam auch recht schnell.
Begründung:
Der Schuldner hat nachgewiesen, dass der Gläubiger die Forderung eingestellt hat, außerdem legte er den entwerteten Titel vor. (So oder so ähnlich klang es)
Nun freudestrahlend ein Fax an die SCHUFA geschickt inkl. Beschluss, man möge bitte den Eintrag löschen.
Als Antwort kam: Es wird erst die Rechtskraft abgewartet, dann wird gelöscht, Ist dies so korrekt?
Rechtskraft bedeutet ja es KÖNNTE ja jemand Beschwerde einlegen, aber wer soll dies tun?
Kann ich mir aber irgendwie nicht vorstellen, oder ist pure Schikane, da der Beschluss ja aus meiner Sicht sehr eindeutig ist. 3 Monate danach ist der Eintrag immer noch drin.
Ich denke da an das Urteil vom OLG Schleswig, RSB nur 6 Monate in der SCHUFA danach muss sie raus (Nicht für alle nur für den Kläger), weil der Eintrag auch dann nicht mehr in den öffentlichen Register steht, und alles darüber hinaus ist unerlaubt
Diese SCHUFA geht mir tierisch auf die Nüsse wäre denn hier rein theoretisch eine einstweilige Verfügung möglich?
Wegen meiner RSB ist die SCHUFA eh im a..... mir geht es hier ums Prinzip, die Predigen von wir halten uns alle möglichen Sachen des Datenschutzes aber sch... sich in die Hose so einen Eintrag zu löschen.
Bzw. wen kann man darüber informieren, dass die sich weigern diese Auskunft zu löschen? Anzeige?
Der Datenschutzbeauftrage aus Hessen soll wohl eher pro SCHUFA eingestellt sein....
Ich habe bei dem zuständigen Gereicht die Löschung aus dem Register beantragt, diese kam auch recht schnell.
Begründung:
Der Schuldner hat nachgewiesen, dass der Gläubiger die Forderung eingestellt hat, außerdem legte er den entwerteten Titel vor. (So oder so ähnlich klang es)
Nun freudestrahlend ein Fax an die SCHUFA geschickt inkl. Beschluss, man möge bitte den Eintrag löschen.
Als Antwort kam: Es wird erst die Rechtskraft abgewartet, dann wird gelöscht, Ist dies so korrekt?
Rechtskraft bedeutet ja es KÖNNTE ja jemand Beschwerde einlegen, aber wer soll dies tun?
Kann ich mir aber irgendwie nicht vorstellen, oder ist pure Schikane, da der Beschluss ja aus meiner Sicht sehr eindeutig ist. 3 Monate danach ist der Eintrag immer noch drin.
Ich denke da an das Urteil vom OLG Schleswig, RSB nur 6 Monate in der SCHUFA danach muss sie raus (Nicht für alle nur für den Kläger), weil der Eintrag auch dann nicht mehr in den öffentlichen Register steht, und alles darüber hinaus ist unerlaubt
Diese SCHUFA geht mir tierisch auf die Nüsse wäre denn hier rein theoretisch eine einstweilige Verfügung möglich?
Wegen meiner RSB ist die SCHUFA eh im a..... mir geht es hier ums Prinzip, die Predigen von wir halten uns alle möglichen Sachen des Datenschutzes aber sch... sich in die Hose so einen Eintrag zu löschen.
Bzw. wen kann man darüber informieren, dass die sich weigern diese Auskunft zu löschen? Anzeige?
Der Datenschutzbeauftrage aus Hessen soll wohl eher pro SCHUFA eingestellt sein....
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Re: Forderung existiert nicht - Vollstreckungsbescheid
Ja, die Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis ist eine offizielle gerichtliche Entscheidung samt Rechtsmittelfrist. Meines Wissens die übliche 2 Wochen Notfrist. Vermutlich warst Du einfach zu schnell.
Die zornige Zora? Der rollige Rolf? Die wilde Witwe Bolte oder der garstige Carsten?
Was weiß ich? Natürlich ist das eine reine Formalie - aber so ist das nun mal.
Das ist in der Tat komisch. Normalerweise ist das sogar ein Automatismus. Wenn so ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis gelöscht wird, entfernt die Schufa das in der Regel automatisch - ohne Eingreifen oder Nachweisführung des (Ex-)Schuldners.
Da würde ich also nochmal nachhaken.
Das hat hiermit überhaupt nichts zu tun.
Soweit bin ich bei Dir.
Der Rest ist mir aber deutlich zu abstrakt;)Wayne1337 hat geschrieben: ↑21. Nov 2021, 03:44 wäre denn hier rein theoretisch eine einstweilige Verfügung möglich?
Wegen meiner RSB ist die SCHUFA eh im a..... mir geht es hier ums Prinzip, die Predigen von wir halten uns alle möglichen Sachen des Datenschutzes aber sch... sich in die Hose so einen Eintrag zu löschen.
Bzw. wen kann man darüber informieren, dass die sich weigern diese Auskunft zu löschen? Anzeige?
Der Datenschutzbeauftrage aus Hessen soll wohl eher pro SCHUFA eingestellt sein....
Entspann Dich, atme in den Schlüppi und fordere die Schufa erneut schriftlich und nachweisbar samt Nachweisführung zur Löschung auf.
Dann spar Dir Deine Energie für positive Dinge auf. Zum Aufregen hat man in diesen Tagen mit Sicherheit auch ohnehin schon mehr als genug Gründe.
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Re: Forderung existiert nicht - Vollstreckungsbescheid
Okay werde ich machen.
Der Schuh drückt da eh nicht so im Moment, es ist eher der Hass auf die SCHUFA der einen etwas zornig werden lässt.
Wollte ja eine Auskunft für den neuen Vermieter haben, aber als ich 2 Tage später den Mietvertrag im Briefkasten hatte und drin stand dass keine weiteren Dokumente mehr gebraucht werden da ist mir ein Stein vom Herzen gefallen.
Kann gar nicht glauben, dass es noch Vermieter gibt die ohne SCHUFA vermieten, quasi ein 6er im Lotto.
Werde in Sachen SCHUFA dann wohl erst wieder Aktiv werden, wenn der EUGH in Sachen RSB was entschieden hat.
Der Schuh drückt da eh nicht so im Moment, es ist eher der Hass auf die SCHUFA der einen etwas zornig werden lässt.
Wollte ja eine Auskunft für den neuen Vermieter haben, aber als ich 2 Tage später den Mietvertrag im Briefkasten hatte und drin stand dass keine weiteren Dokumente mehr gebraucht werden da ist mir ein Stein vom Herzen gefallen.
Kann gar nicht glauben, dass es noch Vermieter gibt die ohne SCHUFA vermieten, quasi ein 6er im Lotto.
Werde in Sachen SCHUFA dann wohl erst wieder Aktiv werden, wenn der EUGH in Sachen RSB was entschieden hat.
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