Forderung existiert nicht - Vollstreckungsbescheid

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Wayne1337
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Re: Forderung existiert nicht - Vollstreckungsbescheid

Beitrag von Wayne1337 »

Danke, nun habe ich noch eine Frage:

Damals hat die Gerichtsvollzieherin zur Vermögensauskunft geladen, da ich aber schon vorher sie darüber informierte habe, dass die Forderung so nicht korrekt ist und es Kontakt zum Gläubiger gibt zwecks Erledigung solle sie den Termin vorerst aussetzen, hat sie nicht gemacht.

Nun ist in den gängigen Auskunfteien eingetragen, dass ich die Auskunft verweigert habe, obwohl BDIU sowie das IKU kontatkiert wurde.

Hat jemand ne Idee wie dieser Eintrag gelöscht werden kann?
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caffery
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Re: Forderung existiert nicht - Vollstreckungsbescheid

Beitrag von caffery »

Dazu musst Du gegenüber dem zentralen Vollstreckungsgericht (welches diese Einträge macht/verwaltet) die Erledigung der Forderung nachweisen.
Wenn Du dies erfolgreich tust, wird der Eintrag fristlos entfernt.
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insolaner
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Re: Forderung existiert nicht - Vollstreckungsbescheid

Beitrag von insolaner »

...und hängt dann wie lange bei der Schufa (und anderen 'Auskunfteien') nach? :(
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caffery
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Re: Forderung existiert nicht - Vollstreckungsbescheid

Beitrag von caffery »

überhaupt nicht
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Wayne1337
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Re: Forderung existiert nicht - Vollstreckungsbescheid

Beitrag von Wayne1337 »

Ich kram das Thema mal wieder hoch .....

Ich habe bei dem zuständigen Gereicht die Löschung aus dem Register beantragt, diese kam auch recht schnell.

Begründung:

Der Schuldner hat nachgewiesen, dass der Gläubiger die Forderung eingestellt hat, außerdem legte er den entwerteten Titel vor. (So oder so ähnlich klang es)

Nun freudestrahlend ein Fax an die SCHUFA geschickt inkl. Beschluss, man möge bitte den Eintrag löschen.

Als Antwort kam: Es wird erst die Rechtskraft abgewartet, dann wird gelöscht, Ist dies so korrekt?
Rechtskraft bedeutet ja es KÖNNTE ja jemand Beschwerde einlegen, aber wer soll dies tun?
Kann ich mir aber irgendwie nicht vorstellen, oder ist pure Schikane, da der Beschluss ja aus meiner Sicht sehr eindeutig ist. 3 Monate danach ist der Eintrag immer noch drin.

Ich denke da an das Urteil vom OLG Schleswig, RSB nur 6 Monate in der SCHUFA danach muss sie raus (Nicht für alle nur für den Kläger), weil der Eintrag auch dann nicht mehr in den öffentlichen Register steht, und alles darüber hinaus ist unerlaubt

Diese SCHUFA geht mir tierisch auf die Nüsse wäre denn hier rein theoretisch eine einstweilige Verfügung möglich?
Wegen meiner RSB ist die SCHUFA eh im a..... mir geht es hier ums Prinzip, die Predigen von wir halten uns alle möglichen Sachen des Datenschutzes aber sch... sich in die Hose so einen Eintrag zu löschen.

Bzw. wen kann man darüber informieren, dass die sich weigern diese Auskunft zu löschen? Anzeige?
Der Datenschutzbeauftrage aus Hessen soll wohl eher pro SCHUFA eingestellt sein....
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caffery
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Re: Forderung existiert nicht - Vollstreckungsbescheid

Beitrag von caffery »

Wayne1337 hat geschrieben: 21. Nov 2021, 03:44
Nun freudestrahlend ein Fax an die SCHUFA geschickt inkl. Beschluss, man möge bitte den Eintrag löschen.

Als Antwort kam: Es wird erst die Rechtskraft abgewartet, dann wird gelöscht, Ist dies so korrekt?
Ja, die Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis ist eine offizielle gerichtliche Entscheidung samt Rechtsmittelfrist. Meines Wissens die übliche 2 Wochen Notfrist. Vermutlich warst Du einfach zu schnell.
Wayne1337 hat geschrieben: 21. Nov 2021, 03:44 Rechtskraft bedeutet ja es KÖNNTE ja jemand Beschwerde einlegen, aber wer soll dies tun?
Die zornige Zora? Der rollige Rolf? Die wilde Witwe Bolte oder der garstige Carsten?
Was weiß ich? Natürlich ist das eine reine Formalie - aber so ist das nun mal.
Wayne1337 hat geschrieben: 21. Nov 2021, 03:44 3 Monate danach ist der Eintrag immer noch drin.
Das ist in der Tat komisch. Normalerweise ist das sogar ein Automatismus. Wenn so ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis gelöscht wird, entfernt die Schufa das in der Regel automatisch - ohne Eingreifen oder Nachweisführung des (Ex-)Schuldners.
Da würde ich also nochmal nachhaken.
Wayne1337 hat geschrieben: 21. Nov 2021, 03:44 Ich denke da an das Urteil vom OLG Schleswig, RSB nur 6 Monate in der SCHUFA danach muss sie raus (Nicht für alle nur für den Kläger), weil der Eintrag auch dann nicht mehr in den öffentlichen Register steht, und alles darüber hinaus ist unerlaubt
Das hat hiermit überhaupt nichts zu tun.
Wayne1337 hat geschrieben: 21. Nov 2021, 03:44 Diese SCHUFA geht mir tierisch auf die Nüsse
Soweit bin ich bei Dir.
Wayne1337 hat geschrieben: 21. Nov 2021, 03:44 wäre denn hier rein theoretisch eine einstweilige Verfügung möglich?
Wegen meiner RSB ist die SCHUFA eh im a..... mir geht es hier ums Prinzip, die Predigen von wir halten uns alle möglichen Sachen des Datenschutzes aber sch... sich in die Hose so einen Eintrag zu löschen.

Bzw. wen kann man darüber informieren, dass die sich weigern diese Auskunft zu löschen? Anzeige?
Der Datenschutzbeauftrage aus Hessen soll wohl eher pro SCHUFA eingestellt sein....
Der Rest ist mir aber deutlich zu abstrakt;)
Entspann Dich, atme in den Schlüppi und fordere die Schufa erneut schriftlich und nachweisbar samt Nachweisführung zur Löschung auf.

Dann spar Dir Deine Energie für positive Dinge auf. Zum Aufregen hat man in diesen Tagen mit Sicherheit auch ohnehin schon mehr als genug Gründe.
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Wayne1337
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Re: Forderung existiert nicht - Vollstreckungsbescheid

Beitrag von Wayne1337 »

Okay werde ich machen.

Der Schuh drückt da eh nicht so im Moment, es ist eher der Hass auf die SCHUFA der einen etwas zornig werden lässt.

Wollte ja eine Auskunft für den neuen Vermieter haben, aber als ich 2 Tage später den Mietvertrag im Briefkasten hatte und drin stand dass keine weiteren Dokumente mehr gebraucht werden da ist mir ein Stein vom Herzen gefallen.

Kann gar nicht glauben, dass es noch Vermieter gibt die ohne SCHUFA vermieten, quasi ein 6er im Lotto.


Werde in Sachen SCHUFA dann wohl erst wieder Aktiv werden, wenn der EUGH in Sachen RSB was entschieden hat.
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