WVP Vergütung des Treuhänders

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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jan
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WVP Vergütung des Treuhänders

Beitrag von jan »

Hallo,

kurze Frage: Wird in der WVP die Vergütung des Treuhänders aus dem genommen was monatlich bei mir gepfändet wird, oder bezahle ich das noch On Top ?

Viele Grüße
Jan
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Re: WVP Vergütung des Treuhänders

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Hi jan,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "WVP Vergütung des Treuhänders" geschaut?
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insolaner
Allwissender
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Re: WVP Vergütung des Treuhänders

Beitrag von insolaner »

natürlich ersteres - Dir bleibt ja nur das Minimum...
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jan
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Beiträge: 52
Registriert: 26. Sep 2019, 17:22

Re: WVP Vergütung des Treuhänders

Beitrag von jan »

war ich auch der Meinung, habe einen Brief des Treuhänders zum Beginn der WVP bekommen. In dem Brief steht das ich die Mindestvergütung überweisen soll. Darin steht aber auch viel was mich im Moment nicht betrifft. Zb. zu Bewerbungen etc...
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: WVP Vergütung des Treuhänders

Beitrag von imker »

... und das finde ich ok, wenn die Verfahrenskosten nicht gestundet sind. Wenn was abgetreten wurde und was Pfändbares beim TH eingeht, kann er fordern, wenn das nicht reichen sollte.

Kann es sein, dass das ein Mustertext ist, der deshalb so abgefasst wurde? Klären, ob Stundung bewilligt wurde und dann mal telefonisch, besser per Mail um Klarstelklung bitten, wie es dazu kommt, dass bei Stundung und Geldeingängen zusätzlich monatliche Teilbeträge gezahlt werden sollen, die jetzt schon feststehen.
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