Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Unsere allseits beliebte EU mag es ja bekanntlich, wenn alle seine Schäfchen möglichst identische Häufchen setzen. Beim Thema Restschuldbefreiung hängen wir Deutschen im europäischen Vergleich deutlich hinterher. Während andererorts die RSB nach 3 Jahren schon seit längerer Zeit völlig normal ist, möchte unsere Gesetzgebung bekanntlich, dass unsere Schuldner ihre Verbindlichkeiten i.d.R. 6 Jahre lang wegbrüten.
Das findet die EU - in diesem Falle zu unser aller Frommen - doof, weswegen sich nun sämtliche wesentliche EU-Gremien (es gibt wohl drei - Parlament, Rat und Kommission) darauf geeinigt haben, dass (unter anderem)Deutschland diesen Sommer verbindlich dazu aufgefordert wird ein EU-einheitliches Restschuldbefreiungsverfahren standardmäßig in 3 Jahren vorzuhalten.
Wenn diese Regelung im Juni diesen Jahres vorgelegt wird, haben die betreffenden Staaten wohl 3 Jahre Zeit diese Vorgaben unserer neuen Legislative aus Brüssel umzusetzen.
Was wohl zu bedeuten scheint: Ab Juli 2022 soll bzw. wird es wohl bei uns standardmäßig Restschuldbefreiungen nach 3 Jahren geben.
Wer der englischen Schrift ausreichend mächtig ist und keine Angst vor sperrigen Formulierungen hat, kann den Zusammenhang in diesem wuchtigen Pamphlet nachlesen.
https://data.consilium.europa.eu/doc/do ... NIT/en/pdf
Das findet die EU - in diesem Falle zu unser aller Frommen - doof, weswegen sich nun sämtliche wesentliche EU-Gremien (es gibt wohl drei - Parlament, Rat und Kommission) darauf geeinigt haben, dass (unter anderem)Deutschland diesen Sommer verbindlich dazu aufgefordert wird ein EU-einheitliches Restschuldbefreiungsverfahren standardmäßig in 3 Jahren vorzuhalten.
Wenn diese Regelung im Juni diesen Jahres vorgelegt wird, haben die betreffenden Staaten wohl 3 Jahre Zeit diese Vorgaben unserer neuen Legislative aus Brüssel umzusetzen.
Was wohl zu bedeuten scheint: Ab Juli 2022 soll bzw. wird es wohl bei uns standardmäßig Restschuldbefreiungen nach 3 Jahren geben.
Wer der englischen Schrift ausreichend mächtig ist und keine Angst vor sperrigen Formulierungen hat, kann den Zusammenhang in diesem wuchtigen Pamphlet nachlesen.
https://data.consilium.europa.eu/doc/do ... NIT/en/pdf
0
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Hi caffery,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard..." geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard..." geschaut?
0
-
- Wissender
- Reaktionen: 35
- Beiträge: 242
- Registriert: 8. Okt 2018, 15:57
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Ich frag mal ganz direkt...
Gilt das dann auch rückwirkend?
Gilt das dann auch rückwirkend?
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Mit an Sicherheit grenzender Sicherheit selbstverständlich nicht;)
Auch für sowas wie eine Übergangsregelung fehlt mir die Fantasie. Ich wüsste nicht, wie das praktisch umsetzbar sein sollte.
Es wird vermutlich einfach einen Stichtag geben, ab dem alle Anträge nach den neuen Regeln laufen und die alten laufen weiter wie gehabt - so wie es 2014 auch war.
Auch für sowas wie eine Übergangsregelung fehlt mir die Fantasie. Ich wüsste nicht, wie das praktisch umsetzbar sein sollte.
Es wird vermutlich einfach einen Stichtag geben, ab dem alle Anträge nach den neuen Regeln laufen und die alten laufen weiter wie gehabt - so wie es 2014 auch war.
0
-
- Wissender
- Reaktionen: 35
- Beiträge: 242
- Registriert: 8. Okt 2018, 15:57
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Wäre auch zu schön...
Aber mal ohne Spaß...
Wie seht ihr "vom Fach" diesen Vorstoß?
In der Presse wird ja schon viel gemunkelt, dass die grundsätzlichen 3 Jahre für private Schuldner einen deutlichen Anstieg von IV "provozieren". Man ist halt relativ schnell, auch bei großen Summen, "durch".
Weiß man eigentlich, ob dann an den "Sperrfristen" für ein neues IV auch was geändert werden soll?
Aber mal ohne Spaß...
Wie seht ihr "vom Fach" diesen Vorstoß?
In der Presse wird ja schon viel gemunkelt, dass die grundsätzlichen 3 Jahre für private Schuldner einen deutlichen Anstieg von IV "provozieren". Man ist halt relativ schnell, auch bei großen Summen, "durch".
Weiß man eigentlich, ob dann an den "Sperrfristen" für ein neues IV auch was geändert werden soll?
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Also ganz aktuell mache ich mir darüber Gedanken was ich in 2021 noch zu tun haben werde - und entsprechend wer ab 2022 all das wegarbeiten soll was sich aufgestaut hat.
Soll heißen: Wenn das so durchgeführt wird und entsprechend irgendwann breit öffentlich angekündigt wird, wären die meisten Verbraucher wohl ziemlich benagelt, wenn sie 2021 noch einen Antrag nach "altem Recht" stellen würden weil sie dann von denen die nach ihnen kommen überholt werden würden.
Entsprechend müsste man ab dem Stichtag des neuen Rechts wohl 2 neue Autobahnabfahrten bauen bzw. Sonderzüge einsetzen um die Antragswilligen zu den Beratungsstellen zu speditieren.
Was das allgemeine "das geht zu einfach/schnell" Thema betrifft so bin ich da sehr gespalten was ich persönlich davon halten soll. Da gibt es so viele Ebenen die da mit einfließen, dass ich da kaum zu einer abschließenden Meinung kommen kann. Also hole ich mal etwas weiter aus...
Ich bin ganz grundsätzlich der Meinung, dass die steigende Überschuldungsquote in der Bevölkerung nicht in erster Linie auf dem Mist einer wachsenden wirtschaftlichen "Unfähigkeit" der Bevölkerung gewachsen ist - wie es Gläubigervertreter häufig darstellen möchten. Das ist mir deutlich zu einfach gedacht.
Ich glaube, dass das Problem Systemimmanent und auch im Wesentlichen genauso gewollt und gebraucht wird. Das ewige Wirtschaftswachstum, welches für unser Geld- und Wirtschaftssystem unerlässlich ist und längst ein kritisches Stadium erreicht hat, wäre einfach schon längst nicht mehr möglich, wenn man nur die Menschen konsumieren ließe, die es sich auch erlauben können.
Aus diesem und weiteren Gründen braucht das System Menschen die Schulden machen. Genauso wie es ein System benötigt, dass die faulen Verbindlichkeiten irgendwann wieder streicht - auch hier ist eine Tendenz zu einer höheren Geschwindigkeit aus meiner Sicht logisch.
Auf der anderen Seite gibt es natürlich Menschen, die das System mit dem Insolvenzverfahren ganz besonders gut verstanden haben und es bewusst zu ihrem Vorteil nutzen. Hier reden wir aber nicht über den normalen Verbraucher, sondern in viel größeren Dimensionen. Menschen die das System auf diese Weise nutzen, gehen i.d.R. aber schon jetzt die Wege über das Insolvenzverfahren anderer Länder mit schnellerer Restschuldbefreiung. Von daher sehe ich da keine Veränderung.
Da hätte ich noch nichts drüber gehört. Das ist aber genau der Punkt an dem ich endgültig darüber entscheiden würde wie genau ich das persönlich so finde.Ruhrpottmensch hat geschrieben: ↑6. Mär 2019, 11:13 Weiß man eigentlich, ob dann an den "Sperrfristen" für ein neues IV auch was geändert werden soll?
Ich würde die RSB nach 3 Jahren uneingeschränkt begrüßen - wenn die Sperrfristen entsprechend nach oben angepasst würden. Wie ich in einem anderen Thread schon schrieb, bin ich persönlich ein leidenschaftlicher Verfechter des Systems der zweiten Chance - im Insolvenz- wie z.b. auch im Strafrecht. Allerdings sollte es irgendwann auch mal gut sein. Wenns nach mir ginge, sollten Insolvenzverfahren grundsätzlich erstmal eine einmalige Sache für ein Leben sein. Die "zweite Chance für die zweite Chance" sollte aus meiner Sicht nur in Einzelfällen nach genauer Prüfung der Umstände und eben des EInzelfalls eine Option sein.
Was ich aber für noch viel wichtiger halten würde wäre folgendes: Es wird den Leuten m.E. aus o.g. Zusammenhang unfassbar einfach gemacht Schulden zu machen. Nicht nur das: Man wird gradezu darum angebettelt welche zu machen - an jeder Ecke und mittlerweile schon vom Kindesalter an.
Wenn die Gesellschaft hier irgendwann mal - wie auch immer - einen Kurswechsel hinbekommt, würde das Problem relativ schnell von einem wachsenden zu einem Randproblem verkommen.
0
-
- Wissender
- Reaktionen: 8
- Beiträge: 226
- Registriert: 7. Apr 2019, 22:25
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Also ich wäre vorsichtig, mit dem Wunsch auf 3Jahre zu verkürzen. Wenn die das dann so machen, wie in Holland, hat man nichts mehr zu lachen. Da ist der Pfändungsfreibetrag 829€. Der IV regelt alle deine Sachen und der Schuldner bekommt 40€ Taschengeld in der Woche. Ich weiß nicht ob ich das haben wollte.
0
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Moment, wenn der Freibetrag 829 sind, wie können dann nur rund 160 im Monat übrig bleiben? Oder zahlt der IV dann alles, auch Lebensmittel und die neue Matratze? Damit wäre man ja, zumindest bei entsprechender Miete, unterhalb von ALG2 - das dürfte kaum vor'm BGH Bestand haben.
Ich bin auch für eine Verlängerung der Fristen, meinetwegen erst nach 10-15 Jahren kann dann ein neuer Insolvenzantrag gestellt werden.
Und ich freue mich auch auf die drei Jahre, wenn es irgendwie geht würde ich den Antrag so lange schieben. Denn jetzt einen Antrag zu stellen, wäre im Endeffekt länger als in zwei Jahren einen dreijährigen; Besonderheiten im derzeitigen Gesetz mal nicht berücksichtigt (ginge bei mir auch nicht, weder fünf geschweige denn 3 Jahre mit entsprechenden Zahlungsquoten).
Ich bin auch für eine Verlängerung der Fristen, meinetwegen erst nach 10-15 Jahren kann dann ein neuer Insolvenzantrag gestellt werden.
Und ich freue mich auch auf die drei Jahre, wenn es irgendwie geht würde ich den Antrag so lange schieben. Denn jetzt einen Antrag zu stellen, wäre im Endeffekt länger als in zwei Jahren einen dreijährigen; Besonderheiten im derzeitigen Gesetz mal nicht berücksichtigt (ginge bei mir auch nicht, weder fünf geschweige denn 3 Jahre mit entsprechenden Zahlungsquoten).
0
-
- Wissender
- Reaktionen: 8
- Beiträge: 226
- Registriert: 7. Apr 2019, 22:25
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Der IV in Holland verwaltet dein Komplettes Geld. Die 40€ in der Woche, sind für Lebensmittel, Zigaretten und alles was du sonst noch brauchst. Neue Matratze müsstest du bei ihm beantragen. Könnte aber sein, dass er nein sagt. Wenn der Freibetrag z.B. für deine Verpflichtungen nicht ausreicht, werden Verträge gekündigt um die Miete und Stron und so zu bezahlen. Im Einzelfall wird natürlich der Betrag hoch gesetzt, damit deine Miete bezahlt werden kann....oder du suchst dir ne andere Wohnung. Is nicht wirklich lustig in Holland.
0
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Danke für die Erklärung, das ist ja wirklich heftig, da kann man sich ja schon fast über das deutsche Hartz IV System freuen :/
0
-
- Wissender
- Reaktionen: 8
- Beiträge: 226
- Registriert: 7. Apr 2019, 22:25
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Da kannst du mal von ausgehen. Wir haben im Urlaub mal ein Pärchen kennengelernt, die waren gerade in der Inso in Holland. Ihre Kinder hatten ihnen den Urlaub geschenkt und der IV wollte den Urlaub erst stornieren und das Restgeld in die Insolvenz stecken. Zum Glück haben sich die Kinder dagegen wehren können und die beiden konnten endlich mal wieder auf andere Gedanken kommen.
0