Lohnpfändung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Joki
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Re: Lohnpfändung

Beitrag von Joki »

So endlich habe ich Zeit. Habe meine Abrechnung mal hochgeladen. Das geschwärzte ist meine Altersvorsorge.
Meine Überstunden und Schitzulagen bekomme ich immer einen Monat rückwirkend.
Zur Info, ich bin verheiratet und habe ein Kind. Also bin ich Unterhaltspflichtig für 2 Personen .
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Joki
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Re: Lohnpfändung

Beitrag von Joki »

Die letzte Seite fehlte noch
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Käsebrot
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Re: Lohnpfändung

Beitrag von Käsebrot »

Sorry, aber bei der Abrechnung braucht man ja ein abgeschlossenes Hochschulstudium um zu kapieren, was da wie berechnet wurde :shock:
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Joki
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Re: Lohnpfändung

Beitrag von Joki »

Da gebe ich dir recht , die ersten beiden Zettel sind die Rückrechnung vom Vormonat, dann der laufende Monatslohn …. Ist echt kompliziert aufgebaut
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Käsebrot
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Re: Lohnpfändung

Beitrag von Käsebrot »

Das mit der Rückrechnung kenn ich schon auch, aber das ist bei weitem nicht so kompliziert :shock: :shock: :shock:
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Joki
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Re: Lohnpfändung

Beitrag von Joki »

So habe mit dem Lohnbüro geredet, die sagen mir das alles so wie Sie es machen richtig ist . Glauben kann ich es nicht , deswegen habe ich mich bei mehreren Anwälten erkundigt. Leider bieten diese, nicht die Leitung der Überprüfung von Lohnabrechnungen an , obwohl es Anwälte für Insolvenzrecht sind .
Diesen Monat habe ich ein Nettogrundlohn von 4400 Euro bekommen, dazu gerechnet kommt dann aus der Rückrechnung vom Vormonat ein Nettoeinkommen von 2200 Euro aus Nachtschichtzulagen und Feiertagsprozenten und Überstunden. Von diesen Zuschlägen sind 1400 Euro Steuerfrei.
Ausgezahlt bekommen habe ich 3348 Euro.
Wenn ich das alles hier richtig verstehe, liegt die Höchstgrenze 06.21 bei 3.613,08 .Für mich heißt das ,
3.613,08 - 696,29 = 2.916,79€ . Die 2916 Euro sind mein Nettogrundlohn , alles was ich über 3613 Euro habe wird eh gepfändet . Warum aber bleiben von den geleisteten Überstunden, Nachtschichtzulagen und Feiertagsprozenten nur 400 Euro über . Sind denn Steuerfreie Zulagen, die Hälfte der Überstunden und die Nachtschichtzulagen, vor der Pfändung geschützt. Oder liege ich mit meinem Grundlohn schon zu hoch ??
Sorry wenn ich so viel Fragen dazu habe ? Papierkram ist nicht so mein Ding ….ich hoffe auch das ich es einigermaßen verständlich formuliert habe, komme gerade aus der Nachtschicht und bin echt müde 😴
Nochmals vielen Dank für dieses tolle Forum
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Käsebrot
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Re: Lohnpfändung

Beitrag von Käsebrot »

Konnte deine Buchhaltung dir gar nichts dazu sagen, außer dass das schon so stimmt?

Kannst du mal aufdröseln, wie hoch die jeweiligen Zuschläge sind? Evtl. sind die einfach zu hoch und deswegen eben doch pfändbar.

Hat deine Frau ein eigenes Einkommen?
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Joki
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Re: Lohnpfändung

Beitrag von Joki »

Mehrarbeit 706 Euro
Mehrarbeit 25% 125 Euro
Mehrarbeit 30%. 10 Euro
Mehrarbeit Ausgleich Schicht 67 Euro
AG Nacht 25% SF. 50 Euro
Sonderzahlung. 120 Euro
Sonntag 60%. 30 Euro
Feiertag 160%. 160 Euro
Nachzuschlag 25 % MA 48 Euro
Feiertag 160% + NA 25%. 36 Euro
Feiert. Zuschlag 160%. 320 Euro
Nachzuschlag 25%. 473 Euro
Sonntag 60% +NA 25 %. 45 Euro
Feiertag 160 + NA 25 %. 468 Euro

Das sind Gesamtbrutto 2659Euro
Steuerfrei Paragraph 3b 1544 Euro
Steuer Brutto lfd 997 Euro
Steuer Brutto RV lfd. 1190 Euro
Steuer Brutto AB lfd. 1190 Euro
Lohnsteuer lfd. 270 Euro
Lohnsteuer EZ. 182 Euro
Kirchensteuer. 16 Euro

Gesetzliches Netto. 2245 Euro

Das ist die Rückrechnung mit Zulagen
Der laufende Netto Monatslohn sind 4400 Euro

Überwiesen wurde mir 3350 Euro
Gepfändet wurden 2290 Euro

Vielleicht kannst du ja damit etwas anfangen 😉
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Joki
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Re: Lohnpfändung

Beitrag von Joki »

Meine Frau hat kein Einkommen, kümmert sich zu Hause um meinen Sohn
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Witwe Bolte
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Re: Lohnpfändung

Beitrag von Witwe Bolte »

Joki hat geschrieben: 8. Jul 2021, 07:50 ... deswegen habe ich mich bei mehreren Anwälten erkundigt. Leider bieten diese, nicht die Leitung der Überprüfung von Lohnabrechnungen an , obwohl es Anwälte für Insolvenzrecht sind ...
Vorschlag: Frag doch mal bei Steuerberatern (oder Lohnbuchhaltern), die sollten es wissen
und die Programme dazu (wie DATEV oä) haben.
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