Lohnpfändung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Käsebrot
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Re: Lohnpfändung

Beitrag von Käsebrot »

Also die einzige logische Erklärung für mich ist, dass deine Zuschläge zu hoch und deswegen nicht mehr steuerfrei sind. Oder zumindest teilweise. Vielleicht kannst du das ja mal eruieren.

Ansonsten aber ist deine Abrechnung einfach das totale Chaos und damit meine ich nicht die nachträgliche Abrechnung der Zuschläge.
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imker
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Re: Lohnpfändung

Beitrag von imker »

aus dem Urlaub mein Tipp dazu:
1. ein RA wird es kaum schaffen, das richtig auszurechnen - Kontakt zu einer Lohnbuchhaltung in einem anderen Betrieb könte helfen, wenn die eine Probeabrechnung fahren können - wenn Du zahlenden Mitglied eines Gewerkschaft sein solltest, frag dort bzw. bei der DGB Rechtsschutz GmbH mal nach, ob das jemand rechnen kann - ich glaube nicht - trotz neuer GF dort

2. wenn der aktuelle Arbeitgeber sagt, er mache alles richtig, glaubt er das auch und ärgert sich, wenn das ein MA dies anzweifelt - wenn Dir das egal ist, was der so denkt und dann macht, den ArbG beim ArbG verklagen, weil 600,01 EUR fehlen - Du brauchts mehr als 600 EUR, damit eiune Berufung zum LAG möglich ist und die erste Instanz ist auch vergleichsweise "kostenarm" - ich weiss nicht, ob bei den Beträgen Verfahrenskostenhilfe geewährt wird

3. Dein Thema ist ja etwas lang und ich weiss nicht, ob der Insolvenzverwalter bereit wäre, mit seinem Programm so etwas zu rechnen, denn er beschäftigt ja auch Arbeitnehmer

4. ein StB sollte das rechnen können und das sollte auch bezahlbar sein "Auftrag: Kontrollieren Sie die Abrechnung bitte auf richtige Ermittlung des pfändbaren und unpfändbaren Betrages

5. mir scheint Dein Problem bei der Frage angesiedelt zu sein, ob die unpfändbaren Teile der Zuschläge Dir verbleiben oder "zusätzlich" doch verschwinden, wenn damit der Schwellenwert von 3.618,08 EUR überschritten wird - genau das möchtest Du doch durchsetzen??? GGF frag doch in dem Lohnbüro mal nach, ob Dir die unpfändbaren Teile bei ihrer Berechnung des unpfändbaren und des pfändbaren Anteils verbleiben - vermutlich weiss das dort keiner, aber mit der Info ließe sich klagen - du könntest behaupten, dass Dir der unpfändbare Zuschlag verbleiben muss, auch wenn damit der Grenzwert überschritten wird.
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imker
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Re: Lohnpfändung

Beitrag von imker »

Mehrheits-Tipp ist doch
1. StB fragen
2. die Behandlung von Zuschlägen bei Überschreitung von Grenzwerten ist uns etwas unklar
3. die Abrechnung mag richtig sein, nur kann das keiner von uns nachvollziehen
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imker
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Re: Lohnpfändung

Beitrag von imker »

Hier

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dien ... 12277.html

wird für die Lohnpfändung wegen Unterhaltsrückständen ausgeführt, dass die unpfändbaren Teile der Sonderbezüge zum nach der Tabelle unpfändbaren Teil der Bezüge hinzukommen.

Also klären, ob das in der Abrechnung berücksichtigt wird, dann entscheiden, was "sinnvoll" ist.
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insolaner
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Re: Lohnpfändung

Beitrag von insolaner »

imker hat geschrieben: 8. Jul 2021, 09:363. die Abrechnung mag richtig sein, nur kann das keiner von uns nachvollziehen
müssen nicht Abrechnungen für den AN nachvollziehbar sein?

Sollte man sich also vom AG erklären lassen können? Ob der einen danach noch mag, steht allerdings auf einem anderen Blatt, wie bei so vielem auf das man theoretisch ein Anrecht hat...

Sollte nicht das Gericht *lol* auch prüfen können, ob die Abrechnung korrekt war - entweder das Rechtspflegende, oder ein Gutachter :D *tz*
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imker
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Re: Lohnpfändung

Beitrag von imker »

kann und mag alles richtig sein
aber der AN nimmt das ja seit einiger Zeit so hin
dann zu behaupten, jetzt ist das nicht nachvollziehbar, wird bei einem Gericht wenig Zustimmung zu erwarten haben, insbesondere wenn die auf so eine Tätigkeit keinen "Bock" haben und das Einkommen für die Beratung durch einen StB ausreichen könnte

hier sind doch nun genug Hinweise gegeben, was sinnvoll sein kann und zu einem Ergebnis führen wird

oder es fehlt noch der Hinweis von tidus, der vor ca. einem Jahr erfolgte und lautete:

Dir möchte bestimmt niemand unterstellen, dass du absichtlich etwas schreibst und uns zum Narren hältst. Sei dir sicher, das Forum habe ich genau für Menschen wie dich gemacht, die sich einfach NICHT so gut auskennen - es ist einfach nur verwunderlich, dass ein Anwalt diese Auskunft gibt. Denn das ist nunmal faktisch falsch.
Und das - aber auch nur das - wollten dir meine Vorposter mitteilen.
Also: Du weißt jetzt, dass es rechtlich keine Grundlage hat, dass deine Tochter für die Schulden deiner Ex bzw. für dich herangezogen wird.
Was hier durcheinandergeworfen werden könnte ist, dass deine Tochter mit deiner Ex vom Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft angesehen wird und deswegen ihr Einkommen in diese Gemeinschaft angerechnet wird.

Is ja nicht dramatisch, aber - das was du denkst, was der Grund ist - wäre falsch. Und ich vermute auch, dass deine Ex das auch entweder falsch verstanden hat und dir deswegen diese Informationen falsch weitergibt, oder dass da irgendein anderes Missverständnis ist.

Nimms nicht persönlich
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Käsebrot
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Re: Lohnpfändung

Beitrag von Käsebrot »

Es gibt auch beim Gehalt durchaus Fristen, innerhalb derer man reklamieren darf. Also so pauschal zu sagen, er nimmt das ja jetzt schon ganz lange so hin, stimmt nicht. Zumindest für ein halbes Jahr rückwirkend bzw. was der gültige Tarifvertrag eben sagt, kann man da schon was machen. Ob ein TV das ganz ausschließen darf, hab ich grad nicht auf dem Schirm.

Das ändert aber nix am Grundproblem, dass diese Abrechnung ein Hochschulstudium mit Promotion voraussetzt, um sie verstehen zu können...
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Joki
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Re: Lohnpfändung

Beitrag von Joki »

Ich nehme das noch nicht lange so hin , bis vor 5-6 Monaten habe ich Netto zwischen 200 und 500 Euro mehr bekommen. Bei vergleichbaren Stunden….ich werde auch bestimmt nochmals das Gespräch mit der Buchhaltung suchen.
Es hätte doch gut sein können , das der ein oder andere Erfahrungen mit dem gleichen Problem hat …Ich weiß auch nicht, was diese alte Geschichte, die übrigens genau so war wie damals von mir beschrieben, damit zu tun hat .

Dach
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Witwe Bolte
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Re: Lohnpfändung

Beitrag von Witwe Bolte »

Frag Eure Personalbuchhaltung (am besten vorher Termin vereinbaren), ob sie Dir das bitte mal ganz genau erklären können
oder
such Dir einen Steuerberater / Lohnbuchhalter - den musst Du dann bezahlen.

(Ein Studium, gar mit Promotion, braucht ein Lohnbuchhalter mW nicht, Käsebrötchen *smile*)

Einfach im Internet suchen - oder in den "Gelben Seiten" jemanden in Deiner Nähe finden.
Genau mit der Fragestellung, die Imker oben formuliert hat.

Viel Glück!
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Käsebrot
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Re: Lohnpfändung

Beitrag von Käsebrot »

MrsRob hat geschrieben: 8. Jul 2021, 19:25
(Ein Studium, gar mit Promotion, braucht ein Lohnbuchhalter mW nicht, Käsebrötchen *smile*)
Der Lohnbuchhalter nicht, der muss nur die Zahlen eingeben 😂

Mir wurde damals gesagt, als ich reklamiert hatte, dass die Pfändungen zwar protokolliert, diese mir aber nicht zur Verfügung gestellt werden müssen. Leider war die Pfändung nach dem Wechsel des Arbeitgebers nicht mehr ganz so einfach nachzuvollziehen (bei meinem ersten stand wenigstens immer noch dabei, welcher Betrag die Grundlage der Pfändung war).
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