Hallo zusammen.
Bei meinem Mann wurde nun das Insolvenzverfahren eröffnet und wir haben aber noch keinen Bescheid bekommen wo drin steht, wie hoch sein pdändungsfreies Einkommen ist bzw was er behalten darf. Wir haben einen Brief nochmal vom Amtsgericht erhalten aber ehrlich gesagt das versteht kein Mensch was da drin steht gegoogelt haben wir schon aber so richtig verstehen wir es nicht.
WORTLAUT:
"Die pfandbaren Anteile des Arbeitslohnes des Schuldners werden vom AG berechnet und vorab an den Insolvenzverwalter abgeführt. Nur der pfändungsfreie Betrag laut Anlage zu §850c ZPO wird auf das Pfandungschutzkonto des Schuldners überwiesen."
"vorliegend übersteigt der auf dem P konto des Schuldners eingehende pfändungsfreie Teil des Arbeitseinkommes den vom Kreditinstitut berücksichtigten Freibetrag. Daher war ein abweichender pfändungsfreier Betrag nach §850 abs 4 zpo unter Bezugnahme auf das vom Arbeitgeber monatlich überwiesene pfändungsfreie Arbeitseinkommen festzusetzen. "
" dabei kann das Vollstreckungsgericht den Freibetrag gemäß §850k abs 4 zpo durch Bezugnahme auf das vom AG monatlich überwiesene pfändungsfreie Arbeitseinkommen festzusetzen, vgl BGH Beschluss vom 10.11.2011,VII ZB 64/10. Eine betragsmässige Bezeichnung muss nicht mehr erfolgen. "
Wie sollen wir das verstehen? Ist nun ein Betrag festgesetzt oder nicht oder entscheidet das Gericht willkürlich neu. Wir verstehen es leider nicht. Kann uns das bitte jemand erklaren?
Danke schön
Brief vom Insolvenzgericht-kann mir das einer übersetzen?
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Re: Brief vom Insolvenzgericht-kann mir das einer übersetzen?
Hi Noname2010,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Brief vom Insolvenzgericht-kann mir das einer übersetzen?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Brief vom Insolvenzgericht-kann mir das einer übersetzen?" geschaut?
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Re: Brief vom Insolvenzgericht-kann mir das einer übersetzen?
Hallo,
willkürlich wird da gar nichts festgesetzt. Es gibt eine Pfändungstabelle, nach der das pfändbare Einkommen berechnet wird. Diese kannst du online z. B. einsehen. Zum 1.7.21 wurden die Beträge nach oben angepasst.
Da aber die Banken einem Schuldner nicht mehr auszahlen dürfen als den Grundfreibetrag, bedarf es einen Beschluss vom Gericht.
Hat dein Mann jeden Monat ein gleichbleibendes Einkommen, kann es durchaus sein, dass der Betrag, der ihm zusteht, auch in Zahlen genannt wird. Hat er aber ein schwankendes Einkommen, weil er z. B. Zuschläge erhält die unpfändbar sind, dann steht in dem Beschluss eben nur drin, dass die Gutschrift vom Arbeitgeber ABC als unpfändbar zu belassen sind, weil der pfändbare Anteil schon abgezogen wurde.
willkürlich wird da gar nichts festgesetzt. Es gibt eine Pfändungstabelle, nach der das pfändbare Einkommen berechnet wird. Diese kannst du online z. B. einsehen. Zum 1.7.21 wurden die Beträge nach oben angepasst.
Da aber die Banken einem Schuldner nicht mehr auszahlen dürfen als den Grundfreibetrag, bedarf es einen Beschluss vom Gericht.
Hat dein Mann jeden Monat ein gleichbleibendes Einkommen, kann es durchaus sein, dass der Betrag, der ihm zusteht, auch in Zahlen genannt wird. Hat er aber ein schwankendes Einkommen, weil er z. B. Zuschläge erhält die unpfändbar sind, dann steht in dem Beschluss eben nur drin, dass die Gutschrift vom Arbeitgeber ABC als unpfändbar zu belassen sind, weil der pfändbare Anteil schon abgezogen wurde.
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Re: Brief vom Insolvenzgericht-kann mir das einer übersetzen?
Ja es schwankt durch Bereitschaftsdienst und urlaubsgeld. Also sollen wir es so verstehen dass diese Sachen oder Gelder welche drüber sind ihm bleiben?
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Re: Brief vom Insolvenzgericht-kann mir das einer übersetzen?
Dann müsste dieses Schreiben also auch der AG bekommen?
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Re: Brief vom Insolvenzgericht-kann mir das einer übersetzen?
Also ich versteh das so:
- Dein Mann hat ein P-Konto (mit dem "Grundfreibetrag" in Höhe von 1.252,64 Euro/Monat ab 1.7.2021)
- er verdient aber deutlich mehr und sein Arbeitgeber überweist den pfändbaren Teil des Einkommens direkt an den Insolvenzverwalter und den nicht-pfändbaren Teil auf eben dieses P-Konto
- der nicht-pfändbare Teil ist aber höher als der Grundfreibetrag und deswegen braucht Dein Mann diesen Beschluss vom Gericht, damit seine Bank nicht nur diesen Grundfreibetrag freigibt, sondern das gesamte (Rest-) Gehalt, was sein Arbeitgeber ihm überweist
- nein, das Gericht hat keinen bestimmten Betrag festgesetzt und das Gericht entscheidet auch nicht jedesmal irgendwie neu, sondern das Gericht hat quasi (voll korrekt) gesagt: Alles, was vom Arbeitgeber kommt, ist mit diesem Beschluß 'freigegeben'
- also sollte Dein Mann jetzt eine Kopie von diesem Beschluss vom Gericht zur Bank bringen/schicken und dann muss/darf die Bank das gesamte Arbeitseinkommen, was vom Arbeitgeber auf das P-Konto überwiesen wird, freigeben
Alles klar soweit ?
Bedenkt nur: Ein P-Konto ist kein Spar-Konto!
Der Freibetrag gilt immer nur PRO MONAT - und jeden Monat wieder neu.
Also sollte man am besten immer zum Monatsende alles vom Konto abheben
und nichts darauf liegenlassen.
Wenn Lohn/Gehalt aber am 30. kommen und die Miete, Strom, Telefon usw am 1. abgebucht werden, dann nur genau so viel vom Gehalt für den nächsten Monat auf dem Konto lassen, wie dann auch für die Abbuchungen (oder Überweisungen) gebraucht wird.
Nachsatz: Nein, der Arbeitgeber braucht dieses Schreiben vom Gericht nicht.
Der ist ja sowieso gesetzlich verpflichtet, das Gehalt korrekt zu berechnen
(und aufzuteilen, was der Arbeitnehmer und was der Insolvenzverwalter bekommt).
Der Beschluß vom Gericht ist nur für die Bank wichtig.
- Dein Mann hat ein P-Konto (mit dem "Grundfreibetrag" in Höhe von 1.252,64 Euro/Monat ab 1.7.2021)
- er verdient aber deutlich mehr und sein Arbeitgeber überweist den pfändbaren Teil des Einkommens direkt an den Insolvenzverwalter und den nicht-pfändbaren Teil auf eben dieses P-Konto
- der nicht-pfändbare Teil ist aber höher als der Grundfreibetrag und deswegen braucht Dein Mann diesen Beschluss vom Gericht, damit seine Bank nicht nur diesen Grundfreibetrag freigibt, sondern das gesamte (Rest-) Gehalt, was sein Arbeitgeber ihm überweist
- nein, das Gericht hat keinen bestimmten Betrag festgesetzt und das Gericht entscheidet auch nicht jedesmal irgendwie neu, sondern das Gericht hat quasi (voll korrekt) gesagt: Alles, was vom Arbeitgeber kommt, ist mit diesem Beschluß 'freigegeben'
- also sollte Dein Mann jetzt eine Kopie von diesem Beschluss vom Gericht zur Bank bringen/schicken und dann muss/darf die Bank das gesamte Arbeitseinkommen, was vom Arbeitgeber auf das P-Konto überwiesen wird, freigeben
Alles klar soweit ?
Bedenkt nur: Ein P-Konto ist kein Spar-Konto!
Der Freibetrag gilt immer nur PRO MONAT - und jeden Monat wieder neu.
Also sollte man am besten immer zum Monatsende alles vom Konto abheben
und nichts darauf liegenlassen.
Wenn Lohn/Gehalt aber am 30. kommen und die Miete, Strom, Telefon usw am 1. abgebucht werden, dann nur genau so viel vom Gehalt für den nächsten Monat auf dem Konto lassen, wie dann auch für die Abbuchungen (oder Überweisungen) gebraucht wird.
Nachsatz: Nein, der Arbeitgeber braucht dieses Schreiben vom Gericht nicht.
Der ist ja sowieso gesetzlich verpflichtet, das Gehalt korrekt zu berechnen
(und aufzuteilen, was der Arbeitnehmer und was der Insolvenzverwalter bekommt).
Der Beschluß vom Gericht ist nur für die Bank wichtig.
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Re: Brief vom Insolvenzgericht-kann mir das einer übersetzen?
Der Arbeitgeber wird vom Insolvenzverwalter Post bekommen, wo drin steht, dass er die pfändbaren Bezüge an selbigen abtreten muss.Noname2010 hat geschrieben: ↑3. Jul 2021, 08:41 Dann müsste dieses Schreiben also auch der AG bekommen?
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