Ein Hallo an alle User hier,
wie ist eigentlich die Konstellation wenn man im zweiten Jahr der Wohlverhaltensphase ist und alle gemeldeten Forderungen der Gläubiger bezahlt hat.
Als Beispiel: es wurde genug gepfändet um alles zu begleichen.
Gerichtskosten, Treuhänder und halt alle Forderungen die gemeldet waren.
Ist man oder könnte man das ganze auch früher beenden.
Wohlverhaltensphase alle gemeldeten Forderungen bezahlt
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Re: Wohlverhaltensphase alle gemeldeten Forderungen bezahlt
Hi luxus1805,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wohlverhaltensphase alle gemeldeten Forderungen bezahlt" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wohlverhaltensphase alle gemeldeten Forderungen bezahlt" geschaut?
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Re: Wohlverhaltensphase alle gemeldeten Forderungen bezahlt
Ja - lass dir das vom Treuhänder bestätigen und dann schickst du einen Antrag ans Gericht um Erteilung der vorzeitigen Restschuldbefreiung nach §300 Abs. 2 S. 1 InsO. Wichtig: du musst dem Gericht das Glaubhaft machen 

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Re: Wohlverhaltensphase alle gemeldeten Forderungen bezahlt
Dankeschön tidus82 für deine Antwort.
Werde morgen beim Treuhänder mal nachhören.
Werde morgen beim Treuhänder mal nachhören.
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