Wohlverhaltensphase alle gemeldeten Forderungen bezahlt

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luxus1805
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Registriert: 17. Jun 2019, 09:25

Wohlverhaltensphase alle gemeldeten Forderungen bezahlt

Beitrag von luxus1805 »

Ein Hallo an alle User hier,

wie ist eigentlich die Konstellation wenn man im zweiten Jahr der Wohlverhaltensphase ist und alle gemeldeten Forderungen der Gläubiger bezahlt hat.

Als Beispiel: es wurde genug gepfändet um alles zu begleichen.
Gerichtskosten, Treuhänder und halt alle Forderungen die gemeldet waren.

Ist man oder könnte man das ganze auch früher beenden.
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Re: Wohlverhaltensphase alle gemeldeten Forderungen bezahlt

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Hi luxus1805,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wohlverhaltensphase alle gemeldeten Forderungen bezahlt" geschaut?
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tidus82
Admin
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Beiträge: 1426
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Wohlverhaltensphase alle gemeldeten Forderungen bezahlt

Beitrag von tidus82 »

Ja - lass dir das vom Treuhänder bestätigen und dann schickst du einen Antrag ans Gericht um Erteilung der vorzeitigen Restschuldbefreiung nach §300 Abs. 2 S. 1 InsO. Wichtig: du musst dem Gericht das Glaubhaft machen :)
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luxus1805
Wissender
Reaktionen: 3
Beiträge: 230
Registriert: 17. Jun 2019, 09:25

Re: Wohlverhaltensphase alle gemeldeten Forderungen bezahlt

Beitrag von luxus1805 »

Dankeschön tidus82 für deine Antwort.

Werde morgen beim Treuhänder mal nachhören.
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