Inkasso von 2016, Frage Zentralregister

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Sonnenkind
Neuankömmling
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Registriert: 29. Jun 2021, 10:08

Inkasso von 2016, Frage Zentralregister

Beitrag von Sonnenkind »

Liebe Foristen,
ein Gläubiger, Goldbach Inkasso, hat sich bei mir gemeldet.
Vollstreckungsbescheid 02.2016 über 247,37 EUR.
Gesamt 650,99 EUR.
Das ist insofern ärgerlich, da ich eigentlich dachte, dass bis auf das Finanzamt alles bezahlt wäre.
Fragen:
1. Da es ein Vollstreckungsbescheid ist, gelten die 3 Jahre Verjährungsfrist nicht?
2. Kann ich die 400 Eur Differenz zur Hautforderung irgendwie drücken?
3. Macht es Sinn, ich bin auf Hartz, eine Ratenzahlung zu vereinbaren?
4. Gibt es irgendwo eine zentrale Anlaufstelle, wo ich sehen kann, wer Forderungen mir gegenüber hat?

Schon mal vielen Dank!
Gruß Uwe
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Re: Inkasso von 2016, Frage Zentralregister

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Hi Sonnenkind,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Inkasso von 2016, Frage Zentralregister" geschaut?
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Camper
praktischer Schuldnerberater
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Registriert: 16. Dez 2020, 11:57

Re: Inkasso von 2016, Frage Zentralregister

Beitrag von Camper »

Hallo Sonnenkind,

zu 1. durch den Vollstreckungsbescheid liegt die Verjährungsfrist nunmehr bei 30 Jahren.

zu 2. Grundsätzlich müsste man erst einmal wissen, wie sich die aktuelle Forderung von 650€ zusammen setzt. Ich würde zuerst einmal eine detaillierte Forderungsaufstellung beantragen um prüfen zu können, ob nicht Teilen der nach Erlass des VB geltend gemachten Kosten widersprochen werden kann.
Darüber hinaus wäre dann die Frage, wie alt ist die Forderung, wie alt du bist, hat der Gläubiger bereits einmal Zahlungen auf seine Forderung erhalten oder nicht, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass du zukünftig pfändbares Einkommen erzielen wirst und somit Zahlungen auf die Forderung leisten könntest, etc. Je unwahrscheinlicher es sein wird, dass der Gläubiger noch an Geld kommen wird, um so eher steigen die Chancen einen vernünftigen Vergleich erzielen zu können.

3. Ob eine Ratenzahlung Sinn macht, hängt unter anderem auch davon ab, wie hoch deine Gesamtverschuldung ist.
Könntest Du deine Gesamtverschuldung mittels Ratenzahlung in einem überschaubaren Zeitraum erledigen. Gerade im Leistungsbezug nach dem SGB II sowie SGB XII ist die Zahlung solcher Raten aus dem Existenzminimum ein Kraftakt. Von daher würde ich wenn eine Ratenzahlung gewünscht wird, darauf achten, dass der Zeitraum nicht zu lang ist.

4. Eine zentrale Anlaufstelle wo sämtliche Schulden von einem gespeichert sind, gibt es nicht. Man kann die Auskunfteien wie Schufa, Creditreform, Infoscore etc. anschreiben sowie die Mahngerichte in Deutschland. Bei allen kann man eine kostenlose Selbstauskunft beantragen. Gerade bei der Schufa aufpassen, du musst hier keine kostenpflichtige Auskunft bestellen. Eine Gewähr, dass du durch das Anschreiben der zuvor genannten Stellen alle deine Gläubiger kennst hast du jedoch nicht.

Gruß
Camper
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Sonnenkind
Neuankömmling
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Registriert: 29. Jun 2021, 10:08

Re: Inkasso von 2016, Frage Zentralregister

Beitrag von Sonnenkind »

Hallo Camper,
vielen Dank für Deine Antwort. Wirklich hervorragend.
Ich denke, ich werde morgen mal versuchen, einen Slot bei der Schuldnerberatung zu bekommen damit sich das mal jemand anguckt.
Gruß Sonnenkind
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