Jobverlust ==> schlechterer Job

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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jan
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Jobverlust ==> schlechterer Job

Beitrag von jan »

Hallo,

Jemand verliert in der WVP seine Arbeit. Er findet sofort neue Arbeit, die aber ein wenig schlechter bezahlt ist. Dadurch ist dann auch etwas weniger pfändbar.

1. Ist dadurch die Restschuldbefreiung gefährdet ?
2. Kann man evtl. das ausgleichen, indem man den Fehlbetrag aus dem unpfändbaren ausgleicht ?

Vielen lieben Dank.
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Re: Jobverlust ==> schlechterer Job

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Hi jan,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Jobverlust ==> schlechterer Job" geschaut?
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tidus82
Admin
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Re: Jobverlust ==> schlechterer Job

Beitrag von tidus82 »

Hi Jan, da ich nur wenig Zeit hab ganz kurz und knapp:

1. nein, wenn der Jobverlust nicht selbstverschuldet ist und weiterhin angemessener Arbeit nachgegangen wird
2. ja, aber braucht derjenige nicht - siehe Antwort 1 ;)
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jan
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Re: Jobverlust ==> schlechterer Job

Beitrag von jan »

sorry , doch der Verlust war selbstverschuldet
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tidus82
Admin
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Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Jobverlust ==> schlechterer Job

Beitrag von tidus82 »

Dann würde ich tatsächlich aus dem Unpfändbaren die Differenz so lange bezahlen, bis derjenige einen neuen Job hat der dem entspricht was er vorher verdiente.
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