Hallo,
Jemand verliert in der WVP seine Arbeit. Er findet sofort neue Arbeit, die aber ein wenig schlechter bezahlt ist. Dadurch ist dann auch etwas weniger pfändbar.
1. Ist dadurch die Restschuldbefreiung gefährdet ?
2. Kann man evtl. das ausgleichen, indem man den Fehlbetrag aus dem unpfändbaren ausgleicht ?
Vielen lieben Dank.
Jobverlust ==> schlechterer Job
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Re: Jobverlust ==> schlechterer Job
Hi Jan, da ich nur wenig Zeit hab ganz kurz und knapp:
1. nein, wenn der Jobverlust nicht selbstverschuldet ist und weiterhin angemessener Arbeit nachgegangen wird
2. ja, aber braucht derjenige nicht - siehe Antwort 1
1. nein, wenn der Jobverlust nicht selbstverschuldet ist und weiterhin angemessener Arbeit nachgegangen wird
2. ja, aber braucht derjenige nicht - siehe Antwort 1
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Re: Jobverlust ==> schlechterer Job
Dann würde ich tatsächlich aus dem Unpfändbaren die Differenz so lange bezahlen, bis derjenige einen neuen Job hat der dem entspricht was er vorher verdiente.
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