Hallo liebe Gemeinde,
wie ich mich im Internet schon informiert habe hab ich wirklich die Glückskarte gezogen. Ich habe Januar 2019 meinen Insolvenzantrag gestellt. Wie ich mich jetzt informiert habe geht ja bei allen die ab Oktober 2020 den Antrag gestellt haben die Insolvenz nur noch 3 Jahre.
Ich habe erfahren das ich wenigstens auf 5 Jahre verkürzen kann weil wohl genug gepfändet wurde um die Verfahrenskosten zu bezahlen.
Habe ich doch noch irgendeine Chance von der neuen Regelung zu profitieren? Was ich bisher gelesen habe sieht es schlecht aus. Naja wenigstens könnte ich wohl bis 01/2024 fertig sein? Wie werden die 5 Jahre gezählt?
Neues Insolvenzrecht - leider nicht für mich 😂
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Re: Neues Insolvenzrecht - leider nicht für mich 😂
Hi Robert,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Neues Insolvenzrecht - leider nicht für mich 😂" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Neues Insolvenzrecht - leider nicht für mich 😂" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
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- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Neues Insolvenzrecht - leider nicht für mich 😂
Ja, das ist für einige sehr schade. Schauen Sie mal in den § 103k EG Inso https://www.gesetze-im-internet.de/eginso/art_103k.html
Da geht es danach, wann genau sie ihren Antrag gestellt haben. Abrer eine Verkürzung kommt erst für Verfahren ab 17.12.2019 in Frage.
Ihre 6-jährige (bzw. 5-jährige) Abtretungsfrist errechnet sich ab dem Tag der Eröffnung Ihres Insolvenzverfahrens (Tag der Eröffnung plus 5 oder 6 Jahre).
Da geht es danach, wann genau sie ihren Antrag gestellt haben. Abrer eine Verkürzung kommt erst für Verfahren ab 17.12.2019 in Frage.
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