Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Ich häng mich mal kurz in diese Frage mit ein.
Verfahren eröffnet Mai2018, Verfahren aufgehoben Juli 2019, RSB erteilt Mai 2021
Steuerschulden vor dem Verfahren vorhanden. Diese sind ja restschuldbefreit.
Wie sieht es aber mit einer Rückzahlung nach der Lohnsteuererklärung für das Jahr 2020, bzw. 2021 aus?
Darf das Finanzamt die Erstattung für 2020 aufrechnen? Wenn ja, dann für 2021 anteilsmässig?