P-Konto kündigen - RSB erteilt

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Graf Wadula
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Re: P-Konto kündigen - RSB erteilt

Beitrag von Graf Wadula »

Nur kurz, falls Sie das falsch verstanden haben; das Finanzamt kann nicht mit Kontoguthaben aufrechnen. Das war nur ein Beispiel. Die können lediglich aufrechnen mit Forderungen Ihres Onkels aus der gleichen Sache, sprich mit Steuererstattungsansprüchen. Für Ihren Fall ist ja nur die Bank entscheidend.
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bonfire
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Re: P-Konto kündigen - RSB erteilt

Beitrag von bonfire »

Jetzt reden wir komplett aneinander vorbei, glaub ich...

Sachlage:
-Schuldner hat 10.000 Euro Steuerschulden beim Finanzamt.
-Schuldner geht in die Privatinsolvenz
-das Verfahren ist abgeschlossen, Restschuldbefreiung erteilt
-(Ex-)Schuldner würde aus dem Lohnsteuerjahresausgleich 1000€ bekommen

Nun die Frage: Darf das FA die 1000€ anrechnen, oder muss das FA die 1000€ auszahlen?
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: P-Konto kündigen - RSB erteilt

Beitrag von Graf Wadula »

bonfire hat geschrieben: 4. Jun 2021, 12:14 Jetzt reden wir komplett aneinander vorbei, glaub ich...

Sachlage:
-Schuldner hat 10.000 Euro Steuerschulden beim Finanzamt.
-Schuldner geht in die Privatinsolvenz
-das Verfahren ist abgeschlossen, Restschuldbefreiung erteilt
-(Ex-)Schuldner würde aus dem Lohnsteuerjahresausgleich 1000€ bekommen

Nun die Frage: Darf das FA die 1000€ anrechnen, oder muss das FA die 1000€ auszahlen?
Nein, darf es nicht, da die Forderung eine Insolvenzforderung ist und vor der Eröffnung entstanden ist. Dadurch ist es eine sogenannte Naturaltobligation (unvollkommene Verbindlichkeit), sie ist erfüllbar, jedoch nicht mehr erzwingbar. Dadurch keine gleichen Forderungen.
Anders wäre es, wenn die Forderung in Höhe von 10.000 nach Insolvenzeröffnung entstanden wäre, dann geht es.
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Witwe Bolte
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Re: P-Konto kündigen - RSB erteilt

Beitrag von Witwe Bolte »

Entschuldigung, bonfire, das kam wohl durch meinen Einwand an ganno
(der ein P-Konto nach Erhalt der RSB wieder umwandeln will und Ersparnisse darauf einzahlen will).

Aber Graf Wadula schrieb ja schon zum Thema Aufrechnung+Finanzamt (nach RSB):
Graf Wadula hat geschrieben: 3. Jun 2021, 20:54 schwieriges Thema, da es noch kein höchstrichterliches Urteil gibt. Aber die Kommentierungen gehen davon aus, dass eine Aufrechnung mit Insolvenzforderungen nicht möglich ist (da Insolvenzforderungen ja nicht mehr erzwingbar sind). Aber mit Neuforderungen (entstanden nach Eröffnung) kann sehr wohl aufgerechnet werden (auch das Finanzamt)
Bei einer Bank hat man ja die Wahl - beim Finanzamt nicht
(aber auch da soll es ja Unterschiede geben).

Nur solange es kein höchstrichterliches Urteil gibt, bleibt es ein Risiko.
Dann hoffe mal darauf, dass Dein FA nicht aufrechnet.
Und wenn sie es doch tun, dann wäre es ja endlich mal Zeit für eine höchstrichterliche Entscheidung (aber wer hat dafür die Nerven - und das Geld! - nach einem Inso-Verfahren).

Viel Glück!
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bonfire
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Re: P-Konto kündigen - RSB erteilt

Beitrag von bonfire »

MrsRob hat geschrieben: 4. Jun 2021, 13:32 [...]

Bei einer Bank hat man ja die Wahl - beim Finanzamt nicht
(aber auch da soll es ja Unterschiede geben).

Nur solange es kein höchstrichterliches Urteil gibt, bleibt es ein Risiko.
Dann hoffe mal darauf, dass Dein FA nicht aufrechnet.
[...]
Keine Ahnung was du da jetzt immer hast. Meine Steuerschulden sind vor dem Insolvenzverfahren entstanden, daher wohl auch durch die RSB hinfällig.

Der Threadersteller-Onkel hat doch schon seit 3 Jahren die RSB. Warum sollte der Onkel da noch ein P-Konto führen? Warum sollte da die Bank irgendwas aufrechnen? Also natürlich gesetz dem Falle, daß die Schulden nicht nach dem Insoverfahren entstanden sind.
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ganno
Neuankömmling
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Re: P-Konto kündigen - RSB erteilt

Beitrag von ganno »

Hey. Da bin ich wieder. Werde mit meinem Onkel nochmals ein Gespräch führen und alles was Ihr geschrieben habt mal ansprechen und hoffen das er alles verneinen kann.
Es wäre halt schön wenn ich Ihm auch so wieder auf die Beine helfen kann
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