Kein Plan von Insolvenz, Einkommenssteuererklärung Pflicht?
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Re: Kein Plan von Insolvenz, Einkommenssteuererklärung Pflicht?
Für die Stellung eines zulässigen Versagungsantrags reicht die formale Stellung als Insolvenzgläubiger, sprich auch bestrittene Gläubiger können (leider) einen entsprechenden Antrag stellen. Es kommt nicht einmal darauf an, ob der Schuldner oder/und der Insolvenzverwalter die Forderung bestritten hat. Aber Antrag stellen heißt ja noch lange nicht, dass der auch begründet ist. begründet ist er nur unter den engen Voraussetzungen des § 290 InsO. Als Schuldner sollte man deshalb gerade in diesen Fällen sich peinlichst genau an die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten halten.
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Re: Kein Plan von Insolvenz, Einkommenssteuererklärung Pflicht?
Ca. 1200 Euro werden bei mir im Jahr gepfändet.
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