Kein Plan von Insolvenz, Einkommenssteuererklärung Pflicht?
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Kein Plan von Insolvenz, Einkommenssteuererklärung Pflicht?
Hallo,
ich bin seit über 3 Jahren in der Insolvenz und habe das Gefühl, als wenn ich von Nix ne Ahnung habe und auch überhaupt nicht informiert werde.
Jetzt lese ich z.B. im Internet, dass es Pflicht ist während der Insolvenz eine Steuererklärung zu machen. Habe ich nicht gemacht, da ich das überhaupt nicht wusste. Woher erfährt man denn solche wichtigen Dinge?
Ich finde auch keinen Steuerberater der mich als Mandanten aufnehmen kann. Also wie nun eine Steuererklärung machen? Als ich damals den Insolvenzantrag gestellt habe (mit Hilfe einer Schuldnerberatung) hat mich auch niemand darüber informiert, dass ich eine Steuererklärung machen muss.
Muss ich jetzt damit rechnen, dass mir die Restschuldbefreiung versagt wird, weil ich keine Steuererklärung gemacht habe? Kann ich die jetzt noch nachholen für die letzten 3 Jahre? Ich habe bis Juni 2020 Hartz IV oder Sozialhilfe bezogen. Seit Juli 2020 habe ich ein Einkommen.
Das nächste Problem ist, dass ich chronisch krank bin und daher "nur" eine 2/3 - Stelle habe. Bei mir wurde daher 2015 die Dienstunfähigkeit festgestellt und 2017 eine Erwerbsunfähigkeit. Mehr Stunden schaffe ich auch einfach nicht. Muss ich dem Insolvenzverwalter darüber irgendeine Bescheinigung vorlegen? Er hat zwar die Bescheinigungen über die Dienst- und Erwerbsunfähigkeit, aber die sind mittlerweile wohl auch beide abgelaufen. Wenn ja, wo kann ich eine neue Bescheinigung bekommen bzw. wie muss die aussehen? Ich war im Prinzip seit Jahren nicht mehr beim Arzt.
Mein Treuhänder hat sich übrigens überhaupt noch nie bei mir gemeldet. Habe nur 2020 mal eine Beschwerde beim Insolvenzgericht eingereicht, weil der Treuhänder einen Corona-Bonus pfänden wollte, was meiner Meinung nach aber nicht rechtens ist. Aber auch da habe ich bis heute keine Antwort erhalten, weder vom Gericht, noch vom Treuhänder.
Seit ihr auch so planlos? Wenn nein, woher habt ihr euer Wissen über die Pflichten in der Insolvenz?
MfG
ich bin seit über 3 Jahren in der Insolvenz und habe das Gefühl, als wenn ich von Nix ne Ahnung habe und auch überhaupt nicht informiert werde.
Jetzt lese ich z.B. im Internet, dass es Pflicht ist während der Insolvenz eine Steuererklärung zu machen. Habe ich nicht gemacht, da ich das überhaupt nicht wusste. Woher erfährt man denn solche wichtigen Dinge?
Ich finde auch keinen Steuerberater der mich als Mandanten aufnehmen kann. Also wie nun eine Steuererklärung machen? Als ich damals den Insolvenzantrag gestellt habe (mit Hilfe einer Schuldnerberatung) hat mich auch niemand darüber informiert, dass ich eine Steuererklärung machen muss.
Muss ich jetzt damit rechnen, dass mir die Restschuldbefreiung versagt wird, weil ich keine Steuererklärung gemacht habe? Kann ich die jetzt noch nachholen für die letzten 3 Jahre? Ich habe bis Juni 2020 Hartz IV oder Sozialhilfe bezogen. Seit Juli 2020 habe ich ein Einkommen.
Das nächste Problem ist, dass ich chronisch krank bin und daher "nur" eine 2/3 - Stelle habe. Bei mir wurde daher 2015 die Dienstunfähigkeit festgestellt und 2017 eine Erwerbsunfähigkeit. Mehr Stunden schaffe ich auch einfach nicht. Muss ich dem Insolvenzverwalter darüber irgendeine Bescheinigung vorlegen? Er hat zwar die Bescheinigungen über die Dienst- und Erwerbsunfähigkeit, aber die sind mittlerweile wohl auch beide abgelaufen. Wenn ja, wo kann ich eine neue Bescheinigung bekommen bzw. wie muss die aussehen? Ich war im Prinzip seit Jahren nicht mehr beim Arzt.
Mein Treuhänder hat sich übrigens überhaupt noch nie bei mir gemeldet. Habe nur 2020 mal eine Beschwerde beim Insolvenzgericht eingereicht, weil der Treuhänder einen Corona-Bonus pfänden wollte, was meiner Meinung nach aber nicht rechtens ist. Aber auch da habe ich bis heute keine Antwort erhalten, weder vom Gericht, noch vom Treuhänder.
Seit ihr auch so planlos? Wenn nein, woher habt ihr euer Wissen über die Pflichten in der Insolvenz?
MfG
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Re: Kein Plan von Insolvenz, Einkommenssteuererklärung Pflicht?
Hi FantaLemon,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kein Plan von Insolvenz, Einkommenssteuererklärung Pflicht?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kein Plan von Insolvenz, Einkommenssteuererklärung Pflicht?" geschaut?
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Re: Kein Plan von Insolvenz, Einkommenssteuererklärung Pflicht?
Hallo!
Bei den meisten Sachen ist es tatsächlich so, dass du dich selber informieren musst. Der IV/TH ist nicht dein Berater in Sachen Insolvenz, dessen Aufgabe ist, das gepfändete Geld zu verwalten und an die Gläubiger zu verteilen. Allerdings fordert dich auch in gewissen Angelegenheiten dazu auf, Unterlagen vorzulegen.
Viele IV machen die Steuererklärung für den Schuldner, der muss dann halt die nötigen Unterlagen vorlegen. Ich durfte meine selber machen. Nachdem du allem Anschein nach ja kein steuerpflichtiges Einkommen hattest, macht die Steuererklärung wenig Sinn (zumindest in meiner Logik, kann aber auch sein, dass man die trotzdem machen kann/soll/muss). Hättest du diese also machen müssen, hättest du dafür zumindest eine Info vom IV erhalten. Dass dir deswegen die RSB versagt wird, wage ich daher zu bezweifeln.
Grundsätzlich ist eine einfache Steuererklärung auch kein Hexenwerk und lässt sich ganz einfach selber machen. Dafür braucht es keinen Steuerberater oder ähnliches (außer du bist z. B. selbständig, aber das liest sich jetzt nicht so).
Woher hast du denn die Bescheinigung, die du dem IV vorgelegt hast? Was bei mir Fragen aufwirft ist, dass du einerseits chronisch krank bist, andererseits aber seit Jahren nicht beim Arzt warst. Wie geht das zusammen?
Bei den meisten Sachen ist es tatsächlich so, dass du dich selber informieren musst. Der IV/TH ist nicht dein Berater in Sachen Insolvenz, dessen Aufgabe ist, das gepfändete Geld zu verwalten und an die Gläubiger zu verteilen. Allerdings fordert dich auch in gewissen Angelegenheiten dazu auf, Unterlagen vorzulegen.
Viele IV machen die Steuererklärung für den Schuldner, der muss dann halt die nötigen Unterlagen vorlegen. Ich durfte meine selber machen. Nachdem du allem Anschein nach ja kein steuerpflichtiges Einkommen hattest, macht die Steuererklärung wenig Sinn (zumindest in meiner Logik, kann aber auch sein, dass man die trotzdem machen kann/soll/muss). Hättest du diese also machen müssen, hättest du dafür zumindest eine Info vom IV erhalten. Dass dir deswegen die RSB versagt wird, wage ich daher zu bezweifeln.
Grundsätzlich ist eine einfache Steuererklärung auch kein Hexenwerk und lässt sich ganz einfach selber machen. Dafür braucht es keinen Steuerberater oder ähnliches (außer du bist z. B. selbständig, aber das liest sich jetzt nicht so).
Woher hast du denn die Bescheinigung, die du dem IV vorgelegt hast? Was bei mir Fragen aufwirft ist, dass du einerseits chronisch krank bist, andererseits aber seit Jahren nicht beim Arzt warst. Wie geht das zusammen?
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Re: Kein Plan von Insolvenz, Einkommenssteuererklärung Pflicht?
Die Pflicht zur Steuererklärung hat m.W. nichts mit einem Insolvenzverfahren zu tun,FantaLemon hat geschrieben: ↑2. Jun 2021, 20:09 ...
Jetzt lese ich z.B. im Internet, dass es Pflicht ist während der Insolvenz eine Steuererklärung zu machen.
...
sondern ergibt sich aus dem EStG, lies dazu zB hier
https://www.steuern.de/steuererklaerung-pflicht.html
oder hier
https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommen ... %C3%A4rung
Dein Insolvenzverwalter interessiert sich nur für die Erstattung,
WENN Du was vom Finanzamt zurück bekommen solltest
(aber wer keine Steuern zahlt, kann -im Regelfall- auch keine zurückbekommen.
Es sei denn, Du bist an solchen "Cum-Ex"-Geschäften beteiligt).
Woher hattest Du denn die alte Bescheinigung und wie sah die aus ?FantaLemon hat geschrieben: ↑2. Jun 2021, 20:09 ...
wo kann ich eine neue Bescheinigung bekommen bzw. wie muss die aussehen?
...
Ist man in einem Insolvenzverfahren, dann könnte man mal einen Blick in die Insolvenzordung tun, z,B. hier:
https://dejure.org/gesetze/InsO
Wichtig ist da für den Insolaner zB der §295 mit den 'Obliegenheiten des Schuldners',
also seinen Pflichten, die er zu erfüllen hat, wenn er die 'Restschuldbefreiung' bekommen will.
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Re: Kein Plan von Insolvenz, Einkommenssteuererklärung Pflicht?
In Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter nach § 34 Abs. 3 AO die steuerlichen Pflichten des Schuldners zu erfüllen (siehe auch § 155 InsO). Allerdings beschränkt sich das auf die Fälle, wo der Schuldner auch verpflichtet wäre, eine Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt einzureichen.
das dürfte bei Ihnen garnicht der Fall sein, denn sonst hätten Sie ja wahrscheinlich längst eine dementsprechende Aufforderung des Finanzamtes erhalten. Wenn Sie in dem betreffenden Zeitraum nicht lohnsteuerpflichtig gearbeitet haben und keine einkommenssteuerpflichtigen Einnahmen hatten (wie z.B. Mieteinnahmen), sind sie auch nicht verpflichtet.
Die für die Steuererklärung erforderlichen Informationen und benötigten Unterlagen müssten Sie jedoch dem Insolvenzverwalter auf Verlangen im Rahmen Ihrer Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nach § 97 herauszugeben. Da der Verwalter Sie jedoch noch nie aufgefordert hat, müssen Sie derzeit auch nix machen. Nur wenn Sie dieser Aufforderung nicht nachkämen, würde Ihnen ggfs. (bei Antrag eines Gläubigers, der nahezu nie folgt) die Versagung der RSB drohen.
Des Weiteren müssen Sie im Grundsatz während des Insolvenzverfahrens eine angemessene Tätigkeit ausüben. Da geht es nach Ihrer Ausbildung etc. und natürlich auch nach Ihrem Gesundheitszustand. Niemand muss eine Vollzeitstelle ausüben, wenn er dazu gesundheitlich nicht in der Lage ist. das ist aber am Ende eher eine Beweisfrage. Bei Ihnen scheint es ja ruhig zu verlaufen ( der Insoverwalter meldet sich nicht, Gläubiger scheinen Ihnen auch keine Schreiben zuzusenden). Um sicher zu gehen, sollten Sie halt sich konkret von einem Arzt bescheinigen lassen, dass Sie eine Vollzeitstelle nicht ausüben können und diese aufbewahren.
Hinsichtlich Ihrer Pflichten können Sie diese zum Einen aus dem Gesetz lesen, Sie erhalten jedoch eigentlich von den meisten Gerichten bestimmte Merkblätter. Im Grunde -ganz einfach gesagt- müssen Sie den Aufforderungen des Insolvenzverwalters und des Gerichts folgen. Da geht es meist um Auskünfte zu Ihren Vermögensverhältnissen. Und im Grundsatz müssen Sie alle Änderungen auch von selbst an diese beiden Stellen melden (Umzug, neuer Arbeitgeber, oder neue Lohn-,Einkommensauszahlungsstelle).
das dürfte bei Ihnen garnicht der Fall sein, denn sonst hätten Sie ja wahrscheinlich längst eine dementsprechende Aufforderung des Finanzamtes erhalten. Wenn Sie in dem betreffenden Zeitraum nicht lohnsteuerpflichtig gearbeitet haben und keine einkommenssteuerpflichtigen Einnahmen hatten (wie z.B. Mieteinnahmen), sind sie auch nicht verpflichtet.
Die für die Steuererklärung erforderlichen Informationen und benötigten Unterlagen müssten Sie jedoch dem Insolvenzverwalter auf Verlangen im Rahmen Ihrer Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nach § 97 herauszugeben. Da der Verwalter Sie jedoch noch nie aufgefordert hat, müssen Sie derzeit auch nix machen. Nur wenn Sie dieser Aufforderung nicht nachkämen, würde Ihnen ggfs. (bei Antrag eines Gläubigers, der nahezu nie folgt) die Versagung der RSB drohen.
Des Weiteren müssen Sie im Grundsatz während des Insolvenzverfahrens eine angemessene Tätigkeit ausüben. Da geht es nach Ihrer Ausbildung etc. und natürlich auch nach Ihrem Gesundheitszustand. Niemand muss eine Vollzeitstelle ausüben, wenn er dazu gesundheitlich nicht in der Lage ist. das ist aber am Ende eher eine Beweisfrage. Bei Ihnen scheint es ja ruhig zu verlaufen ( der Insoverwalter meldet sich nicht, Gläubiger scheinen Ihnen auch keine Schreiben zuzusenden). Um sicher zu gehen, sollten Sie halt sich konkret von einem Arzt bescheinigen lassen, dass Sie eine Vollzeitstelle nicht ausüben können und diese aufbewahren.
Hinsichtlich Ihrer Pflichten können Sie diese zum Einen aus dem Gesetz lesen, Sie erhalten jedoch eigentlich von den meisten Gerichten bestimmte Merkblätter. Im Grunde -ganz einfach gesagt- müssen Sie den Aufforderungen des Insolvenzverwalters und des Gerichts folgen. Da geht es meist um Auskünfte zu Ihren Vermögensverhältnissen. Und im Grundsatz müssen Sie alle Änderungen auch von selbst an diese beiden Stellen melden (Umzug, neuer Arbeitgeber, oder neue Lohn-,Einkommensauszahlungsstelle).
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Re: Kein Plan von Insolvenz, Einkommenssteuererklärung Pflicht?
@Käsebrot:
Ich hatte damals 2 Gutachten vom Gesundheitsamt.
Ich habe die Erfahrung gemacht, wenn ich zum Arzt gehe und mich auf gut Glück behandeln lasse (muss man leider so sagen, da meine Erkrankung sehr selten ist und einfach kein Arzt Ahnung davon hat), dass es mir dann nur noch schlechter geht. Seitdem ich mich von Ärzten fern halte geht es mir gesundheitlich deutlich besser. Am besten hilft mir viel Bewegung und wenig Stress.
@MrsRob.:
Ich hatte damals 2 Gutachten vom Gesundheitsamt.
@Graf Wadula:
Das Problem ist, dass mir so eine Bescheinigung wohl kaum ein Arzt ausfüllen wird. Bei Allgemeinmedizinern scheitert es schon daran, dass die gar keine neuen Patienten/Kunden aufnehmen.
Davon abgesehen muss ich auch mal sagen: Bei vielen Vollzeitstellen würde ich weniger verdienen als bei meiner aktuellen 2/3-Stelle.
Ich hatte damals 2 Gutachten vom Gesundheitsamt.
Ich habe die Erfahrung gemacht, wenn ich zum Arzt gehe und mich auf gut Glück behandeln lasse (muss man leider so sagen, da meine Erkrankung sehr selten ist und einfach kein Arzt Ahnung davon hat), dass es mir dann nur noch schlechter geht. Seitdem ich mich von Ärzten fern halte geht es mir gesundheitlich deutlich besser. Am besten hilft mir viel Bewegung und wenig Stress.
@MrsRob.:
Ich hatte damals 2 Gutachten vom Gesundheitsamt.
@Graf Wadula:
Das Problem ist, dass mir so eine Bescheinigung wohl kaum ein Arzt ausfüllen wird. Bei Allgemeinmedizinern scheitert es schon daran, dass die gar keine neuen Patienten/Kunden aufnehmen.
Davon abgesehen muss ich auch mal sagen: Bei vielen Vollzeitstellen würde ich weniger verdienen als bei meiner aktuellen 2/3-Stelle.
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Re: Kein Plan von Insolvenz, Einkommenssteuererklärung Pflicht?
Ich habe keine Ahnung, wie oft es im "real life" tatsächlich vorkommt, dass ein Gläubiger einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellt - und dann damit auch tatsächlich durchkommt. Ich vermute einfach mal, sooo oft kommt das gar nicht vor ?
(Da müßte ja schon ein Gläubiger einen besonderen 'Rochus' auf seinen Schuldner haben.)
Für alle Fälle könntest Du aber dennoch mögliche Nachweise darüber aufheben
(" ... Vollzeit weniger Verdienst als 2/3-Stelle ..."),
dazu ebenso wenigstens die alten Atteste vom Gesundheitsamt,
wenn Du Dir aktuell keine neuen beschaffen willst.
Hast Du jetzt mit Deiner 2/3-Stelle denn pfändbares Einkommen?
(Da müßte ja schon ein Gläubiger einen besonderen 'Rochus' auf seinen Schuldner haben.)
Für alle Fälle könntest Du aber dennoch mögliche Nachweise darüber aufheben
(" ... Vollzeit weniger Verdienst als 2/3-Stelle ..."),
dazu ebenso wenigstens die alten Atteste vom Gesundheitsamt,
wenn Du Dir aktuell keine neuen beschaffen willst.
Hast Du jetzt mit Deiner 2/3-Stelle denn pfändbares Einkommen?
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Re: Kein Plan von Insolvenz, Einkommenssteuererklärung Pflicht?
Genau so ist es. Kommt sehr selten vor; gerade die Versagung wegen nicht angemessener Erwerbstätigkeit.MrsRob hat geschrieben: ↑3. Jun 2021, 11:06 Ich habe keine Ahnung, wie oft es im "real life" tatsächlich vorkommt, dass ein Gläubiger einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellt - und dann damit auch tatsächlich durchkommt. Ich vermute einfach mal, sooo oft kommt das gar nicht vor ?
(Da müßte ja schon ein Gläubiger einen besonderen 'Rochus' auf seinen Schuldner haben.
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Re: Kein Plan von Insolvenz, Einkommenssteuererklärung Pflicht?
Was ist denn ein häufigerer Grund für einen Versagungsantrag gem. § 290 ?
(gem. § 290 kann ja NUR ein Gläubiger so einen Antrag stellen, der seine Forderungen auch angemeldet hat, der Insolvenzverwalter / Treuhänder ja nicht).
Man kann sich ja aber nur schwer eine Situation vorstellen,
wonach ein Gläubiger ohne Mitwirkung des IV Kenntnis von einem der sieben Sachverhalte hätte, die im 290 gelistet sind ...
(gem. § 290 kann ja NUR ein Gläubiger so einen Antrag stellen, der seine Forderungen auch angemeldet hat, der Insolvenzverwalter / Treuhänder ja nicht).
Man kann sich ja aber nur schwer eine Situation vorstellen,
wonach ein Gläubiger ohne Mitwirkung des IV Kenntnis von einem der sieben Sachverhalte hätte, die im 290 gelistet sind ...
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Re: Kein Plan von Insolvenz, Einkommenssteuererklärung Pflicht?
Die häufigsten Gründe sind Nr. 5 (Verletzung der Auskunftspflichten), dort natürlich am häufigsten, dass entweder sich jemand im Verfahren gar nicht mehr auf Anfragen der Verwalter oder des Gerichts meldet.
Des Weiteren ist der 6 etwas häufiger (meist, weil der Schuldner einen Gläubiger nicht im Gläubigerverzeichnis aufgeführt hat). Insgesamt ist die Zahl der Versagungsanträge aber eher gering. Die meisten "Ängste" (auch hier im Forum) sind unbegründet. nahezu immer sind es entweder bestimmte Gläubiger (die das aus Prinzip beantragen) oder es gab bereits vorher extrem viel Ärger zwischen Schuldner und einem Gläubiger.
Des Weiteren ist der 6 etwas häufiger (meist, weil der Schuldner einen Gläubiger nicht im Gläubigerverzeichnis aufgeführt hat). Insgesamt ist die Zahl der Versagungsanträge aber eher gering. Die meisten "Ängste" (auch hier im Forum) sind unbegründet. nahezu immer sind es entweder bestimmte Gläubiger (die das aus Prinzip beantragen) oder es gab bereits vorher extrem viel Ärger zwischen Schuldner und einem Gläubiger.
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Re: Kein Plan von Insolvenz, Einkommenssteuererklärung Pflicht?
Danke für Deine informativen Antworten hier, Graf Wadula.
Eine Frage noch dazu:
Im § 290 steht ja, dass nur Gläubiger einen Versagungsantrag stellen können, die ihre Forderungen angemeldet haben (plus ...) - wie ist es denn, wenn ein Gläubiger zwar "angemeldet" (resp. anmelden wollte), der IV dessen Forderung aber bestritten hat ("zu alt, nicht tituliert ...", ich weiß nicht mehr genau, was der Grund des Bestreitens seitens des IV war), darf so ein Gläubiger auch einen Versagungsantrag stellen?
Wenn "nein", kann er dann erfahren, welche Gläubiger in der Tabelle aufgenommen sind ?
(um einen von ihnen ggf. zu kontaktieren, um ihn zu einem Versagungsantrag zu bewegen ?)
Hier gibt es so einen Gläubiger (dessen Forderung vom IV bestritten wurde), dem so etwas zuzutrauen wäre. Der IV hat sich quasi schon beschwert, dass dieser Gläubiger ihn schon wiederholt angerufen habe ("man möge private Streitereien doch bitte auch 'privat' austragen und ihn nicht damit behelligen ...").
Eine Frage noch dazu:
Im § 290 steht ja, dass nur Gläubiger einen Versagungsantrag stellen können, die ihre Forderungen angemeldet haben (plus ...) - wie ist es denn, wenn ein Gläubiger zwar "angemeldet" (resp. anmelden wollte), der IV dessen Forderung aber bestritten hat ("zu alt, nicht tituliert ...", ich weiß nicht mehr genau, was der Grund des Bestreitens seitens des IV war), darf so ein Gläubiger auch einen Versagungsantrag stellen?
Wenn "nein", kann er dann erfahren, welche Gläubiger in der Tabelle aufgenommen sind ?
(um einen von ihnen ggf. zu kontaktieren, um ihn zu einem Versagungsantrag zu bewegen ?)
Hier gibt es so einen Gläubiger (dessen Forderung vom IV bestritten wurde), dem so etwas zuzutrauen wäre. Der IV hat sich quasi schon beschwert, dass dieser Gläubiger ihn schon wiederholt angerufen habe ("man möge private Streitereien doch bitte auch 'privat' austragen und ihn nicht damit behelligen ...").
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