Vergleich

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Schuldner123
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Re: Vergleich

Beitrag von Schuldner123 »

Naja, eine Privatinsolvenz dauert 3 Jahre. Also bekommen die Null Euro von mir, wenn die sich auf das Angebot nicht einlassen. Und da ich die nächsten 3 Jahre nicht berufstätig bin, gibt es auch nichts zu pfänden.
Da ist eine Einkalzahlung meiner Meinung nach ziemlich interessant.
Außerdem entscheidet doch auch ein Richter und kann die Gläubiger zwingen?

Naja, such ich mir wohl nochmal nen Schuldnerberater.
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imker
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Re: Vergleich

Beitrag von imker »

Wie hoch sind die Schulden?
Wieviel willst dem guten Berater zahlen?

Die Ersetzung einer Zustimmung erfolgt nur bei einer qualifizierten Zustimmungsquote von mehr als 50% oder was schreibt das Netz der Wissenden dazu?
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Schuldner123
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Re: Vergleich

Beitrag von Schuldner123 »

imker hat geschrieben: 31. Mai 2021, 14:56 Wie hoch sind die Schulden?
Wieviel willst dem guten Berater zahlen?

Die Ersetzung einer Zustimmung erfolgt nur bei einer qualifizierten Zustimmungsquote von mehr als 50% oder was schreibt das Netz der Wissenden dazu?
ca. 40t€
Keine Ahnung, 500-1000€?
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Käsebrot
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Re: Vergleich

Beitrag von Käsebrot »

Der Gläubiger kann 30 (in Worten DREISSIG!) Jahre vollstrecken. Das heißt, dass in den drei Jahren, die du eben noch kein großartig verwertbares Einkommen hast, lediglich Punkte auf dem Zinsenkonto sammelst.

Ob eine Einmalzahlung wirklich interessant ist, kannst weder du noch einer von uns hier seriös bewerten, weil Gläubiger anders ticken. Warum soll er auf 70-75% seiner Summe verzichten, wenn du in ein paar Jahren alles zahlen könntest? Dann wartet er evtl. lieber, bevor er sich darauf einlässt.
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Camper
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Re: Vergleich

Beitrag von Camper »

Bin da bei Imker,

Zustimmungsersetzung nur bei Kopf- sowie Summenmehrheit in einem Vergleich.

Du schreibst unter anderem, dass bei deinen Schulden auch Studienkredite wären.
Hast du bereits ein abgeschlossenes Studium?
Dann wäre das mit der Inso und einem Zweitstudium wiederum auch nicht so einfach.
Im Insolvenzverfahren gilt die Erwerbsobliegenheit, d.h. du müsstes in deinem Beruf oder einem diesem angemessen bezahlten Beruf arbeiten gehen bzw. dich entsprechend bewerben.

Von daher mein Rat, wende dich bzgl. deines Vergleichswunsches an eine caritative Schuldnerberatung und lass dich beraten, was geht und was nicht.
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imker
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Re: Vergleich

Beitrag von imker »

so ein "gedachter" Berater als Anwalt ist auf der Bais des RVG bei 40.000 EUR Schuldengehalten, seine Gebühren bei einer erfolgreichen Einigung mit knapp 4.000 EUR abzurechnen

Gläubigervertreter "fürchten" die ankündigung eines Insolvenzantrages überhaupt nicht, das ist für die im Regelfall Dampfbäckerei....Antrag stellen und dann Insolvenzplan vorlegen wäre der sicherste und schnellste Weg

Und zu einem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan gehören Gläubiger, die den Plan mehrheitlich unterstützen, da kann ein Anwalt als Berater nicht wirklich helfen.
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Re: Vergleich

Beitrag von Witwe Bolte »

imker hat geschrieben: 1. Jun 2021, 07:58 so ein "gedachter" Berater als Anwalt ist auf der Bais des RVG bei 40.000 EUR Schuldengehalten, seine Gebühren bei einer erfolgreichen Einigung mit knapp 4.000 EUR abzurechnen
...
Kann man das "bei einer erfolgreichen Einigung" wirklich rechtssicher vereinbaren ?

Ich dachte bisher, Anwälte bekommen kein Erfolgs-Honorar,
sondern ein Tätigkeits-Honorar ?

Sprich: Die Rechnung kommt, auch wenn die Verhandlungen nicht erfolgreich waren.
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Käsebrot
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Re: Vergleich

Beitrag von Käsebrot »

MrsRob hat geschrieben: 1. Jun 2021, 09:38
imker hat geschrieben: 1. Jun 2021, 07:58 so ein "gedachter" Berater als Anwalt ist auf der Bais des RVG bei 40.000 EUR Schuldengehalten, seine Gebühren bei einer erfolgreichen Einigung mit knapp 4.000 EUR abzurechnen
...
Kann man das "bei einer erfolgreichen Einigung" wirklich rechtssicher vereinbaren ?

Ich dachte bisher, Anwälte bekommen kein Erfolgs-Honorar,
sondern ein Tätigkeits-Honorar ?

Sprich: Die Rechnung kommt, auch wenn die Verhandlungen nicht erfolgreich waren.
Das stimmt schon, allerdings ist die Grundlage der Berechnung des Honorars die Höhe des Streit- bzw. Gegenstandswerts. Wenn er gewillt ist, das klein zu rechnen und so dem Mandanten entgegen zu kommen, legt der die Vergleichssumme zu Grunde. Ansonsten ist des eben die tatsächliche Höhe der Schulden.
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imker
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Re: Vergleich

Beitrag von imker »

DANKE für die Klarstellung, Käsebrot.

im Club der .. mach ich gern mit: Ohne Vergleich kein Erfolg und keine Vergleichsbegührt, Mrs. Rob.
und Erfolgshonorare sind rechssicher zu vereinbaren. Das sieht das RVG inzwischen so vor.
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