Neu und verunsichert

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Bernd111
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Bernd111 »

Neben dieser Frage habe ich noch eine weitere... der Einfachheithalber habe ich die Stelle einmal abfotografiert...

Angekreuzt ist: "Es wird angeordnet, dass". Bei den darauf folgenden Möglichkeiten ist jedoch nichts angekreuzt? Was soll ich tun?

Der GV hat mir den PfÜB ohne klingeln in den Briefkasten gelegt. Hatte ihn also nicht gesprochen sonst hätte ich gefragt.
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insolaner
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von insolaner »

Bernd111 hat geschrieben: 26. Mai 2021, 10:40 Meine Frage ist also noch immer, ob ich, auch wenn der PfÜB mein Gehaltskonto (bei einer völlig anderen Bank) gar nicht beinhaltet, verpflichtet bin, mein Gehaltskonto dem Gläubiger jetzt zu melden?
steht das irgendwo? Nein. Also nicht.
Bernd111 hat geschrieben: 26. Mai 2021, 10:52 Angekreuzt ist: "Es wird angeordnet, dass". Bei den darauf folgenden Möglichkeiten ist jedoch nichts angekreuzt? Was soll ich tun?
das, was angekreuzt ist. Nichts.
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Bernd111
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Bernd111 »

Okay, ich danke euch :)
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Bernd111
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Bernd111 »

So ihr Lieben,

gestern war der Tag, auf den ich seit über zwei Jahren gewartet habe: gestern war mein Schlusstermin!

Seit über zwei Jahren, und seit 6 Wochen im intensiven Maße, schaue ich aufgeregt zum Briefkasten mit der Befürchtung, es könnte ein Brief vom Insolvenzgericht drin liegen, welches ich aufgrund eines Versagungsantrags eines Gläubigers erhalten haben könnte.

Bis jetzt kam aber ein solches Schreiben nicht. Ich hoffe, dass es in den nächsten zwei Wochen dabei bleibt bzw. dass kein Gläubiger einen solchen Antrag "kurz vor knapp" eingereicht hat.
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Elli
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Elli »

Ich drücke die Daumen!!
Ich bin genau an dem Punkt an dem Du vor drei Jahren warst, die Beiträge gelesen und mich und meine Ängste sofort wiedererkannt. Ich habe diesen Monat die Zahlungen eingestellt…🫣.
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Bernd111
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Bernd111 »

Frage:

Da nach § 290 Inso erst NACH dem Schlusstermin über einen Versagungsantrag entschieden wird, wäre es in der Praxis möglich, dass das ein Schuldner (zwecks Stellungnahme) erst nach dem Schlusstermin zum ersten Mal von einem solchen Antrag Kenntnis erlangt?
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Bernd111
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Bernd111 »

Gestern ein Schreiben vom Amtsgericht zur Kenntnisnahme nach Ablauf des Schlusstermins bekommen:

- KEINE Einwände gegen die Schlussrechnung
- KEINE Einwände gegen das Verteilungsverzeichnis
- KEINE Anträge auf Versagung

Jetzt noch hopp hopp die Schlussverteilung und dann ab in die Wohlverhaltensphase.

Ich freu mich! Heute werde ich gut schlafen können :-). Kann mich noch sehr gut an meinen ersten Text auf Seite 1 erinnern. :roll:
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tidus82
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von tidus82 »

Mega! ❤️ ich freu mich für dich 😊
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