Insolvenz ja oder nein?
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Insolvenz ja oder nein?
Hallo,
ich betreue eine alleinerziehende Flüchtlingsmutter mit 2 Kindern + aktuell Schwangerschaft. Aufgrund Sprachbarrieren kam es vor ein paar Jahren zu Miet- und Unterhaltsschulden, gesamt ca 8-9000€. Die Mietschulden zahlt sie seit 3 Jahren mit 50€ mtl ab. Nun will das Jugendamt auch Ratenzahlung für Unterhaltsrückzahlung. Es gibt ein P-Konto, aber die Frau hat Angst. Sie ist auch nicht in der Lage, zusätzlich zu dem, was sie jetzt schon mtl. zahlt, mehr zu leisten. Als Alleinerziehende von 3 Kindern wird sie vermutlich in den nächsten Jahren außer sozialen Leistungen kein Einkommen haben und auch nur im unteren Lohnniveau arbeiten können.
Macht es Sinn, einen Antrag auf Insolvenz zu stellen?
Danke für Antworten.
ich betreue eine alleinerziehende Flüchtlingsmutter mit 2 Kindern + aktuell Schwangerschaft. Aufgrund Sprachbarrieren kam es vor ein paar Jahren zu Miet- und Unterhaltsschulden, gesamt ca 8-9000€. Die Mietschulden zahlt sie seit 3 Jahren mit 50€ mtl ab. Nun will das Jugendamt auch Ratenzahlung für Unterhaltsrückzahlung. Es gibt ein P-Konto, aber die Frau hat Angst. Sie ist auch nicht in der Lage, zusätzlich zu dem, was sie jetzt schon mtl. zahlt, mehr zu leisten. Als Alleinerziehende von 3 Kindern wird sie vermutlich in den nächsten Jahren außer sozialen Leistungen kein Einkommen haben und auch nur im unteren Lohnniveau arbeiten können.
Macht es Sinn, einen Antrag auf Insolvenz zu stellen?
Danke für Antworten.
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Re: Insolvenz ja oder nein?
Eine Privatinsolvenz für die Mietschulden macht auf jeden Fall Sinn, da die betreute Person in den nächsten 3 Jahren ihre Schulden nicht begleichen kann.
Wenn ich es richtig gelesen habe, dann ist eine Restschuldbefreiung für die Unterhaltsschulden aber nicht möglich.
Wenn ich es richtig gelesen habe, dann ist eine Restschuldbefreiung für die Unterhaltsschulden aber nicht möglich.
Ich empfehle dir auf jeden Fall eine Schuldnerberatung der Caritas, Diakonie oder ähnliche Einrichtung aufzusuchen.Werde ich meine Unterhaltsschulden durch die Restschuldbefreiung los, wenn ich Privatinsolvenz beantrage?
Nein. Zwar ist eine Restschuldbefreiung nach der Privatinsolvenz möglich. Diese gilt aber nicht für Unterhaltsschulden.
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Re: Insolvenz ja oder nein?
Aber gilt das nicht nur für vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahlten Unterhalt?Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: ↑23. Mai 2021, 08:29
Nein. Zwar ist eine Restschuldbefreiung nach der Privatinsolvenz möglich. Diese gilt aber nicht für Unterhaltsschulden.
Wenn das Einkommen zu gering war, um überhaupt Unterhalt zahlen zu können, greift da doch auch die Privatinsolenz.
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Re: Insolvenz ja oder nein?
So wie ich das verstehe, hat sie Unterhalt bekommen, der ihr nicht zugestanden wäreShopgirl hat geschrieben: ↑23. Mai 2021, 16:33Aber gilt das nicht nur für vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahlten Unterhalt?Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: ↑23. Mai 2021, 08:29
Nein. Zwar ist eine Restschuldbefreiung nach der Privatinsolvenz möglich. Diese gilt aber nicht für Unterhaltsschulden.
Wenn das Einkommen zu gering war, um überhaupt Unterhalt zahlen zu können, greift da doch auch die Privatinsolenz.
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Re: Insolvenz ja oder nein?
dann soll sie halt drei Jahre warten und danach den Insolvenzantrag stellen
Wenn der Anspruch auf Rückzahlung wegen einfacher Rückforderung "nur" mit einem Verwaltungsakt tituliert wurde, ist der Schadensersatzanspruch wegen eines Betruges bei der Antragstellung, mit großer Wahrscheinlichkeit verjährt
Wenn der Anspruch auf Rückzahlung wegen einfacher Rückforderung "nur" mit einem Verwaltungsakt tituliert wurde, ist der Schadensersatzanspruch wegen eines Betruges bei der Antragstellung, mit großer Wahrscheinlichkeit verjährt
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Re: Insolvenz ja oder nein?
So wie ich das verstehe, hat sie Unterhalt bekommen, der ihr nicht zugestanden wäre
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Das Jobcenter hatte sie aufgefordert, Unterhaltsvorschuß zu beantragen. Auf Familienzusammenführung wird seit 5 J. gewartet. Dann sollte sie den U-Vorschuß zurückzahlen. Insgesamt Fehler des Jobcentrs.
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Das Jobcenter hatte sie aufgefordert, Unterhaltsvorschuß zu beantragen. Auf Familienzusammenführung wird seit 5 J. gewartet. Dann sollte sie den U-Vorschuß zurückzahlen. Insgesamt Fehler des Jobcentrs.
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Re: Insolvenz ja oder nein?
... und bei dem Antrag auf Unterhaltsvorschuss wurde alles richtig angegeben und nicht versehentlich schon die Familienzusammenführung als erfolgt dargestellt???
Nun - wenn das so ist, will das Jobcenter auch Geld zurück, weil die Kinder nicht da waren? Oder muss das Jobcenter nachzahlen, weil der Unterhaltsvorschuss nicht "geschuldet" war, aber den Anspruch dann zu Unrecht gemindert hat??
Klingt etwas sehr ungewöhnlich.
Nun - wenn das so ist, will das Jobcenter auch Geld zurück, weil die Kinder nicht da waren? Oder muss das Jobcenter nachzahlen, weil der Unterhaltsvorschuss nicht "geschuldet" war, aber den Anspruch dann zu Unrecht gemindert hat??
Klingt etwas sehr ungewöhnlich.
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Re: Insolvenz ja oder nein?
Mutter und Kinder sind in D, Vater ist im Sudan. Da die Eltern miteinander im telefonischen Kontakt sind (die Beziehung also besteht) hatte die Mutter keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuß, obwohl das JC sie dazu aufgefordert hatte. Sie hat deshalb ca 1 Jahr UHV zu Unrecht bekommen und muß das zurück zahlen.
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Re: Insolvenz ja oder nein?
Und das Jobcenter muss die Rückzahlung nicht übernehmen?!
Ich gehe mal davon aus, dass das Jobcenter aus diesem Grund auch weniger an die Dame bezahlt hat. Wenn dies nun verkehrt war, dann kann sie doch nicht verantwortlich gemacht werden?!
Ich gehe mal davon aus, dass das Jobcenter aus diesem Grund auch weniger an die Dame bezahlt hat. Wenn dies nun verkehrt war, dann kann sie doch nicht verantwortlich gemacht werden?!
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Re: Insolvenz ja oder nein?
Doch, genauso ist es. Sie hat weniger Geld vom JC in der Zeit kommen. Sie kann nichts machen, außer das Geld zurück zahlen. Ich dachte nun, mit einem Insolvenzverfahren könnte sie daraus kommen.Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: ↑23. Mai 2021, 20:36 Und das Jobcenter muss die Rückzahlung nicht übernehmen?!
Ich gehe mal davon aus, dass das Jobcenter aus diesem Grund auch weniger an die Dame bezahlt hat. Wenn dies nun verkehrt war, dann kann sie doch nicht verantwortlich gemacht werden?!
Die Mietschulden gehen auch eigentlich auf das JC zurück. Bei Landsleuten hat das JC die Miete direkt an den Vermieter gezahlt. Bei ihr nicht. Die Frau hat das nicht gewußt (Sprachprobleme). Es gibt hier aber keinen Titel, und sie zahlt mtl. 50€ zurück.
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