@golem wg. Anfrage Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2021
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@golem wg. Anfrage Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2021
Da ich im Praktikerforum als Nichtpraktiker nicht antworten kann, versuche ich es mal auf diesem Weg.
Ich hab mir den Spass gemacht mal beim Bundesjustizministerium nachzufragen und tatsächlich auch eine Antwort erhalten. Die neuen Freigrenzen werden im Laufe des Juni bekannt gegeben.Da freut sich doch jeder Gläubiger, vorallem die wirklich „Grossen“ (Konzerne, Arbeitsagentur, Krankenkasse, Deutsche Rentenversicherung) rechtzeitig und mit genügend Vorlauf vor den Auszahlungen für Juli Bescheid zu wissen.
Ich hab mir den Spass gemacht mal beim Bundesjustizministerium nachzufragen und tatsächlich auch eine Antwort erhalten. Die neuen Freigrenzen werden im Laufe des Juni bekannt gegeben.Da freut sich doch jeder Gläubiger, vorallem die wirklich „Grossen“ (Konzerne, Arbeitsagentur, Krankenkasse, Deutsche Rentenversicherung) rechtzeitig und mit genügend Vorlauf vor den Auszahlungen für Juli Bescheid zu wissen.
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Re: @golem wg. Anfrage Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2021
Hi mucel,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "@golem wg. Anfrage Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2021" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "@golem wg. Anfrage Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2021" geschaut?
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Re: @golem wg. Anfrage Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2021
Hallo mucel,
vielen Dank für Deinen Sportsgeist und Deine Rückmeldung. Du hast recht, das wird wohl einige Nachberechnungen geben...
Gruß
golem
vielen Dank für Deinen Sportsgeist und Deine Rückmeldung. Du hast recht, das wird wohl einige Nachberechnungen geben...
Gruß
golem
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Re: @golem wg. Anfrage Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2021
Hab heute das da gefunden :
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav ... 2&nohist=1
Hoffe der Link funktioniert
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav ... 2&nohist=1
Hoffe der Link funktioniert
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Re: @golem wg. Anfrage Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2021
Ja, habe ich auch vorhin gesehen.
Der DRV müssen die Werte allerdings noch früher bekannt gewesen sein. Hab die Tage einen per De-Mail versandten Bescheid von letztem Samstag (15.05.) gesehen, in dem die neuen Beträge bereits berücksichtigt waren.
Der DRV müssen die Werte allerdings noch früher bekannt gewesen sein. Hab die Tage einen per De-Mail versandten Bescheid von letztem Samstag (15.05.) gesehen, in dem die neuen Beträge bereits berücksichtigt waren.
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Re: @golem wg. Anfrage Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2021
nun ist die Tabelle veröffentlicht worden....
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Re: @golem wg. Anfrage Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2021
joa, zusammen mit dem "Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung"...
Einzelperson steigt auf 1252,64 monatlich - lt. Tabelle sind 1259,99 bei 0 EUR pfändbar!
Zur Vereinfachung könnte man durchaus mit diesen Beträgen auch beim ALG2 rechnen *träum* - das wäre mal sinnvoll - aber ich schweife ab...
Einzelperson steigt auf 1252,64 monatlich - lt. Tabelle sind 1259,99 bei 0 EUR pfändbar!
Zur Vereinfachung könnte man durchaus mit diesen Beträgen auch beim ALG2 rechnen *träum* - das wäre mal sinnvoll - aber ich schweife ab...
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Re: @golem wg. Anfrage Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2021
Nun ja, viele 'Hartzies' wären vermutlich auch schon glücklich mit dem 'Grundfreibetrag'
gem. EStG § 32a = 812,- € / Monat (x12= 9.744,- pa) ...
... aber "Arbeitengehen" muss sich in Deutschland ja schließlich lohnen !
(nach dem Motto: Wer keine Arbeit hat, der will ja auch keine)
812,- € runtergerechnet pro Std. heißt, Vater Staat nimmt sich von jedem Verdienst
über ca. 5,-€/Std. (bei 38 Std./Woche) seinen Teil ...
... und warum liegen wir (in D) mit Spitzensteuersatz von 42% im EU-Vergleich
nochmal im unteren Bereich ?
gem. EStG § 32a = 812,- € / Monat (x12= 9.744,- pa) ...
... aber "Arbeitengehen" muss sich in Deutschland ja schließlich lohnen !
(nach dem Motto: Wer keine Arbeit hat, der will ja auch keine)
812,- € runtergerechnet pro Std. heißt, Vater Staat nimmt sich von jedem Verdienst
über ca. 5,-€/Std. (bei 38 Std./Woche) seinen Teil ...
... und warum liegen wir (in D) mit Spitzensteuersatz von 42% im EU-Vergleich
nochmal im unteren Bereich ?
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Re: @golem wg. Anfrage Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2021
Da habe ich jetzt aber den einen oder anderen Zweifel, dass die ALG2 Empfänger da glücklich wären.
In dem Grundfreibetrag ist nämlich neben dem Lebensunterhalt, was beim ALG2 Empfänger der Regelsatz von 446 Euro sind, auch die (pauschale) Miete enthalten die der Staat dem Steuerzahler „großzügig“ einräumt. Die Gegenden, in denen man für 366 Euro monatlich inkl. aller Nebenkosten eine Wohnung bekommt, dürften mittlerweile sehr rar sein.
Ich fände es eher angemessen, würde der Staat jedem steuerfrei und sozialabgabenfrei belassen, was die vergleichbaren ALG 2 Empfänger steuer- und sozialabgabenfrei erhalten.
Wäre ich ALG 2 Empfänger, wären das für Warmmiete 725 Euro (bis zu 850 Euro werden hier für Singles anerkannt) + Regelsatz 446 Euro = 1.171 Euro monatlich bzw. 14.052 Euro jährlich.
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Re: @golem wg. Anfrage Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2021
Zumal ALG II-Empfänger immer auch krankenversichert sind. Das „Taschengeld“ alleine macht ALG II nicht aus.
Ob dem JC da Sonderkonditionen eingeräumt werden, weiß ich nicht, aber selbst der Mindestsatz bei einer freiwilligen Versicherung ist nicht ganz wenig.
Ob dem JC da Sonderkonditionen eingeräumt werden, weiß ich nicht, aber selbst der Mindestsatz bei einer freiwilligen Versicherung ist nicht ganz wenig.
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Re: @golem wg. Anfrage Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2021
ich zweifele mit Dir, aus denselben Gründen!
WTF??? Wo boitte wohnst Du? Gern auch per PN... In der Billigmieten-Schnäppchenstadt Hamburg werden nach der jüngsten Erhöhung knapp über 500 EUR plus Heizung anerkannt, und das ist definitiv zu wenig!ALG 2 Empfänger ... bis zu 850 Euro werden hier für Singles anerkannt
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