harunte hat geschrieben: ↑20. Mai 2021, 10:06
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Ich werde dann erstmal ... „nur“ die „Hauptforderungen“ bezahlen (in raten) nachdem ich einen vollständigen überblick habe.
Wieso "nachdem" ?
Wieso nicht jetzt direkt ?
harunte hat geschrieben: ↑20. Mai 2021, 10:06
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Gibt es da keinen allgemein gültigen „strafenkatalog“nach Zeit oder Schuldenhöhe?

Zwecks des Überblicks mache ich mich heute und morgen auf den Weg um das hinter mich zu bekommen...
Nein, da gibt es keinen "allgemein gültigen 'Strafenkatalog' ".
Im Prinzip gilt: Wer anderen einen Schaden zufügt, muss diesen Schaden ersetzen.
Die Gläubiger müssten ihren 'Schaden' theoretisch also nachweisen
und die Kosten müssen 'angemessen' sein.
Letztlich entscheidet das dann ein Richter, was als angemessen gilt.
Oft versuchen Inkasso-Firmen aber die Schuldner zu 'melken', so lange es geht,
und denken sich da manchmal die schönsten (für sie) Dinge aus,
was Kosten, Gebühren, Zinsen, Aufschläge, Auslagen usw usw angeht.
Und da sie damit vor Gericht nicht durchkommen würden,
streben sie das auch gar nicht an, sondern versuchen lieber, den Schuldner unter Druck zu setzen.
Wenn ein Gläubiger allerdings mitbekommt, dass es bei Dir was zu holen gibt
(an pfändbarem Einkommen) und dass es noch andere Gläubiger gibt,
dann kann ein Mahnbescheid schon mal schnell kommen, nach dem Motto:
Wer zuerst kommt ...
WENN Du also so einen Mahnbescheid bekommst (gelbe Post vom Gericht),
DANN solltest Du unbedingt einen 'Profi' an Deiner Seite haben,
am besten eben einen Schuldnerberater von AWO, Caritas, Diakonie oder so
(sprich: kostenlos).
Denn wenn da erstmal irgendwelche Fantasie-Forderungen tituliert sind,
dann ist das "Kind" (meist) "in den Brunnen gefallen" - sprich: dann ist es zu spät.
Viel Glück!