Gegenfrage: Was exakt wird denn da gefordert. Also welche Einzelpositionen und wie viel? Hast du damals einen eigenen Anwalt bezahlt?
Denn regelmäßig haben solche Leute zwei Probleme:
1. Geht die geforderte Unterlassungserklärung meist viel zu weit. Dann ist es OK, eine modifizierte abzugeben und die Zahlung zu verweigern. Denn für Unsinn auf der Gegenseite muss man nicht bezahlen. *)
2. Meist fordern die absurde und teils frei erfundene Beträge an Schadensersatz und Anwaltskosten. Dann ist es ebenso Unsinn, das zu bezahlen. *)
Darüber hinaus könnte einiges verjährt sein, wenn es mehr als 4 Jahre zurückliegt.
*) Der Knackpunkt ist folgender: Die Streitwerte sind begrenzt und auch das, was für die Unterlassungserklärung inhaltlich verlangt werden darf, ist begrenzt. Seit vielen Jahren schon ist es dir möglich, einen eigenen Anwalt einzuschalten, um solche überzogenen Forderungen abzuwehren. Und genau da sitzt das Problem für die Gegenseite: Wenn sie dich nämlich nicht erfolgreich einschüchtern können. Wenn du dich dann außergerichtlich mittels Anwalt wehrst oder gar, wenn vor Gericht mittels Anwalt wehrst, dann hast du Anspruch auf Ersatz deiner Anwaltskosten. Im Regelfall sind die ebenso hoch wie das, was die maximal einfordern dürfen (also 100 bis 200€). Das heißt: Es kommt am Ende auf eine Null-Rechnung raus. Du bezahlst maximal den eigenen Anwalt und das wird aufgewogen mit dem Betrag, den sie maximal fordern dürfen.
Wie Caffery schon schreibt, ist das Thema durchaus relativ kompliziert im Detail. Aber um die eigene Strategie festzulegen kann man sich an einigen Eckpunkten festhalten.
Waldorf&Frommer
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Re: Waldorf&Frommer
Wir sind uns alle aber einig, dass in 99% der Fälle keine Klage folgt, oder?
Von daher würde ich das schlicht aussitzen und gar nicht reagieren.
Von daher würde ich das schlicht aussitzen und gar nicht reagieren.
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Re: Waldorf&Frommer
Das kann ich leider so nicht bestätigen. Der "Rechtsverstoß" (mir stellen sich schon die Nackenhaare auf, allein dadurch, dass man hier so ein Wort benutzen muss), wurde ja bereits zweifelsfrei eingeräumt durch die Abgabe der Unterlassungserklärung.
Das Schadensersatz von Grundsatz her geschuldet ist, dürfte rechtlich unstrittig sein. Allenfalls die Höhe ist je nach Einzelfall diskutabel. Ich habe die leider durchaus auch schon klagen sehen müssen wenn dem Mahnbescheid (der wie gesagt relativ häufig erst nach Jahren kommt) einfach komplett widersprochen wurde.
Leider scheint aus irgendeinem Grunde die Rechtsprechung, besonders in den höheren Etagen, einen Narren an der Branche gefressen zu haben, weswegen ich da vorsichtig mit wäre solche Geschichten nicht ernst zu nehmen.
Im Normalfall würde ich bei derartigen Schadensersatzgeschichten, bei denen der "Rechtsverstoß"*würg* grundsätzlich unstrittig ist und die Sache endgültig vom Tisch soll, zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung raten und Verhandlungen über die Höhe des Schadensersatzes aufnehmen. Je nach Einzelfall lassen die sich diesbezüglich einigermaßen regelmäßig auf Vergleiche so um die 150 und 250 Euro ein.
Das allerwichtigste (was oft übersehen wird) ist aber, dass der Verstoß nach Abgabe der Unterlassungserklärung auf keinen Fall wiederholt wird. Nicht wenige haben kaum eine Vorstellung davon, wie es überhaupt dazu kam - etwa wenn die Kinder oder wer sonst den Anschluss mitbenutzt die Ursache waren.
Sonst wirds hat richtig richtig schäbig.
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Re: Waldorf&Frommer
Aber wurde nicht eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben? Die Versionen, die ich davon kenne, sind alle so formuliert, dass nichts eingeräumt wird.
Ich habe mich aus leidvoller privater Erfahrung, länger mit dem Thema beschäftigen (müssen) und mich in die Materie eingelesen. Der allgemeine Rat ist es, die modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und dann nur noch dem Mahnbescheid zu widersprechen. Habe ich damals so gemacht und natürlich habe ich weiter fleißig Briefe erhalten, die mir alle den Untergang des Abendlandes angekündigt haben. Passiert ist allerdings nichts. Mittlerweile ist der Kram verjährt.
Waldorf und Frommer waren auch dabei. Lustigerweise habe ich kurz nachdem die erste Abmahnung kam, direkt diverse andere erhalten. Alle von einschlägigen Kanzleien. Mir hat sich damals der Eindruck aufgedrängt, dass die Adressen untereinander austauschen.
Randbemerkung: Es wurde überhaupt nichts aus dem Netz geladen. Das war absolut kurios. Die haben Zeug abgemahnt, von dem ich noch nie gehört hatte.
Ich habe mich aus leidvoller privater Erfahrung, länger mit dem Thema beschäftigen (müssen) und mich in die Materie eingelesen. Der allgemeine Rat ist es, die modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und dann nur noch dem Mahnbescheid zu widersprechen. Habe ich damals so gemacht und natürlich habe ich weiter fleißig Briefe erhalten, die mir alle den Untergang des Abendlandes angekündigt haben. Passiert ist allerdings nichts. Mittlerweile ist der Kram verjährt.
Waldorf und Frommer waren auch dabei. Lustigerweise habe ich kurz nachdem die erste Abmahnung kam, direkt diverse andere erhalten. Alle von einschlägigen Kanzleien. Mir hat sich damals der Eindruck aufgedrängt, dass die Adressen untereinander austauschen.
Randbemerkung: Es wurde überhaupt nichts aus dem Netz geladen. Das war absolut kurios. Die haben Zeug abgemahnt, von dem ich noch nie gehört hatte.
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Re: Waldorf&Frommer
Dann war es vielleicht in Deinem Fall wirklich viel Tinneff. Schließlich soll es ja (wer hätte es gedacht?!?), in der Abmahnbranche auch schwarze Schafe geben;) (Hört! Hört!)
Wenn man sich sicher ist, dass man nichts derartiges gemacht hat, ist es natürlich auch kompletter Kokolores überhaupt eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Da dies aber der Punkt ist, der eindeutig am teuersten werden kann, wenn man rechtlich nun doch für den Blödsinn verantwortlich ist, den man Rechtsverstoß nennen muss, sollte man sich das wirklich sehr gut überlegen.
Ich habe allerdings bislang meistens W&F-Sachen gesehen in denen die "Beweisführung" rechtlich in Ordnung erschien und die Leute auch im Prinzip sagten, dass es so gewesen ist bzw. sein kann.
Soweit ich weiß, bedeutet die Abgabe einer Unterlassungserklärung grundsätzlich ein abstraktes Schuldeingeständnis. Diese betrifft aber lediglich den Punkt der Handlung die man (wiederholt) zu unterlassen verspricht.
Die Rechtspflicht, welche bei den modifizierten Erklärungen in aller Regel ausgeschlossen wird, bezieht sich meines Wissens vorrangig auf die Nichtanerkennung der anderen beiden "Forderungspunkte" des Abmahners: Dem Schadensersatz und den Kosten der Verfolgung.
Meines Wissens sind die Gerichte sich über den Punkt einig, dass eine ausreichend schlüssig belegte Urheberrechtsverletzung, etwa bei Filesharing durch IP-Adresse, auch eine Schadensersatzforderung zur Folge hat. Man streitet sich halt nur ständig um die Höhe. Lediglich die Höhe der Verfolgungskosten wurde irgendwann mal gedeckelt, wenn ich mich recht entsinne.
PS: Ich rate den Leuten die zu mir kommen im Prinzip auch immer das was Du gesagt hast: Modifizierte Erklärung raus und Mahnbescheid widersprechen wenn er kommt.
Das liegt aber daran, dass fast nur Leute zu mir kommen die auch noch jede Menge anderer Schulden haben und es im Ernstfall auf diese eine Forderung mehr auch kaum mehr ankäme.
Wenn mal jemand zu mir kommt, der nur dieses eine "Problem" hat (welches nach Lage der Dinge auch so gewesen und bewiesen ist) und sonst nichts, der will es in aller Regel auch sicher aus der Welt haben ohne Jahre lang fürchten zu müssen, dass eine Klageschrift reinflattert.
Wie gesagt: Ich habe leider auch schon ziemlich schäbige von denen gesehen. Auch mal eine, bei der die Betreffenden leider DEREN Unterlassungserklärung unterschrieben hatten UND danach den "Verstoß" nachweislich wiederholt haben.
Das war mitunter der ekelhafteste Haufen Papier den ich jemals gelesen habe. Die komplette wirtschaftliche Existenz einer ganz netten Familie im Eimer - wegen so einem Schwachsinn. Da war auch trotz sehr gutem Fachanwalt nichts mehr zu wollen.
Insolvenzverfahren nur deswegen...
Wahrscheinlich geht mir das Thema deswegen direkt derart aufs Gemüt, weil ich dabei immer direkt an die denken muss.
Wenn man sich sicher ist, dass man nichts derartiges gemacht hat, ist es natürlich auch kompletter Kokolores überhaupt eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Da dies aber der Punkt ist, der eindeutig am teuersten werden kann, wenn man rechtlich nun doch für den Blödsinn verantwortlich ist, den man Rechtsverstoß nennen muss, sollte man sich das wirklich sehr gut überlegen.
Ich habe allerdings bislang meistens W&F-Sachen gesehen in denen die "Beweisführung" rechtlich in Ordnung erschien und die Leute auch im Prinzip sagten, dass es so gewesen ist bzw. sein kann.
Soweit ich weiß, bedeutet die Abgabe einer Unterlassungserklärung grundsätzlich ein abstraktes Schuldeingeständnis. Diese betrifft aber lediglich den Punkt der Handlung die man (wiederholt) zu unterlassen verspricht.
Die Rechtspflicht, welche bei den modifizierten Erklärungen in aller Regel ausgeschlossen wird, bezieht sich meines Wissens vorrangig auf die Nichtanerkennung der anderen beiden "Forderungspunkte" des Abmahners: Dem Schadensersatz und den Kosten der Verfolgung.
Meines Wissens sind die Gerichte sich über den Punkt einig, dass eine ausreichend schlüssig belegte Urheberrechtsverletzung, etwa bei Filesharing durch IP-Adresse, auch eine Schadensersatzforderung zur Folge hat. Man streitet sich halt nur ständig um die Höhe. Lediglich die Höhe der Verfolgungskosten wurde irgendwann mal gedeckelt, wenn ich mich recht entsinne.
PS: Ich rate den Leuten die zu mir kommen im Prinzip auch immer das was Du gesagt hast: Modifizierte Erklärung raus und Mahnbescheid widersprechen wenn er kommt.
Das liegt aber daran, dass fast nur Leute zu mir kommen die auch noch jede Menge anderer Schulden haben und es im Ernstfall auf diese eine Forderung mehr auch kaum mehr ankäme.
Wenn mal jemand zu mir kommt, der nur dieses eine "Problem" hat (welches nach Lage der Dinge auch so gewesen und bewiesen ist) und sonst nichts, der will es in aller Regel auch sicher aus der Welt haben ohne Jahre lang fürchten zu müssen, dass eine Klageschrift reinflattert.
Wie gesagt: Ich habe leider auch schon ziemlich schäbige von denen gesehen. Auch mal eine, bei der die Betreffenden leider DEREN Unterlassungserklärung unterschrieben hatten UND danach den "Verstoß" nachweislich wiederholt haben.
Das war mitunter der ekelhafteste Haufen Papier den ich jemals gelesen habe. Die komplette wirtschaftliche Existenz einer ganz netten Familie im Eimer - wegen so einem Schwachsinn. Da war auch trotz sehr gutem Fachanwalt nichts mehr zu wollen.
Insolvenzverfahren nur deswegen...
Wahrscheinlich geht mir das Thema deswegen direkt derart aufs Gemüt, weil ich dabei immer direkt an die denken muss.
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Re: Waldorf&Frommer
Weil sie mehr auch im Regelfall gar nicht fordern dürfen.Je nach Einzelfall lassen die sich diesbezüglich einigermaßen regelmäßig auf Vergleiche so um die 150 und 250 Euro ein.
Ich bin durchaus schon mehrere Male vor Gericht als Sachverständiger eingeladen wurden und als Zeuge. Es gibt sehr viele schwarze Ermittlungsfirmen, die nicht mal ansatzweise (rein sachlich) zuverlässige Ermittlungsarbeit leisten. Das ging sogar mal so weit, dass ein Staatsanwalt damals zu Recht die Unterlagen unter Verschluss hielt, nachdem die Provider ihm geantwortet hatten, dass gleich eine Reihe von IP-Adressen zum angeblichen Tatzeitpunkt gar nicht an Kunden zugewiesen waren.Randbemerkung: Es wurde überhaupt nichts aus dem Netz geladen. Das war absolut kurios. Die haben Zeug abgemahnt, von dem ich noch nie gehört hatte.
Ich will nicht so weit gehen, da grundsätzlich Betrug zu unterstellen, weiß Gott nicht. Aber das, was ich da bisher an Ermittlungssoftware sehen und analysieren durfte, war nichts anderes als Schund. So deutlich muss ich das als ITler mal sagen. Und ja, da waren auch die hier genannten dabei. Würde die Software vernünftig arbeiten und sauber programmiert worden sein, würde es diese hohen Fehlermittlungsquoten nicht geben. Da stimmt in vielen Fällen einfach etwas nicht. Eine Software, die sauber funktioniert, darf keine Fehlermittlungen haben.
Ob man es auf eine Auseinandersetzung anlegt, sei dahin gestellt. Leider haben, da muss ich euch zustimmen, einige Gerichte da einen Narren dran gefressen zu haben. Aber es gibt auch einige Gerichte, wo die Richter sich durchaus sehr genau auskennen mit Protokollen usw. und genau wissen, dass das Schund ist und wo sich die Abmahner regelmäßig blutige Nasen holen (LG Stuttgart beispielsweise ist mir da vom letzten Jahr in Erinnerung).
Ich finde immer noch, die beste Strategie ist es, den eigenen Schadensersatz (eigene Anwaltskosten) geltend zu machen und dann aufzurechnen. Denn dann ist das ein Patt.
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Re: Waldorf&Frommer
[quote=mepeisen post_id=1224 time=1551559799 user_id=70]
Weil sie mehr auch im Regelfall gar nicht fordern dürfen.
[quote]
Naja. So ganz stimmt das leider nicht immer. Die Anwaltsgebühr wurde bei solchen Geschichten auf eine 1,3er Gebühr bei pauschal 1000 Euro Streitwert gedeckelt. Das sind alleine gute 155 Euro. Natürlich kann man sich hier wie immer auch um den tatsächlichen Aufwand streiten. Aber wegen des Rechercheaufwands, ist die 1,3er Gebühr vermutlich leichter zu rechtfertigen als für eine Standard-textbaustein-forderung im Masseninkasso.
Hinzu kommt dann noch der Schadensersatz. W&F veranschlagt da meines Wissens immer so um die 600-800 Euro pro "Vorfall", was definitv in beinahe jedem Fall zu viel sein dürfte.
Oft sehe ich von denen Abmahnungen in denen der Vorgang nur wenige Sekunden dauerte, es also unmöglich zu einer kompletten "Teilung" der abgemahnten Filmdatei gekommen sein kann. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Richter mit Anstand hier überhaupt einen entstandenen Schaden feststellen könnte - aber man steckt ja nicht drin. Entscheidungen etwa dazu, sind mir aktuell keine bekannt.
Allerdings sind das im Endeffekt alles Einzelfallentscheidungen und es hängt auch von dem Marktwert des jeweiligen "Produktes" ab um das es geht. Da gehen die Meinungen und Entscheidungen ziemlich weit auseinander.
Weil sie mehr auch im Regelfall gar nicht fordern dürfen.
[quote]
Naja. So ganz stimmt das leider nicht immer. Die Anwaltsgebühr wurde bei solchen Geschichten auf eine 1,3er Gebühr bei pauschal 1000 Euro Streitwert gedeckelt. Das sind alleine gute 155 Euro. Natürlich kann man sich hier wie immer auch um den tatsächlichen Aufwand streiten. Aber wegen des Rechercheaufwands, ist die 1,3er Gebühr vermutlich leichter zu rechtfertigen als für eine Standard-textbaustein-forderung im Masseninkasso.
Hinzu kommt dann noch der Schadensersatz. W&F veranschlagt da meines Wissens immer so um die 600-800 Euro pro "Vorfall", was definitv in beinahe jedem Fall zu viel sein dürfte.
Oft sehe ich von denen Abmahnungen in denen der Vorgang nur wenige Sekunden dauerte, es also unmöglich zu einer kompletten "Teilung" der abgemahnten Filmdatei gekommen sein kann. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Richter mit Anstand hier überhaupt einen entstandenen Schaden feststellen könnte - aber man steckt ja nicht drin. Entscheidungen etwa dazu, sind mir aktuell keine bekannt.
Allerdings sind das im Endeffekt alles Einzelfallentscheidungen und es hängt auch von dem Marktwert des jeweiligen "Produktes" ab um das es geht. Da gehen die Meinungen und Entscheidungen ziemlich weit auseinander.
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Re: Waldorf&Frommer
Ich habe bisher noch keinen einzigen Fall gesehen, in denen auch nur der Versuch unternommen wurde, solche absurden Kosten nachzuweisen und zu begründen. Das müssten sie vor Gericht aber.Hinzu kommt dann noch der Schadensersatz. W&F veranschlagt da meines Wissens immer so um die 600-800 Euro pro "Vorfall", was definitv in beinahe jedem Fall zu viel sein dürfte.
Tatsächlich kann man streiten, wenn es nur um wenige Sekunden geht. Allerdings kommt es laut einiger Gerichtsurteile nicht darauf an, das wirklich komplett runter zu laden oder komplett zu teilen.Oft sehe ich von denen Abmahnungen in denen der Vorgang nur wenige Sekunden dauerte, es also unmöglich zu einer kompletten "Teilung" der abgemahnten Filmdatei gekommen sein kann.
Wie gesagt: Man erreicht damit durchaus wirksame Patt-Situationen.
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