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habnix hat geschrieben: ↑26. Feb 2019, 18:55
erst einmal herzlichen Dank für deine Hilfe.
Bitte:)
habnix hat geschrieben: ↑26. Feb 2019, 18:55
Ich tendiere zu deiner 2.Antwort.
Ich nicht;)
habnix hat geschrieben: ↑26. Feb 2019, 18:55
Frage: wenn ich das so mache und da kommt wirklich etwas von denen, muß da erst ein Mahnbescheid gekommen sein, bevor die vor Gericht gehen können,
Ne, die können (wie jeder) auch sofort klagen. Deren reguläre Praxis ist aber das vereinfachte Mahnverfahren (Mahn- und Vollstreckungsbescheid).
habnix hat geschrieben: ↑26. Feb 2019, 18:55
und wenn ich denen dann mitteile hat das dann negative Auswirkungen auf meine Insolvenz?
Nein
habnix hat geschrieben: ↑26. Feb 2019, 18:55
Wie gesagt, ich habe das erste mal was von denen 2014 bekommen, habe dann bis mitte 2016 nach meiner Unterlassungserklärung nich mehr gehört.
unerheblich
habnix hat geschrieben: ↑26. Feb 2019, 18:55
Da ich nichts mehr von denen gehört hatte habe ich es auch nicht als Forderung angegeben.
Das war wie gesagt eine sehr sehr doofe Idee. Ich werde ja auch in der Beratung nicht müde das zu wiederholen, drum hier aus gegebenem Anlass auch nochmal:
Ihr schreibt bitte ALLES an Forderungen in euren Insolvenzantrag. Völlig egal wie lange her, völlig egal wie absurd und völlig egal wie offensichtlich euch u.U. die Unseriösität der Forderung erscheint. Ihr schreibt bitte ALLES in den Antrag rein.
... und wenn sich danach noch ein Gläubiger meldet der nicht im Antrag stand: Dieser wird umgehend nachgemeldet. Auch hier gilt: Völlig egal wie lange her, völlig egal wie absurd und völlig egal wie offensichtlich euch u.U. die Unseriösität der Forderung erscheint und völlig egal ob euch das peinlich ist: Ihr meldet bitte ALLE nach.
Wenn ihr mögt, könnt ihr die Forderungen ja als "bestritten" kennzeichnen. Hauptsache ist, dass sie im Antrag stehen bzw. nachgemeldet werden.
Du hast in einer deiner Antworten was von einer neuen Schadensersatzforderungen geschrieben, wenn die von meiner Insolvenz erfahren.
Was meinst du damit, wie würde das aussehen?
Und ist das nicht so das wenn man einen Gläubiger vergessen hat anzumelden, der Gläubiger das selber kann?
Weil es ist doch so, das meine Insolvenz öffentlich bekannt gemacht wurde.
habnix hat geschrieben: ↑26. Feb 2019, 19:15
Du hast in einer deiner Antworten was von einer neuen Schadensersatzforderungen geschrieben, wenn die von meiner Insolvenz erfahren.
Was meinst du damit, wie würde das aussehen?
Vermutlich würden Sie argumentieren, dass Du grob fahrlässig Deine Pflichten verletzt hast, Ihnen dadurch durch ihre Nichtteilnahme am Verfahren ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist (meines Wissens üblicherweise der Ausfall ihrer Quote) und sie den nun gerne von Dir hätten.
habnix hat geschrieben: ↑26. Feb 2019, 19:15
Und ist das nicht so das wenn man einen Gläubiger vergessen hat anzumelden, der Gläubiger das selber kann?
Weil es ist doch so, das meine Insolvenz öffentlich bekannt gemacht wurde.
Wenn die öffentliche Zustellung so einfach in jedem Fall als "Universalausrede" reichen würde, müsste man sich wohl fragen, warum man überhaupt Gläubiger in den Antrag schreiben soll.
Letze Fragen (bevor ich dich nerve ):
Was meinst du mit Quote? In dem heutigen Schreiben ist die Rede von 1000 Euro.
Bei mir wird im Moment 170 Euro für die Insolvenz gepfändet.
Gläubiger ca 25 mit teils hohen Forderungen.
Wie hoch wäre dann diese Quote?
Eigentlich doch bedeutend weniger als 1000 Euro, oder?
habnix hat geschrieben: ↑26. Feb 2019, 19:40
Was meinst du mit Quote?
Die Verteilungsquote aus Deinem Verfahren. Also der Prozentsatz, der an die Gläubiger verteilt wird.
PS: In der Praxis kommt derartiges nicht so wirklich häufig vor. In unserer Beratungsstelle gab es sowas meines Wissens erst einmal.
Es ist aber durchaus möglich, dass so ein Gläubiger den Zusammenhang mal zum Anlass nimmt soetwas zu tun. Denn scheinbar wurde hier eine wichtige Forderung von den feinen W&F nach allen Regeln der Kunst nicht ernst genommen. Kann schon sein, dass die sich bei soner Geschichte mal auf den feinen Schlips getreten fühlen.
Etwas wahrscheinlicher ist aber wohl, dass die auch sonst genügend Vorgänge zu betreuen haben bei denen sie mit weniger Aufwand Geld für ihre von Dir geschädigten *hust* und bedürftigen Rechteinhaber abpressen können.
Ich meine wird so ein Gläubiger nicht ausgeschlossen, weil ich ja (angebliche) eine Straftat (Urheberrechtsverletzung) begangen habe?
Oder gehen solche "Fälle" ganz normal wie andere Schulden mit in die Insolvenz?
habnix hat geschrieben: ↑27. Feb 2019, 10:51
Leider noch eine Frage, ist ein Urheberrechtsverletzung (angeblich) überhaupt zulässig als Gläubiger bei einer Insolvenz?
Ich meine wird so ein Gläubiger nicht ausgeschlossen, weil ich ja (angebliche) eine Straftat (Urheberrechtsverletzung) begangen habe?
Oder gehen solche "Fälle" ganz normal wie andere Schulden mit in die Insolvenz?
Wir haben es hier mit einem massiven Aufkommen an Wording-Problemen zu tun, die ich im Einzelnen grade allein aus Zeitgründen nicht verbessern möchte.
Da ich aber mal vermute, dass Du darauf hinauswolltest: Für den Sachgrund einer "vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung" fehlt es beim vorliegenden Thema wohl eindeutig am (nachweisbaren) Vorsatz.
Also: Ja, solche "Fälle" würden m.E. "ganz normal wie andere Schulden mit in die Insolvenz gehen".
habnix hat geschrieben: ↑27. Feb 2019, 10:51
wenn ich das richtig deute würdest du die Antwort 1 aus deinem einen Posting nehmen. Warum?
Das hatte ich bereits umfassend erläutert.
habnix hat geschrieben: ↑27. Feb 2019, 10:51
Letze Fragen (bevor ich dich nerve ):
Es sei mir bitte verziehen wenn ich mittlerweile zugeben muss: Wir betreten da inzwischen eindeutig einen Graubereich diesbezüglich;)