Schlusstermin naht
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Schlusstermin naht
Hallo zusammen,
mein Schlusstermin naht, zumindest hat sich das erste Mal seit zwei Jahren was in den Inso Bekanntmachungen getan. Mein Kontakt mit der Verwalterin hat sich auf das Übersenden der Gehaltsabrechnungen und das Abführen der Pfändungsbeträge beschränkt. Bisher liegt mir noch keine Gläubigerliste vor. Kann ich die bei der Verwalterin anfordern, oder wird mir die jetzt demnächst zugeschickt? Ich habe vom Gericht nie was bekommen, keine Anträge mit vbuh oder Ähnlichem. Heißt das, es gab solche Anträge nicht oder kommt das böse Erwachen jetzt mit dem Schlusstermin oder erst wenn ich die Liste anfordere? Wie lange dauert es ungefähr, von der Ankündigung des Schlusstermins bis zum Eintritt in die Wohlverhaltensperiode?
mein Schlusstermin naht, zumindest hat sich das erste Mal seit zwei Jahren was in den Inso Bekanntmachungen getan. Mein Kontakt mit der Verwalterin hat sich auf das Übersenden der Gehaltsabrechnungen und das Abführen der Pfändungsbeträge beschränkt. Bisher liegt mir noch keine Gläubigerliste vor. Kann ich die bei der Verwalterin anfordern, oder wird mir die jetzt demnächst zugeschickt? Ich habe vom Gericht nie was bekommen, keine Anträge mit vbuh oder Ähnlichem. Heißt das, es gab solche Anträge nicht oder kommt das böse Erwachen jetzt mit dem Schlusstermin oder erst wenn ich die Liste anfordere? Wie lange dauert es ungefähr, von der Ankündigung des Schlusstermins bis zum Eintritt in die Wohlverhaltensperiode?
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Re: Schlusstermin naht
Weder das Gericht noch Deine IV ist ein "Schuldner-Sevice-Unternehmen" ...
will sagen: Wenn Du was willst
(wie hier z.B. eine Gläubigerliste
- die musstest Du doch selbst mit dem/nach dem Inso-Antrag vorlegen ... *nixversteh*),
dann musst Du Dich selbst drum kümmern.
Z.B. indem Du beim Gericht Akteneinsicht beantragst,
dann siehst Du dort ja auch, ob es da "vbuH"-Anträge gab
und wie Deine Gläubiger-Liste jetzt aussieht
(wer sich gemeldet hat und wer nicht).
Kann ja niemand wissen, ob Dein Schlusstermin glatt läuft ... s.
https://dejure.org/gesetze/InsO/197.html
Vielleicht kommen ja irgendwelche 'Einwendungen' ?
Aber WENN er glatt läuft, dann bist Du in der WVP.
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Re: Schlusstermin naht
Ich habe zumindest über die vbuh gelesen, dass das Gericht verpflichtet ist, mich darüber zu informieren. Nachdem jetzt über 2 Jahre vergangen sind seit dem Prüftermin und es anscheinend keine Forderungen danach gab, die man hätte prüfen müssen, war das eine Praxisfrage Kann ja sein, dass die Gerichte sowas erst am Schluss raushauen.
Ich will hier keinen Rundum-Service, sondern eigentlich nur wissen, was mich die nächsten Wochen erwartet. Und ja, ich meine einen Tabellenauszug, keine Gläubigerliste.
Ich will hier keinen Rundum-Service, sondern eigentlich nur wissen, was mich die nächsten Wochen erwartet. Und ja, ich meine einen Tabellenauszug, keine Gläubigerliste.
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Re: Schlusstermin naht
Hallo, in den Details macht es nahezu jedes Gericht anders. Aber mal grundsätzlich: Unterlagen kriegen Sie so meist nicht zugesandt. Wobei es eigentlich üblich ist, dass der Verwalter Ihnen die Liste zuschickt, wie soll er sonst wirklich feststellen, ob eine Forderung begründet ist. Sie Können das Schlussverzeichnis (Verzeichnis der Forderungen, die bei einer Verteilung zu berücksichtigen wären) beim Gericht erbitten oder dort Akteneinsicht nehmen.Janadi hat geschrieben: ↑14. Mai 2021, 12:13 Hallo zusammen,
mein Schlusstermin naht, zumindest hat sich das erste Mal seit zwei Jahren was in den Inso Bekanntmachungen getan. Mein Kontakt mit der Verwalterin hat sich auf das Übersenden der Gehaltsabrechnungen und das Abführen der Pfändungsbeträge beschränkt. Bisher liegt mir noch keine Gläubigerliste vor. Kann ich die bei der Verwalterin anfordern, oder wird mir die jetzt demnächst zugeschickt? Ich habe vom Gericht nie was bekommen, keine Anträge mit vbuh oder Ähnlichem. Heißt das, es gab solche Anträge nicht oder kommt das böse Erwachen jetzt mit dem Schlusstermin oder erst wenn ich die Liste anfordere? Wie lange dauert es ungefähr, von der Ankündigung des Schlusstermins bis zum Eintritt in die Wohlverhaltensperiode?
Das stimmt: wenn Forderungen mit dem Rechtsgrund vbuH angemeldet werden, bekommen sie eigentlich die Unterlagen vom Gericht übersandt mit den Hinweisen, dass diese Forderungen nicht von der RSB erfasst werden, Sie aber Widerspruch einlegen können. Jedenfalls werden die Forderungen eigentlich in den vorherigen Prüfungsterminen geprüft und nicht erst im Schlusstermin. Bei Ihnen dürften keine angemeldet sein.
Wie lange das dauert ist wirklich von Gericht zu Gericht und von Verwalter zu Verwalter unterschiedlich. Und dann kommt es darauf an, ob Insolvenzmasse zu verteilen ist oder nicht. Und wie viele Gläubiger vorhanden sind und und und. Grob gesehen bei Verteilung dürfte die Sache spätestens nach 3 Monaten durch sein.
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Re: Schlusstermin naht
Verstehe ich es richtig, dass dein Arbeitgeber nichts von deiner Privatinsolvenz weiß, da du die Beiträge selber überwiesen hast und die Gehaltsabrechnungen verschickt hast?!Janadi hat geschrieben: ↑14. Mai 2021, 12:13 Hallo zusammen,
mein Schlusstermin naht, zumindest hat sich das erste Mal seit zwei Jahren was in den Inso Bekanntmachungen getan. Mein Kontakt mit der Verwalterin hat sich auf das Übersenden der Gehaltsabrechnungen und das Abführen der Pfändungsbeträge beschränkt. Bisher liegt mir noch keine Gläubigerliste vor. Kann ich die bei der Verwalterin anfordern, oder wird mir die jetzt demnächst zugeschickt? Ich habe vom Gericht nie was bekommen, keine Anträge mit vbuh oder Ähnlichem. Heißt das, es gab solche Anträge nicht oder kommt das böse Erwachen jetzt mit dem Schlusstermin oder erst wenn ich die Liste anfordere? Wie lange dauert es ungefähr, von der Ankündigung des Schlusstermins bis zum Eintritt in die Wohlverhaltensperiode?
Dies wäre auch mich vorteilhaft. Wie hast du es geschafft, dass es so gemacht wurde?
Sorry, das meine Frage nichts mit deinem Anliegen zu tun hat. Interessiert mich nur persönlich.
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Re: Schlusstermin naht
Sorry, da muss ich dich leider enttäuschen. Mein Arbeitgeber weiß natürlich Bescheid. Ich habe die Beträge nicht selbst abgeführt, sie gingen natürlich direkt vom Gehalt ab. Es gibt aber noch einige Beträge außerhalb des Gehalts, die ich abgeführt habe.
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Re: Schlusstermin naht
Oh okay, vielen Dank für die Info. In deinem Text klang es für mich so, als wäre es anders.
Etwas anderes.... Bist du nach zwei Jahren immer noch nicht in der Wohlverhaltensphase? Auf einschlägigen Webseiten hatte ich bisher gelesen, dass diese Phase lediglich ein Jahr dauert.
Etwas anderes.... Bist du nach zwei Jahren immer noch nicht in der Wohlverhaltensphase? Auf einschlägigen Webseiten hatte ich bisher gelesen, dass diese Phase lediglich ein Jahr dauert.
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Re: Schlusstermin naht
Dafür gibt es keine festgelegte Zeit. Ein Jahr dürfte so in etwa der normale Durchschnitt sein, aber es ist nirgendwo (im Gesetz) festgelegt, wie lange das Verfahren eröffnet bleibt/bleiben muss.Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: ↑15. Mai 2021, 17:29
Etwas anderes.... Bist du nach zwei Jahren immer noch nicht in der Wohlverhaltensphase? Auf einschlägigen Webseiten hatte ich bisher gelesen, dass diese Phase lediglich ein Jahr dauert.
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Re: Schlusstermin naht
Na, dann bin ich mal gespannt, wann mein Schlusstermin sein wird.
Ich bin aber gerade noch in der Phase, wo ich auf die Antworten des außergerichtlichen Einigungsversuchs warte.
Ich bin aber gerade noch in der Phase, wo ich auf die Antworten des außergerichtlichen Einigungsversuchs warte.
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Re: Schlusstermin naht
Das dürfte schwierig werdenNie_mehr_Schulden hat geschrieben: ↑14. Mai 2021, 23:34 ... dass dein Arbeitgeber nichts von deiner Privatinsolvenz weiß, da du die Beiträge selber überwiesen hast und die Gehaltsabrechnungen verschickt hast?!
Dies wäre auch mich vorteilhaft. Wie hast du es geschafft, dass es so gemacht wurde?
...
(den IV davon zu überzeugen, den AG nicht zu informieren).
Es sei denn, Du kannst den IV davon überzeugen,
dass Du Deinen Job verlieren würdest, wenn der AG von der Inso erfährt
(und dass Du dann kein pfändbares Einkommen mehr erwirtschaften könntest
- weil ... ??? Du hast ja auch Obliegenheitspflichten und müsstest Dich ggf. anderweitig bewerben).
Und dann kommt es immer noch auf den IV an,
wie wichtig ihm "sein" Geld ist oder ob er ein Formalist ist
oder lieber "auf Sicherheit" spielt ...
Theoretisch wäre es Verhandlungssache (zwischen Dir und Deinem IV),
praktisch sitzt der IV aber am längeren Hebel - und wenn er nicht will, will er nicht.
Und warum sollte er wollen ?
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