Inkasso Forderung nach beglichener Kontopfändung
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Inkasso Forderung nach beglichener Kontopfändung
Hallo Leute, ich bräuchte mal einen Rat.
Ich hatte eine Kontopfändung von knapp 750€ die ich am 31.03 beglichen habe. Soweit so gut. Jetzt kam heute eine Mail von dem inkassounternehmen dass noch ca 115€ offen wären, aus Gerichtskosten und weil ich die Pfändung gezählt hätte ?
Ich kann das nicht ganz nachvollziehen, ich dachte wenn ich den titulierten Betrag begleiche sei es erledigt. Wieso kann dann nochmal was hinterher kommen ?
Ich hatte eine Kontopfändung von knapp 750€ die ich am 31.03 beglichen habe. Soweit so gut. Jetzt kam heute eine Mail von dem inkassounternehmen dass noch ca 115€ offen wären, aus Gerichtskosten und weil ich die Pfändung gezählt hätte ?
Ich kann das nicht ganz nachvollziehen, ich dachte wenn ich den titulierten Betrag begleiche sei es erledigt. Wieso kann dann nochmal was hinterher kommen ?
0
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Inkasso Forderung nach beglichener Kontopfändung
Hi Zen,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Inkasso Forderung nach beglichener Kontopfändung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Inkasso Forderung nach beglichener Kontopfändung" geschaut?
0
-
- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Inkasso Forderung nach beglichener Kontopfändung
Typisch Inkasso, die versuchen es eben einfach.
Vielleicht zahlst Du ja jetzt nochmal was 'freiwillig'.
Ich würde solche Post einfach ignorieren.
Und wenn ein Mahnbescheid kommen sollte, dann widersprechen.
Ich wette, es kommt kein MB (aber wahrscheinlich noch ein paar Mails).
Hält jemand dagegen?
Vielleicht zahlst Du ja jetzt nochmal was 'freiwillig'.
Ich würde solche Post einfach ignorieren.
Und wenn ein Mahnbescheid kommen sollte, dann widersprechen.
Ich wette, es kommt kein MB (aber wahrscheinlich noch ein paar Mails).
Hält jemand dagegen?
0
-
- Wissender
- Reaktionen: 54
- Beiträge: 409
- Registriert: 14. Mär 2020, 08:20
Re: Inkasso Forderung nach beglichener Kontopfändung
Ich würde mit einem kurzen Zweizeiler kurz erwähnen, dass die offene Forderung bereits beglichen ist.
Ich würde es nicht auf einen MB ankommen lassen, dies erzeugt nur unnötigen Stress.
Ich würde es nicht auf einen MB ankommen lassen, dies erzeugt nur unnötigen Stress.
0
Re: Inkasso Forderung nach beglichener Kontopfändung
Genau das habe ich gemacht. Also habe über deren Portal und telefonisch Kontakt aufgenommen und gesagt dass ich die Forderung ja beglichen habe. Darauf sagten sie mir, 70€ wären noch Gerichtskosten und 40€ wären Kosten für eine Ratenzahlung, da ich mit dem begleichen der Pfändung ja eine Rate gezahlt hätte. Ich kenne mich ehrlich gesagt nicht gut genug damit aus, finde es aber komisch dass wenigstens die Gerichtskosten nicht mit der pfändungssumme abgedeckt waren.
Das inkassounternehmen meinte jetzt die würden das an ihre Buchhalter übergeben und dann prüfen und ich solle mich gedulden, aber die Zahlung ist bis zum 13. fällig und ich will natürlich nicht noch mehr Stress damit, aber auf der anderen Seite natürlich keine ungerechtfertigte Forderung zahlen.
Das inkassounternehmen meinte jetzt die würden das an ihre Buchhalter übergeben und dann prüfen und ich solle mich gedulden, aber die Zahlung ist bis zum 13. fällig und ich will natürlich nicht noch mehr Stress damit, aber auf der anderen Seite natürlich keine ungerechtfertigte Forderung zahlen.
0
Re: Inkasso Forderung nach beglichener Kontopfändung
Hast du die Pfändung über deine Bank begleichen? Dh. hat die Bank den Gesamtbetrag ausgerechnet und dann für dich entsprechend dem Pfüb überwiesen?
0
Re: Inkasso Forderung nach beglichener Kontopfändung
Ja ganz genau, bin zur Sparkasse und habe gesagt die sollen das bitte überweisen
0
-
- Wissender
- Reaktionen: 54
- Beiträge: 409
- Registriert: 14. Mär 2020, 08:20
Re: Inkasso Forderung nach beglichener Kontopfändung
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass du keiner Ratenzahlung zugestimmt hast, da dein Konto gepfändet wurde. Von daher halte ich diese Forderung für ungerechtfertigt. Anders würde es aussehen, wenn du tatsächlich irgendwas ausgemacht hättest. Ich war leider auch schon mal unfreiwilliger Teilnehmer einer Kontopfändung und nachdem der Betrag durch Gehaltseingänge abgegolten war, so kamen danach auch keine andersweitigen Forderungen mehr.
Allerdings sind dies nur meine Erfahrungen und gefährliches Halbwissen.
Ich denke, du wirst hier noch von Praktikern eine gute Antwort erhalten. Ansonsten würde ich in deinem Fall mal bei der der Verbraucherzentrale anrufen, die haben auch immer ein besonderes Auge auf Inkassounternehmen und können ihren Senf dazugeben in einer Thematik, wo sie sich sehr gut auskennen. Ich denke aber, dass das Inkassounternehmen vergessen hat irgendwelche Kosten anzugeben bei der Pfändung und versuchen dies im Nachhinein noch zu bekommen
Allerdings sind dies nur meine Erfahrungen und gefährliches Halbwissen.
Ich denke, du wirst hier noch von Praktikern eine gute Antwort erhalten. Ansonsten würde ich in deinem Fall mal bei der der Verbraucherzentrale anrufen, die haben auch immer ein besonderes Auge auf Inkassounternehmen und können ihren Senf dazugeben in einer Thematik, wo sie sich sehr gut auskennen. Ich denke aber, dass das Inkassounternehmen vergessen hat irgendwelche Kosten anzugeben bei der Pfändung und versuchen dies im Nachhinein noch zu bekommen
0
Re: Inkasso Forderung nach beglichener Kontopfändung
Hast du eine Forderungsaufstellung bekommen? Kannst du die mal abtippen? Damit man weiß, was die überhaupt noch haben wollen.
0
-
- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Inkasso Forderung nach beglichener Kontopfändung
Steht doch da:
Manche Inkassofirmen können schon mal sehr "kreativ" werden,
wenn sie an anderer Leute Geld kommen wollen - sprich:
Die denken sich einfach irgendwas aus.
Und wenn von 100 "Kunden" dann auch nur 10 Angst bekommen und zahlen,
dann haben sie immer noch ein gutes Geschäft gemacht.
Minimaler Aufwand - maximaler Ertrag.
Ich wiederhole mich ungern ... trotzdem, Zen:
Lass Dich nicht ins Bockshorn schicken.
Was tituliert war, ist bezahlt. Fertig.
Eine "Ratenzahlungsgebühr" für eine, sogar erfolgreiche, Kontopfändung zu fordern,
das ist schon ziemlich dreist - dafür bekommen sie niemals einen 'Titel'.
Wie hoch war eigentlich die Ursprungsforderung ?
In den gepfändetet 750,00 Euro war doch vermutlich schon einiges an
Kosten, Zinsen, Gebühren und was weiß ich alles.
0
Re: Inkasso Forderung nach beglichener Kontopfändung
Die ursprungsforderung belief sich auf 564€
Der Rest sind, wie von dir vermutet, Zinsen, Gerichtskosten etc.
also denkt ihr ich solle es erstmal auf sich beruhen lassen ?
Ich habe versucht mit einer Schuldnerberatung hier im Kreis Kontakt aufzunehmen , aber scheinbar funktioniert das hier nur wenn man alg2 bezieht. Und der Verbraucherschutz scheint gar nicht erreichbar zu sein, zumindest nicht per telefon, habe da mal eine email hin geschrieben.
Bin mir da jetzt einfach total unsicher. Vermutlich genau deren Ziel. Was könnte denn im worst case passieren ?
Ich habe zumindest heute eine email bekommen in der meine Zahlungsfrist bis zum 18. verlängert wurde, damit ich die Bearbeitung der Buchhaltung abwarten kann.
Schon mal danke für all eure informativen und netten Antworten
Der Rest sind, wie von dir vermutet, Zinsen, Gerichtskosten etc.
also denkt ihr ich solle es erstmal auf sich beruhen lassen ?
Ich habe versucht mit einer Schuldnerberatung hier im Kreis Kontakt aufzunehmen , aber scheinbar funktioniert das hier nur wenn man alg2 bezieht. Und der Verbraucherschutz scheint gar nicht erreichbar zu sein, zumindest nicht per telefon, habe da mal eine email hin geschrieben.
Bin mir da jetzt einfach total unsicher. Vermutlich genau deren Ziel. Was könnte denn im worst case passieren ?
Ich habe zumindest heute eine email bekommen in der meine Zahlungsfrist bis zum 18. verlängert wurde, damit ich die Bearbeitung der Buchhaltung abwarten kann.
Schon mal danke für all eure informativen und netten Antworten
0