Ahoi Banausen,
ich habe soeben meinen Antrag zur vorzeitigen Restschuldbefreiung abgegeben. Was mich nur gewundert hat ist folgendes:
Das Gericht möchte ja laut §300 Abs. 2 S. 3 InsO eine Glaubhaftmachung von mir haben, dass die Voraussetzungen vorliegen - meine Treuhänderin schrieb mir aber per Mail, ich soll das einfach formlos machen, die Kosten wären gedeckt und sie würde eh angehört werden.
Ich hab jetzt einfach ihre Mail in Kopie beigelegt, in der sie schreibt, dass die Kosten gedeckt sind. Ich hätte ja rein theoretisch auch alle Kontoauszüge beilegen können. Da denk ich aber: Wat für nen Quatsch..
Wie soll man dat sonst glaubhaft machen? Und muss man das wirklich? Oder sind die Gerichte da etwas "kulanter" und sagen vielmehr:
Jo, fragen wir Gläubiger, Treuhänder / Insolvenzverwalter und Schuldner ob die was dagegen haben?
Und.. What the heck: Warum soll ich nach Abs. 1 Satz 1 nochmal angehört werden? Tztztz..
Also alles in allem: Et läuft ^^
Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung
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- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung
Hi tidus82,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung" geschaut?
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Re: Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung
Völlig unsachlicher Kommentar dazu: YEAH! Bald geschafft.
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- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 87
- Beiträge: 525
- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung
Die Glaubhaftmachung ist halt eine notwendige Formalie, die jedes Gericht unterschiedlich streng anwendet. In jedem Fall reicht aber auch eine Bezugnahme auf die Berichte des Treuhänders (aus denen ja dann die Deckung der Kosten hervorgeht)
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