Beträge die nach erreichen der Abtretungsfrist in die Insolvenzmasse geflossen sind

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Johann
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Beträge die nach erreichen der Abtretungsfrist in die Insolvenzmasse geflossen sind

Beitrag von Johann »

Hallo zusammen,

2015 habe ich nach einigem überlegen und abwägen der Möglichkeiten den Antrag auf Privatinsolvenz gestellt.

Während der gesamten Dauer konnte ich viele offene Fragen durch Lesen hier und im alten Forum klären.
Jetzt wo ich am Ziel bin habe ich doch nochmal eine Frage:

Nachdem die Verfahrenskosten gedeckt waren habe ich den Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach fünf Jahren gestellt.
Die Abtretungsfrist endete damit am 29.10.2020 und am 11.02.2021 wurde die Restschuldbefreiung erteilt.
Nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, wurde dann durch den Verwalter auch mein Arbeitgeber über die Restschuldbefreiung informiert.
Mit dem Ende der Abtretungsfrist bis einschließlich Februar 2021 wurde also weiterhin der Pfändbare teil meines Lohnes einbehalten.

Jetzt zu meiner Frage,
wann bekomme ich dieses Geld vom Insolvenzverwalter zurück?
Gibt es da fristen die eingehalten werden müssen oder muss man sich gedulden bis das dann irgendwann zurückgezahlt wird.

Kurz nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist habe ich beim Verwalter bzw. Treuhänder nachgefragt.
Dort sagte man mir – die Beträge werden ihnen erstattet, wenn die Schlussverteilung erfolgt ist.
Auf meine Frage wann das sein wird, meinte die scheinbar genervte Dame am Telefon" am Schluss“

Weiß vielleicht jemand, ob es da bestimmte fristen gibt nach Erteilung der Restschuldbefreiung?
Vielen Dank im Voraus.
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Re: Beträge die nach erreichen der Abtretungsfrist in die Insolvenzmasse geflossen sind

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Hi Johann,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Beträge die nach erreichen der Abtretungsfrist in die Insolvenzmasse geflossen sind" geschaut?
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imker
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Re: Beträge die nach erreichen der Abtretungsfrist in die Insolvenzmasse geflossen sind

Beitrag von imker »

ich weiß, dass auch ich keine Fristen kenne
maW: Geduld ist angesagt, und nachfragen führt leider zu dem, was Dir passiert ist

es gibt immer wieder Menschen, die mögen nicht kontrolliert werden und die wissen manchmal auch keine Antwort auf eine vermeintlich simple Frage

wenn Du Nerven und Geld für einen Prozess hast: den TH verklagen, dass er nicht herausgibt, was er nach Erteilung der RSB herausgeben muss
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insolaner
Allwissender
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Re: Beträge die nach erreichen der Abtretungsfrist in die Insolvenzmasse geflossen sind

Beitrag von insolaner »

warum Geld, gibt's da keine PKH?
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Graf Wadula
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Re: Beträge die nach erreichen der Abtretungsfrist in die Insolvenzmasse geflossen sind

Beitrag von Graf Wadula »

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Aber es gibt § 300a Absatz 2 InsO. danach hat er Ihnen diesen Betrag nach Rechtskraft der RSB herauszugeben und da drüber Rechnung zu legen. Ist natürlich nervig, wenn der Treuhänder jetzt einen Moralapostel spielt. Ich meine, der TH müsste es jetzt sofort auszahlen, da er gar nicht mehr die Verfügungsgewalt hat. Aber letztlich wie Imker es beschrieb. Zwischenlösung wäre, sich beim InsoGericht zu "beschweren". Aber auch da handeln die Gerichte unterschiedlich.
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imker
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Re: Beträge die nach erreichen der Abtretungsfrist in die Insolvenzmasse geflossen sind

Beitrag von imker »

insolaner hat geschrieben: 3. Mai 2021, 17:20 warum Geld, gibt's da keine PKH?
Wenn das Gericht PKH bewilligt, muss man nicht in "Vorlage" gehen.
Wenn man dann doch verliert, zahlt man den Gegner und je nach eigenem Einkommen auch die gestundeten PKH-Kosten.
Und so ganz "off-topic": wenn Anwälte geldgierig sein sollten, käme es doch sehr darauf an, um welchen Betrag es geht. Wenn es um 500 EUR Streitwert gehen sollte, dann geht es beim anwalt um knapp 150 EUR Gebühren. Dafür wird er rd 3 bis 5 Stunden Zeitaufwand haben. Das ist dann scheinbar immer noch oberhalb des Mindestlohnes für Arbeitnehmer, aber mit 25 EUR "sehr knapp", wenn 50% des Umsatzes von 150 EUR für Sachkosten kalkuliert sind (75/5). Monatsbrutto wären das bei 160 Std zu 25 EUR 4.000 EUR, da kämen dann nach Steuern und Versicherung knapp die Häfte raus....
Also ich meine, dass das nur mit Gut-Anwälten machbar ist - wer rechnen muss, hat damit bei 500 EUR ein Problem, zumal so ein Rechtsstreit dann nicht einmal in die Berufung gebracht werden kann, wenn das Gericht "falsch" entscheiden sollte.
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Bernd111
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Re: Beträge die nach erreichen der Abtretungsfrist in die Insolvenzmasse geflossen sind

Beitrag von Bernd111 »

Wie verhält es sich bei einer 3jährigen Insolvenz ohne vorzeitige Beendigung mit dem Monatsgehalt am Ende der Abtretungsfrist?

Situation: Gehalt wird immer rückwirkend für den aktuellen Monat am Monatsende gezahlt und die 3jährige Abtretungsfrist endet beispielsweise am 28.05. Wie würde hier das Mai-Gehalt gepfändet werden?
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Ben1986
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Re: Beträge die nach erreichen der Abtretungsfrist in die Insolvenzmasse geflossen sind

Beitrag von Ben1986 »

Sehr gute Frage das ist ja exakt wie bei mir meine Insolvenz endet am 28.5. ich würde sagen,das auch noch Ende Mai sprich bis zum 28.5 der Pfändungsanteil auch in die Masse fließt ,die restlichen drei Tage (bis 31.5) wirst du irgendwann zurücküberwiesen bekommen. Also müsstest du meines Erachtens den Juni Lohn vollumfänglich bekommen ohne das ein Cent gepfändet wird normalerweise.

Also ich gehe nicht davon aus das man Ende Mai schon sein kompletten Lohn bekommt.
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Bernd111
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Re: Beträge die nach erreichen der Abtretungsfrist in die Insolvenzmasse geflossen sind

Beitrag von Bernd111 »

Ich kann es womöglich noch komplizierter machen:

Die Abtretungsfrist endet am 28.05., das Mai-Gehalt wird aber am 29.05. auf dem Gehaltskonto eingehen.
Der Schuldner erhält also zu einem Zeitpunkt Einkünfte, an dem die Abtretungsfrist nicht mehr gilt.
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Bernd111
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Re: Beträge die nach erreichen der Abtretungsfrist in die Insolvenzmasse geflossen sind

Beitrag von Bernd111 »

Einer geht noch:

Bei Insolvenzeröffnung, drei Jahre zuvor, also damals am 28.05. wurde das komplette Mai-Gehalt zur Insolvenz-Pfändung zur Rechnung gezogen und nicht nur die letzten drei/vier Mai-Tage. Würde sich die Pfändungsrechnung drei Jahre auch nur anteilig auf den Mai erstrecken, wäre die Abtretungsfrist nicht drei Jahre sondern mehr als drei Jahre. Oder habe ich einen Knoten im Kopf? :-D
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