Nebenberuflich arbeiten, worauf achten?

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Shopgirl
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Re: Nebenberuflich arbeiten, worauf achten?

Beitrag von Shopgirl »

Am besten wäre es gewesen, wenn du einen eigenen Thread aufgemacht hättest.

Hast du den Gläubiger, den du nicht angegeben hast, jetzt vor Eröffnung bezahlt? So ganz werde ich aus dem Ablauf nicht schlau. Solltest du den nicht bezahlt haben, müsstest du den dringend nachmelden.
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Witwe Bolte
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Re: Nebenberuflich arbeiten, worauf achten?

Beitrag von Witwe Bolte »

einevonvielen hat geschrieben: 23. Apr 2021, 23:22 ...
Sieht aus als wäre das die falsche Sparte hier sorry ;) wüsste aber nicht wo ich das anders unterbringen sollte
Lies Deinen Text einfach nochmal, er könnte eine Bearbeitung vertragen.

Und dann könntest Du einen eigenen Thread mit Deiner Fragestellung aufmachen,
mit "nebenberuflich arbeiten" scheint das ja wenig bis nichts zu tun zu haben.

Vorab aber schon mal:
- im Februar hast Du noch was bezahlt
- am 12.4. wurde Dein Verfahren eröffnet
= erstmal: Alles okay, mach Dir keinen Kopp.

Du wirst ja nach dem Termin beim Anwalt (zwecks Inso-Vorbereitung) im Januar und vor der Eröffnung im April noch div. anderes bezahlt haben (Lebensmittel, Miete, Strom, Telefon ???) - warum befürchtest Du jetzt, diese Zahlung im Februar (500,-) könnte Probleme machen ?

Hast Du bei diesem Gläubiger noch mehr Schulden ?
Wenn "ja": Steht er auf Deiner Gläubiger-Liste ?
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einevonvielen
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Re: Nebenberuflich arbeiten, worauf achten?

Beitrag von einevonvielen »

Moin Rob
erstmal herzlichen Dank für die schnelle Beantwortung.
Restsumme bei diesem Gläubiger sind ca.500 Euro die über meinen Partner abgelöst werden.
Dieser Gläubiger stand nicht auf der Gläubiger Liste, da es sich hierbei nicht um Schulden aus dem
Unternehmen bzw. mir allein bezog, sondern ein gemeinsames Darlehen von Privatperson war.
Ich hab meine Familie grundsätzlich gern aus den Geschäftsangelegenheiten herausgehalten , aber hier hatte er halt weil eigentlich nichts zu befürchten schien mit unterzeichnet. Sorry wenn das alles etwas undurchsichtig formuliert war ;-) Trotzdem vielen Dank für Deine Zeilen. LG G.
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Witwe Bolte
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Re: Nebenberuflich arbeiten, worauf achten?

Beitrag von Witwe Bolte »

Wenn Du da keine Schulden mehr hast, dann ist doch alles gut,
dann gehört er auch nicht auf die Liste.

Auf die Liste gehören nur die aktuellen Gläubiger, bei denen Du zum Zeitpunkt des Inso-Antrages tatsächlich Schulden hattest.
Aber alle !
Nicht nur die Geschäftlichen, auch die Privaten !!

Also wenn es zum Zeitpunkt der Antragsabgabe noch "private" Schulden gab,
dann müssen die mit auf die Liste und Du solltest die umgehend nachmelden.
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Shopgirl
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Re: Nebenberuflich arbeiten, worauf achten?

Beitrag von Shopgirl »

Zum Zeitpunkt des Antrags bestanden die Schulden doch noch. Oder verstehe ich hier was falsch?
Man kann sich nicht aussuchen, welche Gläubiger man mit ins Verfahren nimmt und welche nicht.
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Graf Wadula
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Re: Nebenberuflich arbeiten, worauf achten?

Beitrag von Graf Wadula »

einevonvielen hat geschrieben: 23. Apr 2021, 23:22 ich reihe mich ein, in die Riege der Fragestellenden.
ISO Freiberuflerin musste aufgrund C-Krise Insolvenz anmelden seit über 1 Jahr leider kein Geschäft mehr.
Habe bei der Angabe der Schulder alle genannt bis auf einen, den ich da mein Partner dort mit unterschrieben hatte noch bis 6 Wochen vor der ersten Kontaktaufnahme mit dem Amtsgericht. Habe vor 1 Woche den Bescheid der Bearbeitung erhalten und hab nun etwas Bange, dass dieser die
zeitlicher Ablauf sah wie folgt aus -
Januar Anwalt beauftragt mit den Vorarbeiten für ISO
Verzeichniss der Gläubiger etc. an Anwalt übergeben
07-04.2021 per Einschreiben / RS an das Amtsgericht gesand
dort eingetroffen 8.4.2021
am 12.4.2021 mit Hinweis mit Beschluss v. 7.4.21 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und ISO Verwalter bestellt.
Wie sieht es nun aus, wenn ich im Febr. 2021 noch eine wenn auch eher geringfügige Zahlung wie die o.g. Forderung beglichen habe ? Wäre das jetzt ein Grund entweder diese Summe es handelt sich um 500,00 Euro zurück zu fordern oder wäre das gar ein Grund das die Insolvenz nicht akzeptiert wird ?
Ich sag mal vorsichtig danke, für den Fall das jemand hier einen kleinen Rat oder Hinweis parat hat.
Sieht aus als wäre das die falsche Sparte hier sorry ;) wüsste aber nicht wo ich das anders unterbringen sollte
Was ist ihre Angst? Bis zur Insolvenzeröffnung durften Sie erstmal grundsätzlich alle Zahlungen tätigen. Alle Zahlungen, die Sie vor Eröffnung tätigen können allerdings vom Insolvenzverwalter angefochten werden. Die Voraussetzungen für eine Anfechtung sind allerdings unterschiedlich. Für Sie ist das erstmal kein Problem, der Empfänger muss im Falle der begründeten Anfechtung den von Ihnen geleisteten Betrag an die Masse zahlen.

Mit Ihrer Insolvenz oder RSB hat das aber nix zu tun. Da gibt es eigentlich keinen Grund, besorgt zu sein.
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einevonvielen
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Re: Nebenberuflich arbeiten, worauf achten?

Beitrag von einevonvielen »

Lieber Graf Wadula ;-)
ich bedanke mich herzlichst für die Info.
Bei der genannten Zahlung handelt es sich um ein Privat Darlehen welches ich gemeinsam mit meinem Partner unterzeichnet und auch stets korrekt bezahlt habe, da mein Partner hier mit unterschrieben hatte. haben wir uns dahingehend geeinigt, dass ich die Rate begleiche und daher den Mietanteil hier nicht voll begleichen muss ( Mein Mietanteil liegt bei Euro 400,00) somit trage ich dann nur noch mit Euro 150,00 bis gesamt Ausgleich bei.
( Insolvent bin ich nur allein ( unverheiratet) Mein Partner hat hier aber zum leichterem Ausgleich dieser Forderung auch noch Euro 600,00 auf mein Konto eingezahlt von dem ich diese Summe dann in 2 Beträgen beglichen habe. Zur Erklärung diese Forderung habe ich, da wir beide unterschrieben hatten nicht in die Insolvenz mit hineingenommen. Daher meine Unsicherheit
Ich hab jedoch für die ersten 6 Monate den Anwalt der mich in die Insolvenz begleitet auch noch zur Seite für Fragen des ISO Verwalters also sollte das schon irgendwie geregelt werden. Ich wollte mich halt nur im Vorwege nochmal schlau machen, da es immer recht lange dauert bis der Anwalt sich zurückmeldet.
Ich bedanke mich noch einmal wirklich von Herzen.
Bleib gesund und liebe Grüße Gabriela
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einevonvielen
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Re: Nebenberuflich arbeiten, worauf achten?

Beitrag von einevonvielen »

Shopgirl hat geschrieben: 24. Apr 2021, 02:11 Am besten wäre es gewesen, wenn du einen eigenen Thread aufgemacht hättest.

Hast du den Gläubiger, den du nicht angegeben hast, jetzt vor Eröffnung bezahlt? So ganz werde ich aus dem Ablauf nicht schlau. Solltest du den nicht bezahlt haben, müsstest du den dringend nachmelden.
moin moin und Hallo
ich hatte den nicht gemeldet, da hier mein Partner mit unterschrieben hat und seinen Anteil daran ja auch zum
abzahlen auf mein Konto eingezahlt hat. Mein Partner ist nicht der insovente Part ;-) das bin nur ich.
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Shopgirl
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Re: Nebenberuflich arbeiten, worauf achten?

Beitrag von Shopgirl »

Hast du die Forderung VOR Eröffnung bezahlt oder danach? Das wäre wichtig.
Dass dein Partner da auch unterschrieben hat und Kreditnehmer ist, ist übrigens für deine Insolvenz vollkommen egal. Hat die Forderung bei Eröffnung noch bestanden, hätte sie gemeldet werden müssen. Hast du nach Eräffnung bezahlt, und das auch noch über dein Konto, ist das eher problematisch.
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einevonvielen
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Re: Nebenberuflich arbeiten, worauf achten?

Beitrag von einevonvielen »

Eröffnung der ISO lt. Amtsgericht war der 7.4.2021 die letzte Zahlung an diese gen. Forderung von meiner Seite aus wurde am 25.2.2021 geleistet also vor der Eröffnung . Sofern da noch Außenstände sein sollten was aktuell nicht klar ist übernimmt diese meine Partner
Lg G.
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