Nebenberuflich arbeiten, worauf achten?

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FoLo
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Nebenberuflich arbeiten, worauf achten?

Beitrag von FoLo »

Hallo!

Ich bin am Anfang meiner Insolvenz. War geschäftlich und ist Eröffnet.
Ich überleg mir ob ich mich nebenberuflich zusätzlich betätige. Im Internet gibt's verschiedene Modelle

Soviel ich weiss muss ich das, wenn's soweit ist, sofort dem Gericht und meinem Insolvenz Verwalter melden.

Gibt es da noch einiges zu beachten?
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Re: Nebenberuflich arbeiten, worauf achten?

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Hi FoLo,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Nebenberuflich arbeiten, worauf achten?" geschaut?
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Witwe Bolte
Guru
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Re: Nebenberuflich arbeiten, worauf achten?

Beitrag von Witwe Bolte »

Im Zustand "eröffnetes Verfahren" wird sich Dein Insolvenzverwalter vermutlich über die zusätzlichen Einkünfte freuen, meines Wissens bekommt er davon mindestens 40% - und ich weiss gar nicht, ob Dir von dem Nebenjob überhaupt etwas verbleibt oder ob aller "Neuerwerb" in die Insolvenzmasse fließt (woraus der IV sich zuerst "seine" 40% nehmen darf).

Anders ist es, wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben ist,
dann bist Du bis zum Ende der Abtretungsfrist (jetzt taggenau drei Jahre nach Eröffnung) in der sogenannten "Wohlverhaltensphase" und dann bekommt der IV seinen Teil nur noch von dem pfändbaren Teil Deines Vollzeit-Jobs (und m.W. deutlich weniger als die 40% zuvor),
in der WVP verbleibt dann das ganze Einkommen aus dem Nebenjob bei Dir
(wenn Du "Deine Pflicht" schon aus einem Vollzeit-Job erfüllst).
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FoLo
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Re: Nebenberuflich arbeiten, worauf achten?

Beitrag von FoLo »

Hallo!

Vielen Dank, MrsRob für die schnelle Antwort!
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Graf Wadula
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Re: Nebenberuflich arbeiten, worauf achten?

Beitrag von Graf Wadula »

Nee, da gibt es eigentlich zwischen der Wohlverhaltensperiode und dem eigentlichen Insolvenzverfahren keinen Unterschied. Der pfändbare Betrag richtet sich gemäß § 850e ZPO (wenn der Verwalter bzw. der Treuhänder denn den Antrag stellt) nach dem zusammengerechneten Einkommen.
Beispiel: man verdient im Hauptjob 1.500,- € und im Nebenjob 500,- €, dann wird in der Tabelle das gesamte Einkommen zusammengerechnet und somit der pfändbare Betrag aus 2.000,- errechnet. Soweit jedenfalls der Grundsatz.
Wenn man allerdings im Hauptjob bereits voll arbeitet (40 h) wird der Nebenverdienst als Überstunden gemäß § 850a ZPO gewertet (jedenfalls auf Antrag in den meisten Gerichten). Dann ist die Hälfte des Nebenjobs schon mal unpfändbar (im Beispiel oben 250,- €). Die weiteren 250,- € werden wiederum dem Haupteinkommen hinzugerechnet und somit der pfändbare Betrag gemäß Tabelle errechnet (aus eben 1.750,-€). Das ist allerdings Rechtsprechung und kann von gericht zu Gericht unterschiedlich gesehen werden.
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Nebenberuflich arbeiten, worauf achten?

Beitrag von imker »

.."Modelle" auf Steuerkarte/sozialversicherungspflichtig oder freelancer...???
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FoLo
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Re: Nebenberuflich arbeiten, worauf achten?

Beitrag von FoLo »

Hallo Imker, habe Deine Frage nicht verstanden....
Imker:"Modelle" auf Steuerkarte/sozialversicherungspflichtig oder freelancer...??

Graf Wadula, vielen Dank!
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FoLo
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Re: Nebenberuflich arbeiten, worauf achten?

Beitrag von FoLo »

Hallo Imker, was wäre von beiden besser? Freelancer oder auf Steuerkarte?
Oder was darf man wenn im Insolvenzverfahren ist?
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AdiDana
Wissender
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Re: Nebenberuflich arbeiten, worauf achten?

Beitrag von AdiDana »

Hallo,
ich habe in meiner Inso teilweise noch Nebenberuflich gearbeitet. Auf Steuerkarte, mit Lohnsteuerklasse VI. Der Insolvenzverwalter hat dann meinen Arbeitgeber des Nebenjobs informiert, dass beide Einkommen zusammen gerechnet werden und mein Nebenjob die Pfändung abführen muss. Haben die nicht gemacht und ich musste dann jedes Mal selbst den Betrag abführen. Der zweite AG hätte sich jeden Monat mit dem ersten Arbeitgeber in Verbindung setzen müssen und den pfändbaren Betrag errechnen müsse. Die waren angenervt.

Insgesamt war es so, dass also zusammengerechnet wurde, davon der Freibetrag ermittelt wurde, bestehend aus dem Unpfändbaren und 30% des Betrages, den ich darüber hinaus verdient habe.

Ich glaube so würde ich es nicht wieder machen. Ich musste den zweiten Job bei der Steuer angeben und musste dann Einkommensteuer nachzahlen. Wenn ich also die Steuer abziehe, dazu zähle dass ich einen Teil des Nebenverdienstes gepfändet bekommen habe und noch zusätzliche Fahrtkosten hatte, war das für mich eher eine Nullnummer. Ein 450 Euro Job wäre vielleicht noch erwägenswert, da der zumindest steuerlich nicht relevant ist.
Viele Grüße AdiDana
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Käsebrot
Allwissender
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Re: Nebenberuflich arbeiten, worauf achten?

Beitrag von Käsebrot »

FoLo hat geschrieben: 14. Apr 2021, 18:46 Hallo Imker, was wäre von beiden besser? Freelancer oder auf Steuerkarte?
Oder was darf man wenn im Insolvenzverfahren ist?
Was spricht denn gegen einen Minijob, sprich 450€-Basis?

Sofern du ansonsten eine 100%-Stelle hast, wird hiervon nur die Hälfte überhaupt bei der Pfändung berücksichtigt. D. h. 225€ blieben dir schon mal komplett ohne Abzug. Der Rest wird zu deinem Haupteinkommen hinzugerechnet und dann nach Tabelle abgeführt.
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einevonvielen
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Re: Nebenberuflich arbeiten, worauf achten?

Beitrag von einevonvielen »

ich reihe mich ein, in die Riege der Fragestellenden.
ISO Freiberuflerin musste aufgrund C-Krise Insolvenz anmelden seit über 1 Jahr leider kein Geschäft mehr.
Habe bei der Angabe der Schulder alle genannt bis auf einen, den ich da mein Partner dort mit unterschrieben hatte noch bis 6 Wochen vor der ersten Kontaktaufnahme mit dem Amtsgericht. Habe vor 1 Woche den Bescheid der Bearbeitung erhalten und hab nun etwas Bange, dass dieser die
zeitlicher Ablauf sah wie folgt aus -
Januar Anwalt beauftragt mit den Vorarbeiten für ISO
Verzeichniss der Gläubiger etc. an Anwalt übergeben
07-04.2021 per Einschreiben / RS an das Amtsgericht gesand
dort eingetroffen 8.4.2021
am 12.4.2021 mit Hinweis mit Beschluss v. 7.4.21 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und ISO Verwalter bestellt.
Wie sieht es nun aus, wenn ich im Febr. 2021 noch eine wenn auch eher geringfügige Zahlung wie die o.g. Forderung beglichen habe ? Wäre das jetzt ein Grund entweder diese Summe es handelt sich um 500,00 Euro zurück zu fordern oder wäre das gar ein Grund das die Insolvenz nicht akzeptiert wird ?
Ich sag mal vorsichtig danke, für den Fall das jemand hier einen kleinen Rat oder Hinweis parat hat.
Sieht aus als wäre das die falsche Sparte hier sorry ;) wüsste aber nicht wo ich das anders unterbringen sollte
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