Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....

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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....

Beitrag von imker »

Käsebrot hat geschrieben: 17. Apr 2021, 19:51 Gilt das auch, wenn ggf. die erste Prämie nach EÖ noch gezahlt wurde?

...
Folgeprämie nach Insolvenzeröffnung ... nicht leicht, denn wenn ohne Rechtsgrund gezahlt wurde, entsteht im Schwebezustand nach EÖ doch möglichweise ein Rückforderungsanspruch aus Bereicherungsrecht, des Insolvenzmasse sein müsste und der IV - wenn er das mitbekommt und der Betrag den Aufwand rechtfertigt - zum Tätigwerden gegenüber dem VU Anlass geben sollte

aber: der Chef der Tatsachen sollte mal erklären, was wann und wie erfolgte (Freigabe als unaufgeforderte Reaktion oder Freigabe auf Wunsch des Schuldners oder "Freigabe" nach Aufforderung zur Erklärung durch das VU)

wahrscheinlich ist das alles unaufgefordert erfolgt und mich würde schon wundern, wenn das eine Vertragsfortführung durch den Schuldner bewirkt hat

hat der Schuldner gezahlt ohne das nach der InsO zu müssen, ist das wohl als Angebot zur Fortführung zu verstehen und dann käme es darauf an, was das VU im Verfahren anmeldet - Schadensersatz wegen Nichterfüllung, dann keine Vertragsfortführung durch das Zahlen - reagiert das VU nicht, dann könnte das eine konkludente Annahmeerklärung sein, die für einen Neuabschluss nach Insolvenzeröffnung mE dem Schuldner zugehen müsste, dort aber meist nicht erklärt wird oder doch erklärt wird, wenn die sagen: wir heben nicht auf (nachdem -versehentlich ? - gezahlt wurde)

Du merkst. Man kann das lösen, aber nicht ohne die eine oder andere Tatsacheninfo
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FoLo
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....

Beitrag von FoLo »

Hallo!
Danke für die vielen Antworten und Anregungen!!

Im Grunde ging es mir darum , ob der unpfändbare Betrag an tastbar ist.
Und so wie es aussieht ist das so. Also ich muss die Forderungen der Versicherungen erfüllen.
Gut damit muss ich Leben.
Es ging um die drei erwähnten Versicherungen. Wobei der Mietschutz Mitte des Jahres ausläuft, der Rechtsschutz (anscheinend) die Kündigung akzeptiert hat. So bleibt dann „nur“ noch die Zahnzusatzversicherung, die noch nicht geantwortet hat.

Die geschäftlichen Versicherungen und Verträge, wie Service für Softwareprogramm, Telefonvertrag, etc. hatten mit der Frage nichts zu tun.


Nochmal vielen Dank! Und einen schönen Restsonntag.
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Käsebrot
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....

Beitrag von Käsebrot »

FoLo hat geschrieben: 18. Apr 2021, 17:22 Hallo!
Danke für die vielen Antworten und Anregungen!!

Im Grunde ging es mir darum , ob der unpfändbare Betrag an tastbar ist.
Und so wie es aussieht ist das so. Also ich muss die Forderungen der Versicherungen erfüllen.
Gut damit muss ich Leben.
Es ging um die drei erwähnten Versicherungen. Wobei der Mietschutz Mitte des Jahres ausläuft, der Rechtsschutz (anscheinend) die Kündigung akzeptiert hat. So bleibt dann „nur“ noch die Zahnzusatzversicherung, die noch nicht geantwortet hat.

Die geschäftlichen Versicherungen und Verträge, wie Service für Softwareprogramm, Telefonvertrag, etc. hatten mit der Frage nichts zu tun.


Nochmal vielen Dank! Und einen schönen Restsonntag.
Ich würde dir ganz dringend empfehlen, eine Beratungsstelle vor Ort aufzusuchen, die dir alles nochmal erklärt und zwar so lange, bis du es verstanden hast.

Du würfelst bunt alles durcheinander.

Die Versicherungen pfänden nicht bei dir, sondern fordern Beiträge für einen bestehenden Versicherungsvertrag.

Imker hat versucht zu erklären, warum das so nicht zwingend korrekt ist und welche Möglichkeiten du hast, um da evtl. doch noch rauszukommen. Aber das scheinst du gänzlich auszublenden.

Es ist wirklich etwas schwierig dir zu helfen, wenn du alles immer so hindrehst, wie es am besten in deine Vorstellungen passt.
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Shopgirl
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Re: Versicherung geht nicht auf vorzeitige Kündigung ein.....

Beitrag von Shopgirl »

FoLo hat geschrieben: 18. Apr 2021, 17:22

Im Grunde ging es mir darum , ob der unpfändbare Betrag an tastbar ist.
Und so wie es aussieht ist das so. Also ich muss die Forderungen der Versicherungen erfüllen.
Nach der Logik würde ja auch der Bäcker, bei dem du morgens deine Brötchen kaufst, dir ans Unpfändbare wollen.
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