Folgeprämie nach Insolvenzeröffnung ... nicht leicht, denn wenn ohne Rechtsgrund gezahlt wurde, entsteht im Schwebezustand nach EÖ doch möglichweise ein Rückforderungsanspruch aus Bereicherungsrecht, des Insolvenzmasse sein müsste und der IV - wenn er das mitbekommt und der Betrag den Aufwand rechtfertigt - zum Tätigwerden gegenüber dem VU Anlass geben sollte
aber: der Chef der Tatsachen sollte mal erklären, was wann und wie erfolgte (Freigabe als unaufgeforderte Reaktion oder Freigabe auf Wunsch des Schuldners oder "Freigabe" nach Aufforderung zur Erklärung durch das VU)
wahrscheinlich ist das alles unaufgefordert erfolgt und mich würde schon wundern, wenn das eine Vertragsfortführung durch den Schuldner bewirkt hat
hat der Schuldner gezahlt ohne das nach der InsO zu müssen, ist das wohl als Angebot zur Fortführung zu verstehen und dann käme es darauf an, was das VU im Verfahren anmeldet - Schadensersatz wegen Nichterfüllung, dann keine Vertragsfortführung durch das Zahlen - reagiert das VU nicht, dann könnte das eine konkludente Annahmeerklärung sein, die für einen Neuabschluss nach Insolvenzeröffnung mE dem Schuldner zugehen müsste, dort aber meist nicht erklärt wird oder doch erklärt wird, wenn die sagen: wir heben nicht auf (nachdem -versehentlich ? - gezahlt wurde)
Du merkst. Man kann das lösen, aber nicht ohne die eine oder andere Tatsacheninfo