Waldorf&Frommer
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Waldorf&Frommer
Hallo,
vor ca. 3 Jahren hatte ich von Waldorf&Frommer ein Schreiben bekommen, in dem mir vorgeworfen wurde das ich einen Film illegal heruntergeladen habe.
Darauf hin habe ich eine modifizierte Unterlassungserklärung an die geschickt. Nach mehreren Drohbriefen kam ein Schreiben das sie eine Klage einleiten wenn ich nicht zahle. Ich habe nicht reagiert und drei Jahre nichts mehr gehört. Heute wieder ein Schreiben mit Androhung einer Klage.
Zu erwähnen ist noch das ich mich seit vier Jahren in Insolvenz befinde.
Was tun?
Gruß habnix
vor ca. 3 Jahren hatte ich von Waldorf&Frommer ein Schreiben bekommen, in dem mir vorgeworfen wurde das ich einen Film illegal heruntergeladen habe.
Darauf hin habe ich eine modifizierte Unterlassungserklärung an die geschickt. Nach mehreren Drohbriefen kam ein Schreiben das sie eine Klage einleiten wenn ich nicht zahle. Ich habe nicht reagiert und drei Jahre nichts mehr gehört. Heute wieder ein Schreiben mit Androhung einer Klage.
Zu erwähnen ist noch das ich mich seit vier Jahren in Insolvenz befinde.
Was tun?
Gruß habnix
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Re: Waldorf&Frommer
Hat der "Rechtsverstoß" denn nun vor Insolvenzeröffnung stattgefunden oder danach?
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Re: Waldorf&Frommer
Hab es aber nicht zur Inso angemeldet. Weil ich warscheinlich dachte das da nichts mehr kommt. Habe auch bis auf das Schreiben von heute , alles von denen entsorgt.
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Re: Waldorf&Frommer
Weil es dann einfach eine Insolvenzforderung ist und ich mir den ganzen Sermon bzgl. Urherberrechtsforderungen dann an dieser Stelle schenken kann. Wofür ich sehr dankbar bin weil das erstens nicht ganz unkomplex ist und zweitens da das zu den Themen gehört wo ich fast immer sofort schlechte Laune kriege.
Das war aber nicht sehr klug von Dir (wobei das noch wohlwollend formuliert ist) und könnte im schlimmsten Falle dazu führen, dass sie Schadenersatz fordern, also quasi eine ganz neue Forderung in die Welt setzen. Wobei ich davon ausgehe, dass Dein Schlusstermin schon durch ist - sie ihre scheinbar rechtlich wasserdichte Forderung also nicht mehr nachmelden können.
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Re: Waldorf&Frommer
Gut weil deren ursprüngliche Forderung dann nicht mehr nachgemeldet werden kann und somit automatisch teil der Restschuldbefreiung wird.
Schlecht weil Dein Verschulden durch die Nichtnennung im Antrag UND Deine ausbleibende Nachmeldung trotz Briefen von denen wohl offenkundlich ist und wohl im schlimmsten Fall zu einer (neuen)Schadensersatzforderung führen könnte.
Schlecht weil Dein Verschulden durch die Nichtnennung im Antrag UND Deine ausbleibende Nachmeldung trotz Briefen von denen wohl offenkundlich ist und wohl im schlimmsten Fall zu einer (neuen)Schadensersatzforderung führen könnte.
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Re: Waldorf&Frommer
2 Möglichkeiten:
1. Du teilst denen mit was ich schon wiederholt sagte. Tenor; "Liebe W&F! Ihre Forderung gegen mich ist, soweit sie denn überhaupt besteht, Teil meines Insolvenzverfahrens - siehe Eröffnungsbeschluss.MFG"
Das wird dann wohlmöglich zu unangenehmen Nachfragen von denen führen warum sie davon nichts wussten und nicht im Antrag standen, worauf Du ja keine wirklich weise Antwort hättest - mit den bereits genannten möglichen Folgen.
2. Du machst weiterhin nichts. Da ich denen aber durchaus zutraue die Forderung irgendwann zu titulieren und im Falle eines Widerspruchs auch einzuklagen (zumindest solange sie nichts von Deinem Verfahren wissen), müsstest Du spätestens dann mit Deinem Insolvenzverfahren daherkommen weil sie sonst ja irgendwann einen vollstreckbaren Titel gegen Dich hätten den sie ja wahrscheinlich auch benutzen würden.
Von daher würde ich in Deinem Fall wahrscheinlich dazu raten zu Möglichkeit 1 zu tendieren.
W&F ist nach meiner Erfahrung eine kleine Wundertüte. Ich habe schon Fälle erlebt in denen die einfach nichts mehr gemacht haben. Nicht selten titulieren die aber ihren Rotz auch viele Jahre später noch auf den letzten Drücker "zwischen den Jahren". Dank eines m.E. skandalösen BGH Lobby-Urteils (BGH vom 12.5.2016 – I ZR 48/15) verjährt der Lizenzschadensersatz bei solchen Geschichten nämlich erst nach satten 10 Jahren.
So - da ist sie schon wieder, die schlechte Laune;)
1. Du teilst denen mit was ich schon wiederholt sagte. Tenor; "Liebe W&F! Ihre Forderung gegen mich ist, soweit sie denn überhaupt besteht, Teil meines Insolvenzverfahrens - siehe Eröffnungsbeschluss.MFG"
Das wird dann wohlmöglich zu unangenehmen Nachfragen von denen führen warum sie davon nichts wussten und nicht im Antrag standen, worauf Du ja keine wirklich weise Antwort hättest - mit den bereits genannten möglichen Folgen.
2. Du machst weiterhin nichts. Da ich denen aber durchaus zutraue die Forderung irgendwann zu titulieren und im Falle eines Widerspruchs auch einzuklagen (zumindest solange sie nichts von Deinem Verfahren wissen), müsstest Du spätestens dann mit Deinem Insolvenzverfahren daherkommen weil sie sonst ja irgendwann einen vollstreckbaren Titel gegen Dich hätten den sie ja wahrscheinlich auch benutzen würden.
Von daher würde ich in Deinem Fall wahrscheinlich dazu raten zu Möglichkeit 1 zu tendieren.
W&F ist nach meiner Erfahrung eine kleine Wundertüte. Ich habe schon Fälle erlebt in denen die einfach nichts mehr gemacht haben. Nicht selten titulieren die aber ihren Rotz auch viele Jahre später noch auf den letzten Drücker "zwischen den Jahren". Dank eines m.E. skandalösen BGH Lobby-Urteils (BGH vom 12.5.2016 – I ZR 48/15) verjährt der Lizenzschadensersatz bei solchen Geschichten nämlich erst nach satten 10 Jahren.
So - da ist sie schon wieder, die schlechte Laune;)
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Re: Waldorf&Frommer
Hallo caffery,
erst einmal herzlichen Dank für deine Hilfe.
Ich tendiere zu deiner 2.Antwort.
Frage: wenn ich das so mache und da kommt wirklich etwas von denen, muß da erst ein Mahnbescheid gekommen sein, bevor die vor Gericht gehen können, und wenn ich denen dann mitteile hat das dann negative Auswirkungen auf meine Insolvenz? Ich befinde mich auf der Ziellininie (noch ein knappes Jahr) und möchte nicht alles kaputt machen.
Wie gesagt, ich habe das erste mal was von denen 2014 bekommen, habe dann bis mitte 2016 nach meiner Unterlassungserklärung nich mehr gehört.
Insolvenzeröffnung war 02.15, Beginn Wohverhaltensphase 12.15
Da ich nichts mehr von denen gehört hatte habe ich es auch nicht als Forderung angegeben.
Ich möchte halt jetzt nichts mehr falsch machen, deshalb meine vielen Fragen. Habe auch keinen Nerv mehr auf Kontopfändung und so.
LG habnix
erst einmal herzlichen Dank für deine Hilfe.
Ich tendiere zu deiner 2.Antwort.
Frage: wenn ich das so mache und da kommt wirklich etwas von denen, muß da erst ein Mahnbescheid gekommen sein, bevor die vor Gericht gehen können, und wenn ich denen dann mitteile hat das dann negative Auswirkungen auf meine Insolvenz? Ich befinde mich auf der Ziellininie (noch ein knappes Jahr) und möchte nicht alles kaputt machen.
Wie gesagt, ich habe das erste mal was von denen 2014 bekommen, habe dann bis mitte 2016 nach meiner Unterlassungserklärung nich mehr gehört.
Insolvenzeröffnung war 02.15, Beginn Wohverhaltensphase 12.15
Da ich nichts mehr von denen gehört hatte habe ich es auch nicht als Forderung angegeben.
Ich möchte halt jetzt nichts mehr falsch machen, deshalb meine vielen Fragen. Habe auch keinen Nerv mehr auf Kontopfändung und so.
LG habnix
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