Inkasso Ratenzahlungsvereinbarung

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marizebellchen62
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Inkasso Ratenzahlungsvereinbarung

Beitrag von marizebellchen62 »

Hallo,
mein Mann zahlt seit einigen Jahren bei einem Inkasso Unternehmen mittels einer Ratenzahlungsvereinbarung pünktlich jeden Monat seine Schulden aus der Vergangenheit ab. Seit 6 Jahren ist mein Mann Lungenkrank, hat schon 2 mal 15 Monate lang Krankengeld bekommen aber dennoch jeden Monat die Rate gezahlt. Zu Beginn der Ratenzahlungsvereinbarung ( Hauptforderung wurde festgeschrieben ) betrug die Rate 200 Euro, dann während des Krankengeldbezug ( 1500 monatlich ) mit Genehmigung des Inkasso Unternehmens 100 Euro. Nun wurde er ausgesteuert und erhält 888 Euro Arbeitslosengeld 1 weil der medizinische Dienst der Agentur für Arbeit ihn trotz der schweren Lungenerkrankung für 30 Stunden in der Woche als arbeitsfähig hält. Ich selber arbeite als Reinigungskraft und verdiene im Monat 445 Euro auf Minijob Basis. Wir haben dem Inkassounternehmen mitgeteilt und auch belegt das sich das Einkommen meines Mannes wegen der geringen Höhe des Arbeitslosengeldes derart verschlechtert hat, so das ihm aktuell die Zahlung der vereinbarten Rate in Höhe von 100 Euro nicht möglich ist. Das Inkassounternehmen hat ihm nun die Rate für diesen Monat gestundet. Sollte er nun auf Dauer die Rate nicht weiter zahlen können wird das Inkassounternehmen die Vereinbarung kündigen und die komplette Restzahlung fällig stellen. Zudem würde das Inkassounternehmen versuchen zu pfänden was ihm aber nicht gelingen würde da das Einkommen meines Mannes unter dem Pfändungsfreibetrag liegt. Pfändung von Gegenständen ist eher auch unwahrscheinlich das es bei uns keine hochwertigen Sachen zum pfänden gibt, diesbezüglich haben wir uns schlau gemacht. Unsere Sorge ist nun die, das das Inkassounternehmen die Ratenzahlungsvereinbarung kündigt und wieder mit etlichen Zinsen und Kosten belegt und sich die Summe zum abbezahlen dadurch wieder enorm erhöht, was für meinen Mann sehr ärgerlich wäre da er schon 3/4 der Schulden abgezahlt hat
Nun die eigentliche Frage : Kann die Ratenzahlungsvereinbarung auch dann von Seiten des Inkasso Unternehmens gekündigt wenn mein Mann seinen finanziellen Möglichkeiten entsprechend eine geringere monatliche Zahlung leisten würde auch wenn dies dem Inkasso Unternehmen zunächst nicht ausreichen würde und die damit auch nicht einverstanden wären ?

Hoffe auf hilfreiche Antworten und bedanke mich schon einmal im voraus.
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Re: Inkasso Ratenzahlungsvereinbarung

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Hi marizebellchen62,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Inkasso Ratenzahlungsvereinbarung" geschaut?
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Inkasso Ratenzahlungsvereinbarung

Beitrag von imker »

1. Ja. Weil und wenn er sich nicht an den Vertrag hält, kann sich das Inkassounternehmen erfolgreich davon verabschieden und meist lebt dann die ursprünglich forderung wieder auf.
2. wie lange wird die Ratenzahlung dauern, wenn die freiwillige Ratenzahlung akzeptiert werden würde - meHr oder weniger als drei Jahre?
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marizebellchen62
Neuankömmling
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Re: Inkasso Ratenzahlungsvereinbarung

Beitrag von marizebellchen62 »

Vielen Dank für Ihre Antwort Imker.
Es wären mehr als 3 Jahre. Mit der ursprünglichen Ratenhöhe von 100 Euro monatlich müsste mein Mann noch 3,5 Jahre zahlen. Wenn wir die Rate jetzt z. B. halbieren würden um seine Zahlungswilligkeit zu zeigen dann natürlich noch 7 Jahre .
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habwiederwas
Wissender
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Re: Inkasso Ratenzahlungsvereinbarung

Beitrag von habwiederwas »

Hallo,

zuerst einmal wünsche ich dir und deinen Mann alles erdenklich Gute und Liebe.
Vor allem , lasst euch nicht unterkriegen!
Ich glaube Imker hat die Frage mit den 3 Jahren in Bezug einer Insolvenz gestellt.
Meiner Meinung nach wäre das für euch auch das beste, zumal bei euch nichts zu pfänden wäre.
Auch wenn das Inkassounternehmen mit der halbierung der Rate einverstanden wäre, kommen mit Sicherheit dann wieder soviele Zinsen und Gebühren dazu, das ihr gefühlt nie fertig werdet.

LG habwiederwas
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Inkasso Ratenzahlungsvereinbarung

Beitrag von imker »

oh ja, ich fühl mich (trotz des regens draußen hier in Niedersachsen) verstanden...

das Abstotternhalte ich für zu teuer - worin besteht der Nutzen des Weiterzahlen - wie hoch war denn die ursprüngliche Hauptforderung und wie viel wurde bisher in den vielen Monaten schon gezahlt?

Gibt es weitere Schuldfen - wollt Ihr umziehen und sucht eine neue Wohnung oder ist die Schufa "tralala"?
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marizebellchen62
Neuankömmling
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Registriert: 11. Apr 2021, 07:33

Re: Inkasso Ratenzahlungsvereinbarung

Beitrag von marizebellchen62 »

Vielen Dank für Eure Antworten. Meine Frage wurde beantwortet, daher bitte ich um Verständnis hier keine weiteren Angaben über die Höhe der ursprünglichen Hauptforderung und der von meinem Mann bisher in den letzten Jahren gezahlten Summe machen zu wollen. Es gibt keine weiteren Schulden und keine negativen Schufa Einträge. Nein, wir wollen nicht umziehen.
Verabschiede mich hiermit und wünsche allen Mitgliedern alles Gute
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Witwe Bolte
Guru
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Re: Inkasso Ratenzahlungsvereinbarung

Beitrag von Witwe Bolte »

marizebellchen62 hat geschrieben: 11. Apr 2021, 08:33 ...
Nun die eigentliche Frage : Kann die Ratenzahlungsvereinbarung auch dann von Seiten des Inkasso Unternehmens gekündigt wenn mein Mann seinen finanziellen Möglichkeiten entsprechend eine geringere monatliche Zahlung leisten würde auch wenn dies dem Inkasso Unternehmen zunächst nicht ausreichen würde und die damit auch nicht einverstanden wären ?
...
Die Antwort hat Dir Imker ja schon gegeben:
Ja, die Inkasso-Firma kann die Ratenzahlungsvereinbarung kündigen.

Ihr könnt sie jedoch auf ihre "Schadensminderungspflicht" hinweisen, z.B. so:

Ihre Forderung / die Ratenzahlungsvereinbarung vom …. (Datum) über … (Euro) kann ich nicht länger erfüllen, weil …
(kurze Begründung, wenn Du magst, zB "krankheitsbedingt, wie bekannt" – aber nur kurz und zackig, kein Roman).


Ich gehe deshalb davon aus, dass Sie im Rahmen Ihrer Kostenminderungspflichten (§ 254 BGB) vorläufig keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten werden. Die Kosten dafür wären nicht notwendig im Sinne von §§ 788, 91 ZPO und daher auch von Ihnen zu tragen.

So oder so ähnlich.

Ob es was nützt ?
Den üblichen Tipp hier kann ich mir nicht ersparen:
Wie wäre es man mit einer Schuldnerberatung ?

Inkasso-Firmen denken sich gern Zinsen, Kosten, Gebühren und was weiß ich alles aus,
die sie vor Gericht jedoch niemals durchsetzen könnten.
Sie wissen, dass viele Schuldner bezahlen, um Ärger zu vermeiden.
Und das ist oft teuer!

Vielleicht könnte Euch ein "Profi" besser beraten ?
Dann solltet Ihr jedenfalls darauf achten, dass es eine caritative = kostenlose
Schuldnerberatung ist, z.B. von der Awo, Caritas, Diakonie usw. - auch die Agentur für Arbeit vermittelt manchmal solche Beratungen.

Viel Glück!
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