Mein insolvenzantrag liegt nun bei gericht und das verfahren wird dann hoffentlich demnächst eröffnet.
Ich brauche zwei zahnkronen. Ich habe eine zahnzusatzversicherung, die den größten teil der kosten übernimmt.
Allerdings überweisen die mir ja das geld auf mein konto, damit ich dann die rechnung bezahlen kann. Das sind ca 1500 euro.
Gehört das dann auch zur insolvenzmasse?
Wäre ja blöd, wenn das dann der insolvenzverwalter bekommt. Aus eigener tasche kann ich das nicht bezahlen.
Ich könnte das geld auf das konto meiner tochter überweisen lassen, aber ich weiß nicht, ob das legal ist.
Vielen dank für eueren ratschläge!
Rückerstattung Zahnersatz
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Re: Rückerstattung Zahnersatz
Hallo,
wurde dein Verfahren denn bereits eröffnet? Liegt auf deinem Konto bereits eine Pfändung?
Normalerweise sind solche zweckgebundenen Gutschriften kein Problem. Du musst dem IV lediglich darlegen, dass das Geld nicht dir gehört, sondern halt nur über dein Konto an den Zahnarzt geht. Z. B. mittels der Rechnung des Arztes und dem Kontoauszug. Aber das sagt er dir dann, welche Unterlagen er benötigt. Dann kann er das Geld einmalig freigeben und du kannst deine Rechnung bezahlen.
wurde dein Verfahren denn bereits eröffnet? Liegt auf deinem Konto bereits eine Pfändung?
Normalerweise sind solche zweckgebundenen Gutschriften kein Problem. Du musst dem IV lediglich darlegen, dass das Geld nicht dir gehört, sondern halt nur über dein Konto an den Zahnarzt geht. Z. B. mittels der Rechnung des Arztes und dem Kontoauszug. Aber das sagt er dir dann, welche Unterlagen er benötigt. Dann kann er das Geld einmalig freigeben und du kannst deine Rechnung bezahlen.
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Re: Rückerstattung Zahnersatz
Da wäre ich mir nicht ganz so sicher Käsebrot - Das Geld gehört ja dem TE, wenn es ihm / ihr überwiesen wurde. Ob er / sie damit den Zahnarzt bezahlt bleibt ja weiterhin ihm / ihr überlassen.
Zweckgebunden sind solche Zahlungen einer Versicherungen auf gar keinen Fall.
Insgesamt würde ich nämlich sagen:
ja - das Geld würde definitiv erstmal dem Insolvenzbeschlag unterliegen.
Du kannst es höchstens über einen Antrag beim Amtsgericht freigeben lassen (solltest den Antrag jedoch auch ausführlich begründen).
Über das Konto deiner Tochter "laufen lassen" könntest du machen. Damit würdest du aber eventuell das Konto deiner Tochter in Gefahr bringen, da bei Kontoeröffnung meistens unterschrieben wird das Konto nur in eigenem Namen zu nutzen.
Außerdem müsstest du eventuell (ganz eventuell, da bin ich mir nicht ganz sicher) angeben, dass du dieses Geld hast, oder hattest. Dazu sollte aber vielleicht ein Praktiker nochmal was sagen
Zweckgebunden sind solche Zahlungen einer Versicherungen auf gar keinen Fall.
Insgesamt würde ich nämlich sagen:
ja - das Geld würde definitiv erstmal dem Insolvenzbeschlag unterliegen.
Du kannst es höchstens über einen Antrag beim Amtsgericht freigeben lassen (solltest den Antrag jedoch auch ausführlich begründen).
Über das Konto deiner Tochter "laufen lassen" könntest du machen. Damit würdest du aber eventuell das Konto deiner Tochter in Gefahr bringen, da bei Kontoeröffnung meistens unterschrieben wird das Konto nur in eigenem Namen zu nutzen.
Außerdem müsstest du eventuell (ganz eventuell, da bin ich mir nicht ganz sicher) angeben, dass du dieses Geld hast, oder hattest. Dazu sollte aber vielleicht ein Praktiker nochmal was sagen
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Re: Rückerstattung Zahnersatz
Käsebrot hat geschrieben: ↑30. Mär 2021, 14:50 Hallo,
wurde dein Verfahren denn bereits eröffnet? Liegt auf deinem Konto bereits eine Pfändung?
Noch nicht eröffnet, keine kontopfändung
Normalerweise sind solche zweckgebundenen Gutschriften kein Problem. Du musst dem IV lediglich darlegen, dass das Geld nicht dir gehört, sondern halt nur über dein Konto an den Zahnarzt geht. Z. B. mittels der Rechnung des Arztes und dem Kontoauszug. Aber das sagt er dir dann, welche Unterlagen er benötigt. Dann kann er das Geld einmalig freigeben und du kannst deine Rechnung bezahlen.
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Re: Rückerstattung Zahnersatz
Ich sach ma so: Sprechenden kann geholfen werden. Bzw. dann Schreibenden, per Mail z. B.tidus82 hat geschrieben: ↑30. Mär 2021, 14:57 Da wäre ich mir nicht ganz so sicher Käsebrot - Das Geld gehört ja dem TE, wenn es ihm / ihr überwiesen wurde. Ob er / sie damit den Zahnarzt bezahlt bleibt ja weiterhin ihm / ihr überlassen.
Zweckgebunden sind solche Zahlungen einer Versicherungen auf gar keinen Fall.
Insgesamt würde ich nämlich sagen:
ja - das Geld würde definitiv erstmal dem Insolvenzbeschlag unterliegen.
Du kannst es höchstens über einen Antrag beim Amtsgericht freigeben lassen (solltest den Antrag jedoch auch ausführlich begründen).
Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, was mein IV damals immer haben wollte, ich hatte das Problem selber auch zwei- oder dreimal. Kann auch sein, dass der den Nachweis noch zusätzlich wollte - mittels eines Überweisungsbelegs oder Kontoauszugs - dass das Geld seinem Zwecke zugeführt wurde. Somit habe ich mich nachweislich nicht bereichert und er konnte die Gutschrift guten Gewissens freigeben. Das Gericht war da kein einziges Mal involviert, weil es immer Einzelfreigaben waren, die er scheinbar legitimieren durfte.
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Re: Rückerstattung Zahnersatz
Ich bin gerade in der Situation, dass meine Zähne saniert werden.
Da es eine Behandlung zur Erhaltung der Gesundheit ist, hat sie mir eine Quellenfreigabe für die Zahnzusatzversicherung gegeben. Ich muss allerdings meinen Zahnarzt vorab bezahlen und bekomme dann das Geld von der ZZV zurück. Ich muss der IV dann nur noch die Rechnung und den Rückerstattungsbescheid zusenden.
Brauche auch noch Kronen mit Implantat, da wird die ZZV wohl erst überweisen müssen und dann zahl ich den Zahnarzt. Ist aber alles mit der IV abgesprochen.
Über ein anderes Konto kann man es in der Regel nicht laufen lassen, da die ZZV nur auf das im Vertrag angegebene Konto überweisen. Selbst die Zahlung der ZZV an den Zahnarzt wird nicht funktionieren.
Warte auf das Gespräch mit dem IV und besprech das mit diesem. Kann sein, dass es etwas dauert, bis alles soweit deutlich ist aber der IV muss die Behandlung bzw. die Rückerstattung freigeben. Wenn du schon in der Inso bist, kurze E-Mail an den IV, dass die Behandlunf erforderlich ist und du um die Freigabe bittest. Wie gesagt es ist eine Behandlung zur Beibehaltung der Gesundheit. Es gibt sogar einen Paragraphen in der Ins.
Da es eine Behandlung zur Erhaltung der Gesundheit ist, hat sie mir eine Quellenfreigabe für die Zahnzusatzversicherung gegeben. Ich muss allerdings meinen Zahnarzt vorab bezahlen und bekomme dann das Geld von der ZZV zurück. Ich muss der IV dann nur noch die Rechnung und den Rückerstattungsbescheid zusenden.
Brauche auch noch Kronen mit Implantat, da wird die ZZV wohl erst überweisen müssen und dann zahl ich den Zahnarzt. Ist aber alles mit der IV abgesprochen.
Über ein anderes Konto kann man es in der Regel nicht laufen lassen, da die ZZV nur auf das im Vertrag angegebene Konto überweisen. Selbst die Zahlung der ZZV an den Zahnarzt wird nicht funktionieren.
Warte auf das Gespräch mit dem IV und besprech das mit diesem. Kann sein, dass es etwas dauert, bis alles soweit deutlich ist aber der IV muss die Behandlung bzw. die Rückerstattung freigeben. Wenn du schon in der Inso bist, kurze E-Mail an den IV, dass die Behandlunf erforderlich ist und du um die Freigabe bittest. Wie gesagt es ist eine Behandlung zur Beibehaltung der Gesundheit. Es gibt sogar einen Paragraphen in der Ins.
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Re: Rückerstattung Zahnersatz
Vielen dank für die hilfreichen kommentare! Dann warte ich auf die eröffnung und kläre das dann mit dem insolvenzverwalter.
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